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   BGH, 03.02.2016 - 4 StR 561/15   

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https://dejure.org/2016,2624
BGH, 03.02.2016 - 4 StR 561/15 (https://dejure.org/2016,2624)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2016 - 4 StR 561/15 (https://dejure.org/2016,2624)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2016 - 4 StR 561/15 (https://dejure.org/2016,2624)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 136a Abs. 1, Abs. 3 StPO
    Verbotene Vernehmungsmethoden (revisionsrechtliche Rügbarkeit: kein Widerspruch gegen Verwertung erforderlich, Widerspruchslösung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 136a Abs 1 StPO, § 136a Abs 3 StPO
    Revision im Strafverfahren: Verfahrensrüge hinsichtlich der Vornahme verbotener Vernehmungsmethoden bei fehlendem Widerspruch zur Verwertung der Aussage in der Hauptverhandlung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 136a Abs. 1 StPO, § 136a Abs. 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge bzgl. des Zustandekommens einer Aussage durch verbotene Vernehmungsmethoden

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Verfahrensrüge hinsichtlich der Vornahme verbotener Vernehmungsmethoden bei fehlendem Widerspruch zur Verwertung der Aussage in der Hauptverhandlung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Revision im Strafverfahren: Verfahrensrüge hinsichtlich der Vornahme verbotener Vernehmungsmethoden bei fehlendem Widerspruch zur Verwertung der Aussage in der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verbotene Vernehmungsmethoden - und ihre späte Rüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verfahrensrüge bzgl. des Zustandekommens einer Aussage durch verbotene Vernehmungsmethoden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 772 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.08.1995 - 1 StR 458/95

    Verfahrensrüge - Verbotene Vernehmungsmethoden - Aussageverwertung - Widerspruch

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - 4 StR 561/15
    Die Verfahrensrüge, eine Aussage sei durch verbotene Vernehmungsmethoden zustande gekommen (§ 136a Abs. 1 StPO), kann auch dann zulässig erhoben werden, wenn der Angeklagte der Verwertung der Aussage in der Hauptverhandlung nicht widersprochen hat (§ 136a Abs. 3 StPO; BGH, Beschluss vom 22. August 1995 - 1 StR 458/95; SSW-StPO/Eschelbach, 2. Aufl., § 136a Rn. 58).
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