Rechtsprechung
BGH, 03.02.2016 - 4 StR 561/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 136a Abs. 1, Abs. 3 StPO
Verbotene Vernehmungsmethoden (revisionsrechtliche Rügbarkeit: kein Widerspruch gegen Verwertung erforderlich, Widerspruchslösung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 136a Abs 1 StPO, § 136a Abs 3 StPO
Revision im Strafverfahren: Verfahrensrüge hinsichtlich der Vornahme verbotener Vernehmungsmethoden bei fehlendem Widerspruch zur Verwertung der Aussage in der Hauptverhandlung - IWW
- Wolters Kluwer
Verfahrensrüge bzgl. des Zustandekommens einer Aussage durch verbotene Vernehmungsmethoden
- rewis.io
Revision im Strafverfahren: Verfahrensrüge hinsichtlich der Vornahme verbotener Vernehmungsmethoden bei fehlendem Widerspruch zur Verwertung der Aussage in der Hauptverhandlung
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Revision im Strafverfahren: Verfahrensrüge hinsichtlich der Vornahme verbotener Vernehmungsmethoden bei fehlendem Widerspruch zur Verwertung der Aussage in der Hauptverhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verbotene Vernehmungsmethoden - und ihre späte Rüge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensrüge bzgl. des Zustandekommens einer Aussage durch verbotene Vernehmungsmethoden
Verfahrensgang
- LG Siegen, 05.05.2015 - 31 Ks 1/15
- BGH, 03.02.2016 - 4 StR 561/15
Papierfundstellen
- StV 2016, 772 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.08.1995 - 1 StR 458/95
Verfahrensrüge - Verbotene Vernehmungsmethoden - Aussageverwertung - Widerspruch …
Auszug aus BGH, 03.02.2016 - 4 StR 561/15
Die Verfahrensrüge, eine Aussage sei durch verbotene Vernehmungsmethoden zustande gekommen (§ 136a Abs. 1 StPO), kann auch dann zulässig erhoben werden, wenn der Angeklagte der Verwertung der Aussage in der Hauptverhandlung nicht widersprochen hat (§ 136a Abs. 3 StPO; BGH, Beschluss vom 22. August 1995 - 1 StR 458/95;… SSW-StPO/Eschelbach, 2. Aufl., § 136a Rn. 58).