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BSG, 27.04.1979 - 4 RJ 107/77 |
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Wird zitiert von ... (12)
- BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 27/04 R
Berufsunfähigkeit - Hauptberuf - Berufsschutz - Lösung vom bisherigen Beruf
Eine zunächst gesundheitlich motivierte Berufsaufgabe kann auch dadurch eine andere Qualität erhalten, dass nunmehr ein durch massenhafte Abkehr von einer verbreiteten und beschwerlichen Facharbeitertätigkeit gekennzeichneter Wandel im Berufsbild des früheren Berufs die Rückkehr kaum noch plausibel erscheinen lässt (so für den Beruf des Bäckers vgl BSG Urteil vom 27. April 1979 - 4 RJ 107/77 - Praxis 1979, 570). - LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2018 - L 12 R 28/16 Dieses liegt vielmehr nicht bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern bei der Bundesagentur für Arbeit (st. Rspr., vgl. u.a. bereits BSG, Urt. v. 27.4.1979 - 4 RJ 107/77, juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2017 - L 12 R 217/13 Bei bestehender hinreichender Erwerbsfähigkeit begründet das sog. "Arbeitsplatzrisiko" regelmäßig keinen Rentenanspruch (vgl. erneut § 43 Abs. 3 a.E. SGB VI, sowie bereits BSG, Urt. v. 27.4.1979 - 4 RJ 107/77, juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2020 - L 12 R 103/18 Das Risiko einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu finden, fällt nicht in den Aufgabenbereich der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern gehört zu demjenigen der Arbeitsverwaltung (vgl. BSG, Urteil vom 27.4.1979 - 4 RJ 107/77).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2020 - L 12 R 94/17 Das Risiko einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu finden, fällt nicht in den Aufgabenbereich der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern gehört zu demjenigen der Arbeitsverwaltung (vgl. BSG, Urteil vom 27.4.1979 - 4 RJ 107/77).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2019 - L 12 R 27/15 Zudem ist der Kläger zu Recht bereits wiederholt darauf hingewiesen worden, dass das Risiko der Vermittlung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes nicht in den Verantwortungsbereich der Beklagten fällt, sondern Gegenstand der Arbeitslosenversicherung ist (st.Rspr., vgl. bereits BSG, Urteil vom 27.4.1979 - 4 RJ 107/77).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2019 - L 12 R 184/16 Das Risiko, einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu finden, fällt nach ständiger Rechtsprechung nicht in den Aufgabenbereich der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern gehört zu demjenigen der Arbeitsverwaltung (st. Rspr., vgl. bereits BSG, Urteil vom 27.4.1979 - 4 RJ 107/77).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2020 - L 12 R 15/19 Das Risiko, einen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden, liegt dabei - worauf der Kläger ebenfalls bereits zutreffend hingewiesen wurde - nicht im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern obliegt der Arbeitslosenversicherung (st. Rspr., vgl. bereits BSG, Urteil vom 27.4.1979 - 4 RJ 107/77).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2020 - L 12 R 55/19 Das Risiko, einen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden, liegt dabei - worauf die Klägerin wiederholt hingewiesen wurde - nicht im Verantwortungsbereich der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern obliegt der Arbeitslosenversicherung (st.Rspr, vgl. bereits BSG, Urteil vom 27.4.1979 - 4 RJ 107/77).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2020 - L 12 R 193/18 Das Risiko einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu finden, fällt nicht in den Aufgabenbereich der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern gehört zu demjenigen der Arbeitsverwaltung (st. Rspr., vgl. BSG, Urteil vom 27.4.1979 - 4 RJ 107/77).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.07.2022 - L 12 R 122/21
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2020 - L 12 R 96/16