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   BGH, 20.11.2013 - 4 StR 426/13   

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https://dejure.org/2013,35144
BGH, 20.11.2013 - 4 StR 426/13 (https://dejure.org/2013,35144)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2013 - 4 StR 426/13 (https://dejure.org/2013,35144)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2013 - 4 StR 426/13 (https://dejure.org/2013,35144)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 55 Abs. 1 StGB
    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (keine Gesamtstrafe bei bereits vollständige Vollstreckung der ersten Verurteilung: Härteausgleich)

  • lexetius.com
  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 441/10

    Entgangene nachträgliche Gesamtstrafenbildung infolge Strafvollstreckung:

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - 4 StR 426/13
    Hierin liegt ein besonderer Nachteil, welcher einen Härteausgleich bei der Bemessung der neu zu erkennenden Gesamtstrafe erforderlich macht (Senat, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 441/10 - Rn. 4, in: BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 20 ...).
  • BGH, 20.01.2010 - 2 StR 403/09

    Härteausgleich durch Vollstreckungslösung bei der Verhängung lebenslanger

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - 4 StR 426/13
    Scheitert eine nach § 55 StGB an sich mögliche nachträgliche Gesamtstrafenbildung, wie hier mit der Geldstrafe (20 Tagessätze zu je 30 Euro) aus dem Urteil des Amtsgerichts H. (richtig: H. ) vom 3. Februar 2010, daran, dass die zunächst erkannte Strafe bereits vollständig vollstreckt wurde und daher keine Zäsurwirkung mehr entfalten kann, so erfordert eine darin liegende Härte einen angemessenen Ausgleich (st. Rspr. vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 2 StR 403/09 - Rn. 5, NStZ 2010, S. 386).
  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 15/20

    Berücksichtigung einer EU-ausländischen Strafe bei der Strafzumessung (konkrete

    Mit diesen Strafen hätte - sofern es sich um eine Verurteilung durch ein deutsches Gericht handeln würde - nach Wegfall der Zäsurwirkung der durch das Urteil des Berufungsgerichts Neapel vom 18. Juni 2007 verhängten Strafe (Verurteilung Nr. 10 des Registerauszugs) infolge deren Vollstreckung - nach deutschem Recht - eine Gesamtstrafe gebildet werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2013 - 4 StR 426/13 Rn. 2).
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