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   BGH, 12.09.2023 - 4 StR 142/23   

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https://dejure.org/2023,27012
BGH, 12.09.2023 - 4 StR 142/23 (https://dejure.org/2023,27012)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2023 - 4 StR 142/23 (https://dejure.org/2023,27012)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2023 - 4 StR 142/23 (https://dejure.org/2023,27012)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Wiedererkennen des Angeklagten durch Zeugen - Anforderungen an die Urteilsgründe

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.2023 - 6 StR 516/22

    Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung der Identifizierung des

    Auszug aus BGH, 12.09.2023 - 4 StR 142/23
    Zudem sind in den Urteilsgründen diejenigen Gesichtspunkte darzulegen, auf denen die Folgerung des Tatgerichts beruht, dass insoweit tatsächlich Übereinstimmung besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 6 StR 516/22 Rn. 5 mwN; Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 StR 412/15 Rn. 3 mwN).

    Darüber hinaus bedarf es einer Mitteilung der Umstände, die zur Identifizierung des Angeklagten durch den Zeugen geführt haben (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 aaO mwN).

  • BGH, 29.11.2016 - 2 StR 472/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung der

    Auszug aus BGH, 12.09.2023 - 4 StR 142/23
    Bei einem wiederholten Wiedererkennen in einer Hauptverhandlung ist außerdem zu beachten, dass eine verstärkte Suggestibilität der Identifizierungssituation besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2017 - 4 StR 468/17 Rn. 4; Beschluss vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 22.11.2017 - 4 StR 468/17

    Beweiswürdigung (Beweisqualität des Wiedererkennens; fehlerhafte

    Auszug aus BGH, 12.09.2023 - 4 StR 142/23
    Bei einem wiederholten Wiedererkennen in einer Hauptverhandlung ist außerdem zu beachten, dass eine verstärkte Suggestibilität der Identifizierungssituation besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2017 - 4 StR 468/17 Rn. 4; Beschluss vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 17.02.2016 - 4 StR 412/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 12.09.2023 - 4 StR 142/23
    Zudem sind in den Urteilsgründen diejenigen Gesichtspunkte darzulegen, auf denen die Folgerung des Tatgerichts beruht, dass insoweit tatsächlich Übereinstimmung besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 6 StR 516/22 Rn. 5 mwN; Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 StR 412/15 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 24.10.2023 - 4 StR 162/23

    Darlegungsanforderungen bei Beruhen des Tatnachweises auf einem Wiedererkennen

    Sie genügen weder den besonderen Darlegungsanforderungen in Fällen, in denen - wie vorliegend - der Tatnachweis auf einem Wiedererkennen des Angeklagten durch Tatzeugen beruht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. September 2023 - 4 StR 142/23 Rn. 5 mwN) noch den durch die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gestellten Anforderungen an die Darstellung einer DNA-Vergleichsuntersuchung (vgl. exempl. BGH, Urteil vom 29. April 2021 - 4 StR 46/21 Rn. 8 ff. mwN).
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