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   LG Osnabrück, 10.07.2019 - 4 S 125/19   

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https://dejure.org/2019,19961
LG Osnabrück, 10.07.2019 - 4 S 125/19 (https://dejure.org/2019,19961)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 10.07.2019 - 4 S 125/19 (https://dejure.org/2019,19961)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 10. Juli 2019 - 4 S 125/19 (https://dejure.org/2019,19961)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verkehrssicherungspflicht - Verweis auf übliche Praxis in vergleichbaren Situationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Tödlicher Unfall mit E-Scooter in England

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 23.11.2016 - 4 U 97/16

    Haftung des Grundstücksbesitzers: Anscheinsbeweis für mangelhafte Errichtung oder

    Auszug aus LG Osnabrück, 10.07.2019 - 4 S 125/19
    Eine Windstärke von 10 Beaufort stellt jedenfalls kein außergewöhnliches Naturereignis dar, welches die Haftung eines Gebäudeunterhaltungspflichtigen oder sonst Verkehrssicherungspflichtigen ausschließen könnte (OLG Stuttgart, Urteil vom 13.11.2016, Az. 4 U 97/16; AG Ratingen, Urteil vom 21.12.1990, 8 C 1768/90 - zit. nach juris).
  • AG Ratingen, 21.12.1990 - 8 C 1768/90

    Wenn das Dixi-Klo aufs Auto fällt ...

    Auszug aus LG Osnabrück, 10.07.2019 - 4 S 125/19
    Eine Windstärke von 10 Beaufort stellt jedenfalls kein außergewöhnliches Naturereignis dar, welches die Haftung eines Gebäudeunterhaltungspflichtigen oder sonst Verkehrssicherungspflichtigen ausschließen könnte (OLG Stuttgart, Urteil vom 13.11.2016, Az. 4 U 97/16; AG Ratingen, Urteil vom 21.12.1990, 8 C 1768/90 - zit. nach juris).
  • BGH, 02.10.2012 - VI ZR 311/11

    Zur Haftung des Waldbesitzers für Verletzung eines Spaziergängers durch

    Auszug aus LG Osnabrück, 10.07.2019 - 4 S 125/19
    Derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage gleich welcher Art für Dritte schafft oder andauern lässt, zum Beispiel durch Errichtung einer Anlage, die mit Gefahren für Rechtsgüter Dritter verbunden sein kann, hat Rücksicht auf diese Gefährdung zu nehmen und deshalb die allgemeine Rechtspflicht, diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich und ihm zumutbar sind, um die Schädigung Dritter möglichst zu verhindern (BGH NJW 2013, 48).
  • BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche

    Auszug aus LG Osnabrück, 10.07.2019 - 4 S 125/19
    Haftungsbegründend wird eine Gefahrenquelle, sobald sich aus der zu verantwortenden Situation vorausschauend für einen sachkundig Urteilenden die naheliegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter Dritter verletzt werden können (BGH NJW 2004, 1449).
  • LG Dortmund, 27.04.2017 - 11 S 72/16

    Verkehrssicherungspflicht Hauseigentümer - Ablösung einer Dachziegel bei Sturm

    Auszug aus LG Osnabrück, 10.07.2019 - 4 S 125/19
    Ein außergewöhnliches Naturereignis kann erst bei Windstärken im mittleren Bereich von 14 Beaufort anerkannt werden (LG Dortmund, Urteil vom 27.04.2017, Az. 11 S 72/16).
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