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   BGH, 03.07.2014 - 4 StR 137/14   

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https://dejure.org/2014,17720
BGH, 03.07.2014 - 4 StR 137/14 (https://dejure.org/2014,17720)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2014 - 4 StR 137/14 (https://dejure.org/2014,17720)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - 4 StR 137/14 (https://dejure.org/2014,17720)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 5 StPO, § 261 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Berücksichtigung vorteilhafter Geschehensabläufe bei Schweigen des Angeklagten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Überprüfung eines Freispruchs aus Mangel an Beweisen

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Berücksichtigung vorteilhafter Geschehensabläufe bei Schweigen des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Überprüfung eines Freispruchs aus Mangel an Beweisen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    (Kein) Nachteil für den Angeklagten, wenn er in der Hauptverhandlung schweigt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gebrauchmachen von Schweigerecht darf für Angeklagten nicht zum Nachteil erwachsen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schweigender Angeklagter ist manchmal im Vorteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 283
  • StV 2015, 146
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 03.07.2014 - 4 StR 137/14
    Die revisionsrechtliche Prüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung ist auf das Vorliegen von Rechtsfehlern (Widersprüche, Unklarheiten, Lücken, Verstöße gegen Denkgesetze, zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung, unrichtige Anwendung des Zweifelssatzes) beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2014 - 1 StR 655/13, Rn. 20; Urteil vom 23. Januar 2014 - 3 StR 373/13; Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, Rn. 8 mwN).

    Für ihn vorteilhafte Geschehensabläufe sind vielmehr erst dann bedeutsam, wenn für ihr Vorliegen reale Anhaltspunkte erbracht sind und sie deshalb nach den gesamten Umständen als möglich in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, Rn. 20; Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147; Urteil vom 11. April 2002 - 4 StR 585/01, NStZ-RR 2002, 243 mwN).

    Der Senat kann daher ausschließen, dass das Landgericht der Einlassung des Angeklagten rechtsfehlerhaft nur deshalb gefolgt ist, weil es keine unmittelbaren Beweise für ihr Gegenteil gab (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, Rn. 20).

    Dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ist auch noch hinreichend deutlich zu entnehmen, dass das Landgericht das Gewicht der einzelnen Indizien nicht nur isoliert beurteilt, sondern auch im Zusammenhang bedacht hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, Rn. 8; weitere Nachweise bei Brause, NStZ-RR 2010, 329, 330 f.).

  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 342/07

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Prüfungsdichte im Revisionsrechtszug)

    Auszug aus BGH, 03.07.2014 - 4 StR 137/14
    Sind derartige Rechtsfehler nicht feststellbar, kann das Revisionsgericht in die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann nicht eingreifen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich gewesen wäre (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 342/07, NStZ-RR 2008, 146, 147 mwN).

    Seine Beurteilung des Beweiswerts dieser gegen ein Handeln in Notwehr sprechenden Indizien ist vertretbar und deshalb vom Revisionsgericht hinzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 342/07, NStZ-RR 2008, 146, 147).

  • BGH, 11.04.2002 - 4 StR 585/01

    Beweiswürdigung (Unterstellung; Überzeugungsbildung; Gesamtwürdigung; Vermutung);

    Auszug aus BGH, 03.07.2014 - 4 StR 137/14
    Macht der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch, darf ihm kein Nachteil daraus entstehen, dass er deshalb nicht in der Lage ist, zum Vorliegen einer Notwehrsituation vorzutragen (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 177/12, NStZ-RR 2013, 117, 119; Urteil vom 11. April 2002 - 4 StR 585/01, NStZ-RR 2002, 243 mwN).

    Für ihn vorteilhafte Geschehensabläufe sind vielmehr erst dann bedeutsam, wenn für ihr Vorliegen reale Anhaltspunkte erbracht sind und sie deshalb nach den gesamten Umständen als möglich in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, Rn. 20; Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147; Urteil vom 11. April 2002 - 4 StR 585/01, NStZ-RR 2002, 243 mwN).

  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 177/12

    Beweiswürdigung (richterliche Überzeugung)

    Auszug aus BGH, 03.07.2014 - 4 StR 137/14
    Das erste in dieser Sache ergangene freisprechende Urteil des Landgerichts vom 1. Februar 2012 hatte der Senat auf die Revision der Staatsanwaltschaft mit Urteil vom 13. Dezember 2012 (Az. 4 StR 177/12) aufgehoben.

    Macht der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch, darf ihm kein Nachteil daraus entstehen, dass er deshalb nicht in der Lage ist, zum Vorliegen einer Notwehrsituation vorzutragen (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 177/12, NStZ-RR 2013, 117, 119; Urteil vom 11. April 2002 - 4 StR 585/01, NStZ-RR 2002, 243 mwN).

  • BGH, 22.05.2007 - 1 StR 582/06

    Freispruch des "Bäckers von Siegelsbach" aufgehoben

    Auszug aus BGH, 03.07.2014 - 4 StR 137/14
    Seine Beweiswürdigung ist daher nicht lückenhaft (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06, Rn. 24 mwN).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Auszug aus BGH, 03.07.2014 - 4 StR 137/14
    Für ihn vorteilhafte Geschehensabläufe sind vielmehr erst dann bedeutsam, wenn für ihr Vorliegen reale Anhaltspunkte erbracht sind und sie deshalb nach den gesamten Umständen als möglich in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, Rn. 20; Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147; Urteil vom 11. April 2002 - 4 StR 585/01, NStZ-RR 2002, 243 mwN).
  • BGH, 11.03.2014 - 1 StR 655/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Begriff des Hangs,

    Auszug aus BGH, 03.07.2014 - 4 StR 137/14
    Die revisionsrechtliche Prüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung ist auf das Vorliegen von Rechtsfehlern (Widersprüche, Unklarheiten, Lücken, Verstöße gegen Denkgesetze, zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung, unrichtige Anwendung des Zweifelssatzes) beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2014 - 1 StR 655/13, Rn. 20; Urteil vom 23. Januar 2014 - 3 StR 373/13; Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, Rn. 8 mwN).
  • BGH, 23.01.2014 - 3 StR 373/13

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Ausgehen von Annahmen, für deren Vorliegen das

    Auszug aus BGH, 03.07.2014 - 4 StR 137/14
    Die revisionsrechtliche Prüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung ist auf das Vorliegen von Rechtsfehlern (Widersprüche, Unklarheiten, Lücken, Verstöße gegen Denkgesetze, zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung, unrichtige Anwendung des Zweifelssatzes) beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2014 - 1 StR 655/13, Rn. 20; Urteil vom 23. Januar 2014 - 3 StR 373/13; Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, Rn. 8 mwN).
  • BGH, 02.08.2017 - 4 StR 169/17

    Begehen durch Unterlassen (Garantenpflicht eines Kindes gegenüber einem

    Darüber hinaus ist die Feststellung, dass der Angeklagte den lebensbedrohlichen Zustand seiner Mutter spätestens am Abend des 29. Oktober 2015 erkannte, auch mit Blick auf den eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfungsmaßstab (vgl. BGH, Urteile vom 3. Juli 2014 - 4 StR 137/14, StV 2015, 146 f.; vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326; Beschluss vom 28. Juni 2017 - 1 StR 677/16, juris Rn. 5), nicht tragfähig belegt.
  • LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19

    Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnis, Wohnung,

    Es ist auch bei einem Angeklagten, der von seinem Schweigerecht Gebrauch macht, weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, ihm günstige Fallgestaltungen zu unterstellen, für deren Vorliegen keine konkreten realen Anknüpfungspunkte erbracht sind (Meyer-Goßner/Schmitt, 62. Auflage 2019, § 261 StPO, Rdnr. 26a; BGH, Urteil vom 03.07.2014, Az. 4 StR 137/14 = StV 2015, 146; BGH, Urteil vom 13.12.2012, Az. 4 StR 177/12 = NStZ-RR 2013, 117; BGH, Urteil vom 20.05.2009, Az. 2 StR 576/08 = NStZ 2009, 630).
  • LG Duisburg, 09.01.2023 - 33 KLs 15/22
    Insoweit war die Kammer nicht verpflichtet, alle denkbaren Gesichtspunkte, zu denen keine Feststellungen getroffen werden können, zugunsten des Angeklagten zu unterstellen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2014, 4 StR 137/14).
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