Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 29.06.2011 - 4 O 95/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15618
LG Heidelberg, 29.06.2011 - 4 O 95/08 (https://dejure.org/2011,15618)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 29.06.2011 - 4 O 95/08 (https://dejure.org/2011,15618)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - 4 O 95/08 (https://dejure.org/2011,15618)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,15618) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vor Durchführung einer medizinisch indizierten Blutentnahme bedarf es keiner Aufklärung des Patienten über das Risiko einer Nervenirritation durch die eingeführte Nadel; Umfang der ärztlichen Pflicht zur Aufklärung des Patienten über das Risiko einer Nervenirritation ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611
    Vor Durchführung einer medizinisch indizierten Blutentnahme bedarf es keiner Aufklärung des Patienten über das Risiko einer Nervenirritation durch die eingeführte Nadel; Umfang der ärztlichen Pflicht zur Aufklärung des Patienten über das Risiko einer Nervenirritation ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufklärung bei der Blutentnahme

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Risikoaufklärung bei Blutentnahme? Nein, sagt ein Gericht

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Bei der Blutentnahme hört die Aufklärungspflicht auf

  • auw.de (Kurzinformation)

    Wie weit geht die Aufklärungspflicht bei der Blutentnahme?

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.03.2006 - VI ZR 279/04

    Blutspender sind auch über seltene mit der Blutspende spezifisch verbundene

    Auszug aus LG Heidelberg, 29.06.2011 - 4 O 95/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist der Patient nur "im Großen und Ganzen" über Chancen und Risiken einer Behandlung aufzuklären (so auch BGH NJW 2006, 2108 zur fremdnützigen Blutspende).

    Ein Blutspender habe Anspruch auf hinreichende Aufklärung über die mit einer Blutspende verbundenen Risiken - gerade im Hinblick auf mögliche Nervenschädigungen - (BGH NJW 2006, 2108; vorgehend OLG Zweibrücken NJW 2005, 74).

  • OLG Dresden, 24.07.2008 - 4 U 1857/07

    Behandlungsfehler wegen Übertragung intravenöser Injektionen an einen

    Auszug aus LG Heidelberg, 29.06.2011 - 4 O 95/08
    In Rechtsprechung und Literatur (Geigel/Wellner, Haftpflichtprozess, 26. Aufl. 2011, 14. Kap., Rn. 262) ist anerkannt, dass Behandlungsmaßnahmen wie Blutentnahmen (OLG Zweibrücken, NJW 2005, 74) oder intravenöse Injektionen (OLG Dresden MedR 2009, 410) beispielsweise auch auf hinreichend qualifiziertes nicht ärztliches Fachpersonal delegiert werden können.

    Auch die Entscheidung des OLG Dresden (MedR 2009, 410) kann im vorliegenden Fall nicht zur Begründung einer Pflicht zur Aufklärung über das Risiko von Nervenirritationen herangezogen werden.

  • OLG Zweibrücken, 19.10.2004 - 5 U 6/04

    Blutspender verdienen besonderen Schutz - (Umfang und Form der Aufklärung bei

    Auszug aus LG Heidelberg, 29.06.2011 - 4 O 95/08
    In Rechtsprechung und Literatur (Geigel/Wellner, Haftpflichtprozess, 26. Aufl. 2011, 14. Kap., Rn. 262) ist anerkannt, dass Behandlungsmaßnahmen wie Blutentnahmen (OLG Zweibrücken, NJW 2005, 74) oder intravenöse Injektionen (OLG Dresden MedR 2009, 410) beispielsweise auch auf hinreichend qualifiziertes nicht ärztliches Fachpersonal delegiert werden können.

    Ein Blutspender habe Anspruch auf hinreichende Aufklärung über die mit einer Blutspende verbundenen Risiken - gerade im Hinblick auf mögliche Nervenschädigungen - (BGH NJW 2006, 2108; vorgehend OLG Zweibrücken NJW 2005, 74).

  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Auszug aus LG Heidelberg, 29.06.2011 - 4 O 95/08
    Allerdings ist es dem entscheidenden Gericht versagt, auf die Plausibilität eines Entscheidungskonflikts einzugehen, ohne dass der Einwand der hypothetischen Einwilligung erhoben ist (BGH NJW 1996, 3074).
  • BGH, 28.02.1984 - VI ZR 70/82

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie

    Auszug aus LG Heidelberg, 29.06.2011 - 4 O 95/08
    Keine Aufklärungspflicht besteht allerdings für Risiken eines Eingriffs, die sich auch für einen medizinischen Laien aus der Art des Eingriffs ohnehin ergeben (BGH NJW 1984, 1807).
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus LG Heidelberg, 29.06.2011 - 4 O 95/08
    Die Rechtsprechung hat hierzu im Zusammenhang mit öffentlich empfohlenen Impfungen entschieden, dass ein Arzt nach der Information des Patienten durch ein Merkblatt ausnahmsweise davon ausgehen darf, dass der Patient auf eine zusätzliche mündliche Risikodarstellung keinen Wert legt (BGHZ 144, 1, 14).
  • BGH, 16.03.1999 - VI ZR 34/98

    Darlegungs- und Beweislast bei Diagnosefehlern eines Arztes

    Auszug aus LG Heidelberg, 29.06.2011 - 4 O 95/08
    Im Arzthaftungsprozess trägt der Patient die Beweislast für den behaupteten Behandlungsfehler , also eine Abweichung der ärztlichen Behandlung vom medizinischen Standard (vgl. Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Rn. B 200 m.w.N.; BGH VersR 1999, 716).
  • BGH, 06.11.1990 - VI ZR 8/90

    Aufklärungspflicht vor kosmetischer Operation

    Auszug aus LG Heidelberg, 29.06.2011 - 4 O 95/08
    Dieser müsse - nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung - umso ausführlicher und eindrücklicher über etwaige schädliche Folgen eines ärztlichen Eingriffs aufgeklärt werden, je weniger dieser medizinisch indiziert sei (BGH VersR 1991, 227).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht