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LG Aurich, 06.04.2018 - 4 S 201/17 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Papenburg, 26.10.2017 - 20 C 216/17
- LG Aurich, 06.04.2018 - 4 S 201/17
- BGH, 12.04.2019 - V ZR 112/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09
Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung; …
Auszug aus LG Aurich, 06.04.2018 - 4 S 201/17
Die Klägerin hat die Auffassung vertreten, der Beschluss sei unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Aktenzeichen V ZR 72/09 (Urteil vom 15.01.2010) materiell unzulässig.In seinem Urteil vom 15.01.2010 (V ZR 72/09) hat der BGH festgestellt, dass die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste Teil der zulässigen Wohnungsnutzung ist und einem Eigentümer nicht im Beschlusswege untersagt werden kann, wenn die Teilungserklärung nichts anderes bestimme und die Wohnungseigentümer nichts anderes vereinbaren.