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   VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 4 S 3160/08   

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VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 4 S 3160/08 (https://dejure.org/2009,2964)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.09.2009 - 4 S 3160/08 (https://dejure.org/2009,2964)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. September 2009 - 4 S 3160/08 (https://dejure.org/2009,2964)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Beurteilung eines gemäß § 436 Abs 1 SGB 3 von der Bundesanstalt für Arbeit in die Zollverwaltung übergeleiteten Beamten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überleitung eines Beamten von der Bundesanstalt für Arbeit in die Zollverwaltung und Verpflichtung des Bundes zur Einbeziehung des Zeitraums vor der Überleitung in die Regelbeurteilung; Schädlichkeit einer Beurteilungslücke aufgrund fehlender Berücksichtigung der Zeit ...

  • Judicialis

    SGB III § 436 Abs. 1; ; BRRG § 130 Abs. 1; ; BLV § 40 a.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überleitung eines Beamten von der Bundesanstalt für Arbeit in die Zollverwaltung und Verpflichtung des Bundes zur Einbeziehung des Zeitraums vor der Überleitung in die Regelbeurteilung; Schädlichkeit einer Beurteilungslücke aufgrund fehlender Berücksichtigung der Zeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 146 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 4 S 3160/08
    Ihre wesentliche Aussagekraft erhält eine dienstliche Beurteilung erst aufgrund ihrer Relation zu den Bewertungen in anderen dienstlichen Beurteilungen (BVerwG, Urteil vom 18.07.2001 - 2 C 41.00 -, BayVBl 2002, 373).

    Um das in der Regelbeurteilung zu zeichnende Bild hinsichtlich der Vergleichbarkeit der zum gleichen Zeitpunkt beurteilten Beamten zu gewährleisten, muss soweit wie möglich gleichmäßig verfahren werden (BVerwG, Urteil vom 18.07.2001, a.a.O.).

    Einschränkungen dieses Grundsatzes, die sich hinsichtlich des Stichtags beispielsweise aus der großen Zahl der zu beurteilenden Beamten und hinsichtlich des Beurteilungszeitraums aus besonderen äußeren Umständen ergeben können, sind nur hinzunehmen, soweit sie auf zwingenden Gründen beruhen (BVerwG, Urteil vom 18.07.2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 4 S 3160/08
    Denn Gegenstand der dienstlichen Beurteilung sind die fachlichen Leistungen, die der Beamte auf dem ihm im Beurteilungszeitraum übertragenen Dienstposten erbracht hat (BVerwG, Urteil vom 02.04.1981 - 2 C 13.80 -, ZBR 1981, 315).

    Erforderlich ist lediglich, dass der Dienstherr bei der vergleichenden Bewertung der von den anderen Beamten erbrachten Leistungen die Bedeutung und den Schwierigkeitsgrad des übertragenen Aufgabengebiets zutreffend berücksichtigt (BVerwG, Urteil vom 02.04.1981, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1995 - 12 B 82/95

    Besetzung einer Stelle; Entscheidung des Dienstvorgesetzten; Beurteilung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 4 S 3160/08
    Das schließt es nicht aus, in den Beurteilungszeitraum auch Zeiten einzubeziehen, die ein Beamter in den Bereich eines anderen Dienstherrn abgeordnet war (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.08.1998 - 2 B 11635/98 -, Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.04.1995 - 12 B 82/95 -, IÖD 1995, 257; VG Berlin, Urteil vom 03.07.2002 - 7 A 359.95 -, NVwZ-RR 2003, 139).

    In derartigen Fällen kann der Dienstvorgesetzte der Stammdienststelle für den Abordnungszeitraum auf Beurteilungsbeiträge des Dienstvorgesetzten des Beamten bei der aufnehmenden Behörde zurückgreifen und auf dieser Grundlage eine an dem statusrechtlichen Amt seines Beamten gemessene und an den in seinem Geschäftsbereich bestehenden Beurteilungsmaßstäben orientierte eigene Eignungsprognose bilden (OVG Koblenz, Beschluss vom 06.08.1998, a.a.O.; OVG Münster, Beschluss vom 21.04.1995 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 37.91

    Voraussetzungen für die Beförderung eines Beamten auf Lebenszeit - Anforderungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 4 S 3160/08
    Denn Beurteilungszeitraum ist grundsätzlich der zwischen den einzelnen Stichtagen liegende Zeitraum, ohne dass dies in den Beurteilungsrichtlinien gesondert hervorgehoben würde oder werden müsste (BVerwG, Urteile vom 26.08.1993 - 2 C 37.91 -, DVBl 1994, 112, und vom 07.06.1984 - 2 C 52.82 -, ZBR 1985, 53).

    Dies verlangt größtmögliche Vergleichbarkeit der erhobenen Daten (BVerwG, Urteil vom 26.08.1993, a.a.O., und Beschluss vom 31.01.1994 - 2 B 5.94 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 16).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.1998 - 2 B 11635/98

    Dienstliche Beurteilung; Staatsanwalt; Leistungsprinzip;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 4 S 3160/08
    Das schließt es nicht aus, in den Beurteilungszeitraum auch Zeiten einzubeziehen, die ein Beamter in den Bereich eines anderen Dienstherrn abgeordnet war (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.08.1998 - 2 B 11635/98 -, Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.04.1995 - 12 B 82/95 -, IÖD 1995, 257; VG Berlin, Urteil vom 03.07.2002 - 7 A 359.95 -, NVwZ-RR 2003, 139).

    In derartigen Fällen kann der Dienstvorgesetzte der Stammdienststelle für den Abordnungszeitraum auf Beurteilungsbeiträge des Dienstvorgesetzten des Beamten bei der aufnehmenden Behörde zurückgreifen und auf dieser Grundlage eine an dem statusrechtlichen Amt seines Beamten gemessene und an den in seinem Geschäftsbereich bestehenden Beurteilungsmaßstäben orientierte eigene Eignungsprognose bilden (OVG Koblenz, Beschluss vom 06.08.1998, a.a.O.; OVG Münster, Beschluss vom 21.04.1995 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2009 - 4 S 213/09

    Zur Verwirkung des Rechts auf Überprüfung der dienstlichen Beurteilung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 4 S 3160/08
    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (BVerwG, Beschluss vom 18.06.2009 - 2 B 64/08 -, Juris, und Urteil vom 21.03.2007 - 2 C 2/06 -, IÖD 2007, 206 m.w.N.; Beschlüsse des Senats vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585, vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, Juris, und vom 04.06.2009 - 4 S 213/09 -, Juris).

    Liegt bei den für eine Personalentscheidung zur Auswahl stehenden Beamten aufgrund der aktuellen dienstlichen Beurteilungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Wesentlichen ein Qualifikationsgleichstand vor, ist der Dienstherr verpflichtet, zunächst vorhandene frühere dienstliche Beurteilungen als weitere unmittelbar leistungsbezogene Erkenntnisquellen in den Blick zu nehmen (Senatsbeschluss vom 04.06.2009 - 4 S 213/09 -, m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.08.2009 - 1 M 52/09 -, veröffentlicht jeweils in Juris).

  • FG München, 26.07.2006 - 4 K 491/06

    Zur 220 m2-Grenze bei der Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 4 S 3160/08
    Gegen diese Verfügung erhob der Kläger nach Durchführung des Widerspruchsverfahrens Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe, die mit Urteil vom 24.01.2007 - 4 K 491/06 - abgewiesen wurde.

    Mit Schriftsatz vom 28.12.2006 hat der Kläger seine beim Verwaltungsgericht Karlsruhe damals noch anhängige Klage 4 K 491/06 um den Antrag erweitert, die dienstliche Beurteilung der Oberfinanzdirektion K. vom 15.0.7.2005 und deren Widerspruchsbescheid vom 01.12.2006 aufzuheben und ihn unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu beurteilen.

  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82

    Richter auf Probe - Beurteilung - Beurteilungszeitraum - Anrechnungsfähige Zeiten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 4 S 3160/08
    Denn Beurteilungszeitraum ist grundsätzlich der zwischen den einzelnen Stichtagen liegende Zeitraum, ohne dass dies in den Beurteilungsrichtlinien gesondert hervorgehoben würde oder werden müsste (BVerwG, Urteile vom 26.08.1993 - 2 C 37.91 -, DVBl 1994, 112, und vom 07.06.1984 - 2 C 52.82 -, ZBR 1985, 53).
  • BVerwG, 27.05.2009 - 1 WB 47.08

    Beurteilung; vorgezogene Beurteilung; Stellungnahme; Entwicklungsprognose;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 4 S 3160/08
    Zwar ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass Beurteilungsrichtlinien, die (planmäßige) Beurteilungen vorsehen, grundsätzlich von dem Gedanken getragen sind, einen lückenlosen Spiegel des dienstlichen Werdegangs eines Beamten zu gewährleisten (BVerwG, Beschluss vom 27.05.2009 - 1 WB 47/08 -, Juris).
  • BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 23.01

    Planmäßige Beurteilung eines Soldaten - Versetzung eines Soldaten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 4 S 3160/08
    Eine Lücke in der Abfolge der Beurteilungen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 03.07.2001 - 1 WB 23/01 -, Juris), der sich der Senat anschließt, nur zulässig und hinnehmbar, wenn sie unvermeidlich ist.
  • BVerwG, 16.05.1991 - 2 A 5.89

    Dienstliche Beurteilung - Beschränkte gerichtliche Nachprüfung - Gesamtnote -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2004 - 1 B 300/04

    Vorbereitung einer an den Grundsätzen der Bestenauslese zu orientierenden

  • VG Berlin, 03.07.2002 - 7 A 359.95

    Rechtsmittel einer Vorsitzenden Richterin gegen eine dienstliche Beurteilung;

  • BVerwG, 11.07.1975 - VI C 44.72

    Umbildung von Körperschaften - Rechtsstellung eines Beamten - Gleichzubewertendes

  • BVerwG, 03.10.1979 - 2 B 24.78

    Nichtzulassung einer Revision - Übernahme eines Beamtenbewerbers in ein

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz; maßgeblicher Zeitpunkt der

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2005 - 4 S 439/05

    Richter; Stellenbesetzungsverfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines

  • BVerwG, 12.10.1971 - VI C 99.67

    Rechtswidrigkeit einer internen Behördenauskunft wegen Verstoßes gegen den in §

  • BVerwG, 03.08.1971 - I WB 114.70

    Rechtsmittel

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2007 - 4 S 1163/07

    Auswahlverfahren für die Besetzung einer Richterstelle; Eignungsbeurteilung

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

  • VG Würzburg, 22.07.2014 - W 1 K 12.722

    Dienstliche Beurteilung; Dienstherrenwechsel; Beurteilungsbeitrag des früheren

    Daraus folgt, dass dem Beklagten als Dienstherrn hinsichtlich der Zeitabschnitte, in denen die Klägerin nicht in seinem Dienste stand, keine Beurteilungsermächtigung zusteht (VGH BW U.v. 29.9.2009 - 4 S 3160/08 - juris Rn. 27 m.w.N.).

    Ein solcher Beurteilungsbeitrag eines früheren Dienstherrn darf zwar, er muss aber nicht in der Beurteilung des neuen Dienstherrn Berücksichtigung finden, weshalb kein Rechtsanspruch des beurteilten Beamten auf die Berücksichtigung besteht (VGH BW U.v. 29.9.2009 - 4 S 3160/08 - juris Rn. 28).

  • VG Ansbach, 21.12.2020 - AN 1 E 20.01397

    Fehlerhaftes Auswahlverfahren bei Dienstpostenbesetzung wegen fehlender

    Einen solchen zwingenden Grund stellt der Wechsel des Dienstherrn dar (vgl. VGH BW, U.v. 29.9.2009 - 4 S 3160/08 - juris; VG Frankfurt, U.v. 1.10.2007 - 9 E 5833/06 - juris).
  • VG Karlsruhe, 26.04.2016 - 1 K 3867/14

    Stellung eines Entlassungsantrags unter gleichzeitiger Bewerbung auf einen

    Ihre wesentliche Aussagekraft erhält eine dienstliche Beurteilung erst aufgrund ihrer Relation zu den Bewertungen in anderen dienstlichen Beurteilungen (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urteil vom 18.07.2001 - 2 C 41/00 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 22 = IÖD 2002, 74; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.09.2009 - 4 S 3160/08 -, DÖV 2010, 146 , m.w.N.).
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