Rechtsprechung
BGH, 11.07.1978 - 4 StR 349/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Vorliegen eines besonders schweren Falls des sexuellen Missbrauchs eines Kindes
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 13.01.1987 - 1 StR 654/86
Annahme eines besonders schweren Falls bei Verwirklichung eines Regelbeispiels
Es müssen in dem Tun oder in der Person des Täters Umstände vorliegen, die das Unrecht seiner Tat oder seine Schuld deutlich vom Regelfall abheben, so daß die Anwendung des erschwerten Strafrahmens als unangemessen erscheint (vgl. BGHSt 20, 121, 125; BGH StV 1981, 72 ; BGH NStZ 1982, 425 ; BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1978 - 4 StR 349/78 - und vom 29. April 1981 - 3 StR 122/81;… Stree in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. vor § 38 Rdn. 44 a). - BGH, 20.04.1989 - 4 StR 161/89
Sexueller Missbrauch - Regelbeispiel - Indizwirkung - Strafzumessung - …
Das ist der Fall, wenn in dem Tun oder in der Person des Täters Umstände vorliegen, die das Unrecht seiner Tat oder seine Schuld deutlich vom Regelfall abheben, so daß die Anwendung des erschwerten Strafrahmens als unangemessen erscheint (BGH NJW 1987, 2450; Beschluß des Senats vom 11. Juli 1978 - 4 StR 349/78). - BGH, 20.11.1980 - 1 StR 655/80
Auseinandersetzung des Tatrichters mit den zu Gunsten des Täters sprechenden …
Schon in diesem Zusammenhang muß sich der Tatrichter deshalb mit den zu Gunsten des Täters sprechenden Umständen auseinandersetzen (BGH, Beschluß vom 11. Juli 1978 - 4 StR 349/78).