Rechtsprechung
BGH, 26.09.1957 - 4 StR 317/57 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,6004) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.07.1956 - 4 StR 186/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.09.1957 - 4 StR 317/57
Der Angeklagte müßte sich vielmehr darauf einrichten, daß der Fußgänger die Überquerung der Straße ohne Rücksicht auf das Hupzeichen möglicherweise fortsetzen werde, und er mußte deshalb zusätzlich seine Geschwindigkeit so ermäßigen, daß er für den Fall verkehrswidrigen Weitergehens des Fußgängers rechtzeitig vor ihm halten konnte (4 StR 186/56 vom 12. Juli 1956 VRS Bd. 11, 225).
- BGH, 07.07.1959 - VI ZR 154/58
Rechtsmittel
Das wäre nur der Fall, wenn S. vor oder in der Mitte der Fahrbahn eine gewisse Zeit stehengeblieben wäre und der Beklagte hätte annehmen dürfen, der Fußgänger werde ihn vorbeifahren lassen (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 11. Dezember 1956 - VI ZR 267/55 - VersR 1957, 128 und die Entscheidungen des BGH vom 16. Juni 1954 - 3 StR 183/54 - VRS 7, 449 Nr. 208; 15. März 1956 - 4 StR 74/56 - NJW 1956, 800 Nr. 18 = VRS 10, 381 Nr. 158 und vom 26. September 1957 - 4 StR 317/57 - VRS 13, 468 Nr. 187).