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   OLG Hamm, 27.06.2002 - 4 Ss OWi 528/02   

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https://dejure.org/2002,8765
OLG Hamm, 27.06.2002 - 4 Ss OWi 528/02 (https://dejure.org/2002,8765)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.06.2002 - 4 Ss OWi 528/02 (https://dejure.org/2002,8765)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 4 Ss OWi 528/02 (https://dejure.org/2002,8765)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung des Einspruchs gegen Bußgeldbescheid auf Rechtsfolgenentscheidung; Fahrlässigkeit bei fehlender Angabe der Begehungsweise; Fehlen ausreichender tatsächlicher Feststellungen zur Schuldfrage; Mitteilung der angewandten Meßmethode in den Urteilsgründen ; ...

  • Judicialis

    OWiG § 67; ; StPO § 318

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 67; StPO § 318
    Bußgelbescheid; Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgenentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Bußgeldverfahren - Beschränkung des Einspruchs

Verfahrensgang

  • AG Tecklenburg - 7 OWi 15 Js 271/02
  • OLG Hamm, 27.06.2002 - 4 Ss OWi 528/02
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Bamberg, 31.03.2005 - 2 Ss OWi 78/05

    Zur Wirksamkeit der Einspruchsbeschränkung bei einem Bußgeldbescheid und zum

    Auch der Bußgeldrichter hat daher in diesen Fällen von fahrlässiger Begehungsweise auszugehen und nur noch zu prüfen, welche Ahndung für das fahrlässige Verhalten tat- und schuldangemessen ist (OLG Rostock VRS 101, 380/383; BayObLG VRS 96, 47/48 f.; OLG Hamm Beschl. v. 27.06.2002 - 4 Ss OWi 528/02; OLG Celle VRS 97, 258; KG NZV 2002, 466 ; Göhler OWiG 13. Aufl. § 67 Rn. 34 e).
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