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BGH, 10.12.1965 - 4 StR 561/65 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beweiskraft der Verhandlungsniederschrift für die ununterbrochene Gegenwart des Staatsanwalts - Rüge nicht ununterbrochener Anwesenheit eines Sachverständigen - Verletzung des Rechts des letzten Wortes - Reihenfolge bei der Gewährung des letzten Wortes des Angeklagten ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 16.02.1923 - I 716/22
Ist einem Angeklagten nach den Ausführungen des Beistands eines Mitangeklagten …
Auszug aus BGH, 10.12.1965 - 4 StR 561/65
Sinn der Bestimmung des § 258 Abs. 2 und 3 StPO ist, daß nicht dem Staatsanwalt, sondern dem Angeklagten und seinem Verteidiger das letzte Wort gebührt und daß neben dem Verteidiger auch der Angeklagte persönlich zu Wort kommen muß (RGSt 57, 265).
- BGH, 11.07.2017 - 3 StR 510/16
Reihenfolge der Gewährung des letzten Wortes im Verhältnis zwischen dem …
b) Die Rechtsprechung und die Gegenmeinung in der Literatur gehen demgegenüber davon aus, dass die Reihenfolge, in der dem Angeklagten und seinem Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreter das letzte Wort zu erteilen sei, im Ermessen des Vorsitzenden stehe (vgl. RG, Urteil vom 16. Februar 1923 - I 716/22, RGSt 57, 265, 266; BGH, Urteil vom 10. Dezember 1965 - 4 StR 561/65; Beschluss vom 17. Januar 2003 - 2 StR 443/02, BGHSt 48, 181, 182;… Radtke/Hohmann/Forkert-Hosser aaO;… BeckOK StPO/Eschelbach aaO;… Brunner/Dölling aaO).