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LG Karlsruhe, 16.08.2006 - 4 Qs 64/06 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl auf die Tagessatzhöhe: Auslagenentscheidung bei Teilerfolg
- Justiz Baden-Württemberg
Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl auf die Tagessatzhöhe: Auslagenentscheidung bei Teilerfolg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung von Auslagen eines Beteiligten durch die Staatskasse bei einem Teilerfolg eines Einspruchs durch analoge Anwendung des § 473 Abs. 3 Strafprozessordnung (StPO)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Kehl, 11.12.2015 - 2 Cs 206 Js 12132/15
Kostenteilung bei Verweigerung der Zustimmung der Staatsanwaltschaft zum …
Es kann dabei dahinstehen, ob die Auferlegung der durch die Durchführung der Hauptverhandlung entstandenen Verfahrenskosten und Auslagen des Angeklagten auf die Staatskasse auf eine direkte oder entsprechende Anwendung des § 473 Abs. 3 StPO, § 465 Abs. 2 StPO oder § 21 GKG gestützt wird (vgl. zur dogmatischen Diskussion LG Neuruppin, Beschluss vom 04. Juli 2003 - 11 Qs 95/03 -, juris LG Flensburg NStZ-RR 2005, 96; LG Karlsruhe, Beschluss vom 16. August 2006 - 4 Qs 64/06 -, juris LG Ingolstadt, Beschluss vom 27. März 2014 - 2 Qs 32/14 -, juris).