Rechtsprechung
   BSG, 11.07.1974 - 4 RJ 339/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,8209
BSG, 11.07.1974 - 4 RJ 339/73 (https://dejure.org/1974,8209)
BSG, Entscheidung vom 11.07.1974 - 4 RJ 339/73 (https://dejure.org/1974,8209)
BSG, Entscheidung vom 11. Juli 1974 - 4 RJ 339/73 (https://dejure.org/1974,8209)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,8209) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Spanien - Abkommen über Soziale Sicherheit - Umfang - Tbc-Bekämpfung - Beigeladener - Eigener Klageanspruch

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2020 - L 19 AS 1204/20

    Kein Arbeitnehmerstatus bei 100 Euro Gehalt für zehn Stunden Arbeit pro Monat

    Die Verurteilung nach § 75 Abs. 5 SGG stellt einen erheblichen Eingriff in das Recht des Beigeladenen dar und ist als Ausnahmevorschrift eng auszulegen (BSG, Urteile vom 31.05.1988 - 2 RU 67/87 und vom 11.07.1974 - 4 RJ 339/73).
  • BSG, 18.05.2022 - B 7/14 AS 27/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    § 75 Abs. 5 SGG dient der Prozessökonomie (vgl nur zuletzt BSG vom 26.11.2020 - B 14 AS 23/20 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 34 RdNr 13) und ist zugleich eine spezifische Antwort des sozialgerichtlichen Verfahrens auf das gegliederte deutsche Sozialleistungssystem (vgl hierzu bereits BSG vom 11.7.1974 - 4 RJ 339/73 - SozR 1500 § 75 Nr. 2 juris RdNr 20; BSG vom 3.4.1986 - 4a RJ 1/85 - juris RdNr 17; Ulmer in Hennig, SGG, § 75 RdNr 44, Stand Juni 2015) .
  • BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 17/90

    Zuständigkeit - Gremium - Parodontopathie - Wirtschaftlichkeit - Honorarkürzung -

    Der Beigeladene kann zwar als solcher einen eigenen Klageanspruch nicht geltend machen (BSG SozR 1500 § 75 Nr. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2021 - L 19 AS 2043/19

    Anspruch estnischer Staatsangehöriger auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB

    Die Verurteilung nach § 75 Abs. 5 SGG stellt einen erheblichen Eingriff in das Recht des Beigeladenen dar und ist als Ausnahmevorschrift eng auszulegen (BSG, Urteile vom 31.05.1988 - 2 RU 67/87 und vom 11.07.1974 - 4 RJ 339/73).
  • BSG, 11.06.1992 - 12 RK 59/91

    Sozialhilfe - Vertreter ohne Vertretungsmacht - Krankenversicherung -

    Aus seiner Stellung als Beigeladener heraus kann der Landkreis einen eigenen Klageanspruch gegen die Beklagte nicht geltend machen (vgl. BSG in SozR 1500 § 75 Nr. 2).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2012 - L 4 KR 30/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Einlegung von Rechtsmitteln durch Beigeladene -

    Ein Beigeladener kann jedoch keinen eigenen Klageanspruch geltend machen (BSG, Urt. v. 11.07.1974 - 4 RJ 339/73, zitiert nach juris).
  • BSG, 12.12.1996 - 1 RR 5/90

    Gegenstandswert in Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Genehmigung zur

    Ihre Möglichkeiten zu deren prozessualer Durchsetzung sind jedoch beschränkt: Sie können eine Erledigung durch Rücknahme, Anerkenntnis oder Vergleich auch dann nicht verhindern, wenn sie notwendig beigeladen sind, und bleiben in diesen Fällen auf eine eigene Klage angewiesen, um eine ihre eigenen Rechte betreffende Entscheidung herbeizuführen (vgl BSG SozR 1500 § 75 Nr. 2).
  • LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - L 5 KR 25/06

    Keine Erweiterung des Streitgegenstandes durch Beigeladene - Erstattung von

    Ein notwendig Beigeladener im Sinne des § 75 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) kann zwar eigene Angriffs- und Verteidigungsmittel geltend machen, er kann gegenüber den Hauptbeteiligten, also dem Kläger und dem Beklagten eines Verfahrens, keine Erweiterung des Streitgegenstandes vornehmen; dieser wird allein durch die Hauptverfahrensbeteiligten bestimmt (BSG, Urteil vom 11. Juli 1974, 4 RJ 339/73, SozR 1500 § 75 Nr. 2; HK-SGG, 2. Aufl., § 75 Rz. 12).
  • LSG Hessen, 22.09.1976 - L 3 U 655/75
    Daraus läßt sich aber nicht in Erweiterung dieser Ausnahmevorschrift schließen, daß umgekehrt der Beigeladene als solcher - ohne eine prozeßrechtlich einwandfreie eigene Klageerhebung - berechtigt sein soll, einen eigenen Klageanspruch geltend zu machen (vgl. BSG, Urteil vom 11.7.1974 - 4 RJ 339/73).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht