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   BGH, 05.07.2022 - 4 StR 96/22   

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https://dejure.org/2022,24768
BGH, 05.07.2022 - 4 StR 96/22 (https://dejure.org/2022,24768)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2022 - 4 StR 96/22 (https://dejure.org/2022,24768)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2022 - 4 StR 96/22 (https://dejure.org/2022,24768)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage Konstellationen: schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, Darstellung in den Urteilsgründen, Einbeziehung aller Umstände, Konstanzanalyse, wenig vergessensanfälliges Erleben; Aussagezuverlässigkeit: Realkennzeichen, ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Freie Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Konstanzanalyse als wesentliches methodisches Element der Aussageanalyse i.R.d. Vernehmung eines Zeugen und Geschädigten zum schweren sexuellen Missbrauch

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konstanzanalyse als wesentliches methodisches Element der Aussageanalyse i.R.d. Vernehmung eines Zeugen und Geschädigten zum schweren sexuellen Missbrauch

  • rechtsportal.de

    Konstanzanalyse als wesentliches methodisches Element der Aussageanalyse i.R.d. Vernehmung eines Zeugen und Geschädigten zum schweren sexuellen Missbrauch

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 368
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BGH, 05.07.2022 - 4 StR 96/22
    Vielmehr können vor allem Gedächtnisunsicherheiten eine hinreichende Erklärung für festgestellte Abweichungen darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 172).

    bb) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Realkennzeichen ungeeignet, zur Unterscheidung zwischen einer wahren und einer suggerierten Aussage beizutragen; denn es gibt keine empirischen Belege dafür, dass sich erlebnisbasierte und suggerierte Aussagen in ihrer Qualität unterscheiden (BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 171 f.).

  • BGH, 23.08.2012 - 4 StR 305/12

    Anforderungen an die Beweiswürdigung beim Vorwurf von Sexualstraftaten (Bedeutung

    Auszug aus BGH, 05.07.2022 - 4 StR 96/22
    In einem Fall, in dem - wie hier - Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, muss aus den Urteilsgründen hervorgehen, dass der Tatrichter alle Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat, die die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten beeinflussen können (BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 305/12, NStZ-RR 2012, 383, 384).

    Es erscheint nicht lebensnah, dass ein Kind einen von ihm erduldeten Oral- und Analverkehr bei seiner polizeilichen Vernehmung vergessen haben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2020 ? 6 StR 104/20, NStZ 2022, 191 Rn. 8), zumal ein solches körpernahes Geschehen wenig vergessensanfällig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 305/12, NStZ-RR 2012, 383, 384; vgl. auch Arntzen, Psychologie der Zeugenaussage, 5. Aufl., S. 53; Kühne/Kluck, FamRZ 1995, 981, 984).

  • BGH, 02.07.2020 - 6 StR 104/20

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung in

    Auszug aus BGH, 05.07.2022 - 4 StR 96/22
    Die Konstanz einer Aussage ist allerdings dann nicht mehr gegeben, wenn die Angaben der Auskunftsperson zum Kernbereich des Tatgeschehens in verschiedenen Vernehmungen signifikant voneinander abweichen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2020 ? 6 StR 104/20, NStZ 2022, 191 Rn. 8) und es sich hierbei um ein wenig vergessensanfälliges Erleben handelt, sodass darauf bezogene Erinnerungs- oder Wahrnehmungsfehler nicht mehr ohne weiteres erklärbar sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2003 - 3 StR 96/02, NStZ-RR 2003, 332, 333).

    Es erscheint nicht lebensnah, dass ein Kind einen von ihm erduldeten Oral- und Analverkehr bei seiner polizeilichen Vernehmung vergessen haben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2020 ? 6 StR 104/20, NStZ 2022, 191 Rn. 8), zumal ein solches körpernahes Geschehen wenig vergessensanfällig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 305/12, NStZ-RR 2012, 383, 384; vgl. auch Arntzen, Psychologie der Zeugenaussage, 5. Aufl., S. 53; Kühne/Kluck, FamRZ 1995, 981, 984).

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 05.07.2022 - 4 StR 96/22
    Die Verurteilung des Angeklagten hat keinen Bestand, weil die Beweiswürdigung des Landgerichts unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20 f. mwN; Franke in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 337 Rn. 117 ff. mwN) durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnet.
  • BGH, 16.06.2021 - 1 StR 109/21

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen;

    Auszug aus BGH, 05.07.2022 - 4 StR 96/22
    (1) Dabei kann offen bleiben, ob der Senat der in einzelnen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs allgemein formulierten Auffassung folgen könnte, die sichere Verneinung von Pseudoerinnerungen bzw. Scheinerinnerungen setze voraus, dass entweder suggestive Einflüsse ausgeschlossen oder weitere Beweise angeführt werden, mit denen die Richtigkeit der Zeugenaussage belegt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2015 ? 2 StR 455/14, NStZ 2016, 122, 123; Urteil vom 16. Juni 2021 - 1 StR 109/21 Rn. 15).
  • BGH, 20.05.2015 - 2 StR 455/14

    Lückenhafte Beweiswürdigung bei der Gefahr von Scheinerinnerungen

    Auszug aus BGH, 05.07.2022 - 4 StR 96/22
    (1) Dabei kann offen bleiben, ob der Senat der in einzelnen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs allgemein formulierten Auffassung folgen könnte, die sichere Verneinung von Pseudoerinnerungen bzw. Scheinerinnerungen setze voraus, dass entweder suggestive Einflüsse ausgeschlossen oder weitere Beweise angeführt werden, mit denen die Richtigkeit der Zeugenaussage belegt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2015 ? 2 StR 455/14, NStZ 2016, 122, 123; Urteil vom 16. Juni 2021 - 1 StR 109/21 Rn. 15).
  • BGH, 24.06.2003 - 3 StR 96/03

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (teilweise Glaubwürdigkeit eines Zeugen;

    Auszug aus BGH, 05.07.2022 - 4 StR 96/22
    Die Konstanz einer Aussage ist allerdings dann nicht mehr gegeben, wenn die Angaben der Auskunftsperson zum Kernbereich des Tatgeschehens in verschiedenen Vernehmungen signifikant voneinander abweichen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2020 ? 6 StR 104/20, NStZ 2022, 191 Rn. 8) und es sich hierbei um ein wenig vergessensanfälliges Erleben handelt, sodass darauf bezogene Erinnerungs- oder Wahrnehmungsfehler nicht mehr ohne weiteres erklärbar sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2003 - 3 StR 96/02, NStZ-RR 2003, 332, 333).
  • BGH, 24.04.2014 - 5 StR 113/14

    Unzureichende Würdigung der Aussage des einzigen (kindlichen) Belastungszeugen in

    Auszug aus BGH, 05.07.2022 - 4 StR 96/22
    Der Entstehungsgeschichte einer Aussage kommt gerade bei der Bewertung kindlicher Zeugen in Missbrauchsfällen besondere Bedeutung zu (BGH, Beschluss vom 24. April 2014 - 5 StR 113/14, NStZ-RR 2014, 219).
  • BGH, 26.03.2024 - 4 StR 19/24
    Die dem zugrundeliegende Beweiswürdigung der Strafkammer ist - unter Berücksichtigung des beschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 5. Juli 2022 - 4 StR 96/22 Rn. 3 mwN) - aus den in der Zuschrift des Generalbundesanwalts vom 6. März 2024 genannten Gründen nicht zu beanstanden.
  • BGH, 17.08.2023 - 4 StR 29/23

    Prüfen des Qualifikationstatbestands der schweren Vergewaltigung der Ehefrau;

    Die Beweiswürdigung der Strafkammer begegnet unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 5. Juli 2022 - 4 StR 96/22 Rn. 3 mwN) keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 24.01.2023 - 6 StR 476/22

    Aussage-gegen-Aussage-Konstellation (Urteilsgründe; Beweiswürdigung: Fehlende

    Auf dieser Grundlage ist für den Senat nicht hinreichend nachprüfbar, ob die tatgerichtliche Annahme von Aussagekonstanz, der in diesen Konstellationen erhebliche Bedeutung für die Beweiswürdigung zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juli 2022 - 4 StR 96/22, Rn. 7; Hohoff in Deckers/Köhnken, Die Erhebung und Bewertung von Zeugenaussagen im Strafprozess, 5. Bd., 2022, S. 11, 16), auf einer rechtsfehlerfreien Würdigung beruht.
  • BGH, 10.05.2023 - 4 StR 37/23

    Besondere Bedeutung der Entstehnungsgeschichte einer Aussage bei der Bewertung

    a) Sofern bei der Aussageanalyse aufgetretene Inkonstanzen in Bezug auf ein wenig vergessensanfälliges Erleben durch das sog. Inkadenzphänomen erklärt werden sollen (im angefochtenen Urteil der von der Nebenklägerin in der Hauptverhandlung auch auf Vorhalt ihrer Angaben bei der Polizei nicht bestätigte Umstand, dass der Angeklagte sie bei einem Vorfall aufgefordert habe, sie selbst solle ihre Beine weiter auseinander machen), ist ein Beleg durch das Tatgericht erforderlich, dass in der Vernehmungssituation tatsächlich ein Gedächtnisverschluss vorgelegen haben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juli 2022 - 4 StR 96/22 Rn. 8).
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