Rechtsprechung
   LG Augsburg, 06.08.2008 - 4 T 2273/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,45678
LG Augsburg, 06.08.2008 - 4 T 2273/08 (https://dejure.org/2008,45678)
LG Augsburg, Entscheidung vom 06.08.2008 - 4 T 2273/08 (https://dejure.org/2008,45678)
LG Augsburg, Entscheidung vom 06. August 2008 - 4 T 2273/08 (https://dejure.org/2008,45678)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,45678) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einhaltung der zweiwöchigen Frist des § 569 Abs. 1 ZPO für eine sofortige Beschwerde gegen einen amtsgerichtlichen Zuschlagsbeschluss; Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde aufgrund eines Migräneanfalls; Rechtsirrtum betreffend den ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86

    Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung

    Auszug aus LG Augsburg, 06.08.2008 - 4 T 2273/08
    Dies betrifft gerade auch den Fall der Bedürftigkeit des Betroffenen (vgl. BGH NJW 97, 1989; BGH NJW 1987, 440 [BGH 22.10.1986 - VIII ZB 40/86] jeweils m.w.N.).

    So ist höchstrichterlich geklärt, dass eine entsprechende Erkundigungspflicht gerade auch für die Stellung eines Prozesskostenhilfeantrages gilt (vgl. BGH NJW 1987, 440 [BGH 22.10.1986 - VIII ZB 40/86] ).

  • BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

    Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG

    Auszug aus LG Augsburg, 06.08.2008 - 4 T 2273/08
    Dabei verkennt das Gericht nicht, dass etwa der Bundesgerichtshof aus diesem Gesichtspunkt eine Belehrungspflicht für das frühere - von dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beherrschte - Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz hergeleitet hat (vgl. BGHZ 150, 390, 393 ff.), ebenso das Oberlandesgericht Hamm für das gesamte FGG-Verfahren (vgl. OLG Hamm, OLGR 2003, 302 ff.).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 36/03

    Anfechtung der gerichtlichen Bestätigung oder Versagung des Insolvenzplans;

    Auszug aus LG Augsburg, 06.08.2008 - 4 T 2273/08
    Mangels Aktenkundigkeit bzw. sonstiger Offenkundigkeit der tatsächlichen Voraussetzungen der Wiedereinsetzung kommt insoweit auch nicht eine Wiedereinsetzung von Amts wegen in Anwendung von § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO in Betracht (vgl. BGH NJW-RR 2004, 408-409 m.w.N.).
  • BGH, 21.06.2007 - V ZB 3/07

    Versagung des Zuschlags wegen Ablehnung des Rechtspflegers

    Auszug aus LG Augsburg, 06.08.2008 - 4 T 2273/08
    Eine Anordnung zur Erstattung außergerichtlicher Kosten nach § 97 Abs. 1 ZPO kommt nicht in Betracht, weil sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde grundsätzlich nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüber stehen (vgl. dazu BGH NJW-RR 2008, 216 [BGH 21.06.2007 - V ZB 3/07] -217 m.w.N.).
  • BGH, 28.02.2008 - V ZB 107/07

    Beginn der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen den Zuschlag im

    Auszug aus LG Augsburg, 06.08.2008 - 4 T 2273/08
    Für die vorliegende Fallkonstellation hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 28.02.2008 ( Az: V ZB 107/07 ) die Notwendigkeit einer Rechtsmittelbelehrung ausdrücklich offen gelassen.
  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 214/99

    Insolvenzantrag gegen eine mangels eines Geschäftsführers nicht prozeßfähige GmbH

    Auszug aus LG Augsburg, 06.08.2008 - 4 T 2273/08
    Dabei verkennt das Gericht nicht, dass für den Fall, dass ein Beteiligter ein Rechtsmittel fristgerecht, aber ohne dass der von dem Urkundsbeamten aufgenommene Antrag den gesetzlichen Erfordernissen entspricht, zu Protokoll der Geschäftsstelle einlegt und diese ihn nicht auf Mängel hinweist, eine unverschuldete Fristversäumung angenommen wird (vgl. OLG Köln ZIP 2000, 280 ff., BayObLG Rpfleger 1995, 342; KG NJW-RR 1996, 526).
  • BGH, 19.03.1997 - XII ZB 139/96

    Verantwortung für die ordnungsgemäße Einlegung eines Rechtsmittels einer nicht

    Auszug aus LG Augsburg, 06.08.2008 - 4 T 2273/08
    Dies betrifft gerade auch den Fall der Bedürftigkeit des Betroffenen (vgl. BGH NJW 97, 1989; BGH NJW 1987, 440 [BGH 22.10.1986 - VIII ZB 40/86] jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 19.08.1996 - 2 W 165/96

    Beginn der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluß;

    Auszug aus LG Augsburg, 06.08.2008 - 4 T 2273/08
    Der Verkündungstermin war auch gesetzmäßig bekanntgemacht worden ( § 87 Abs. 1 und 2 ZVG ), wurde er nicht nur im Versteigerungstermin vom 04.06.2008 ordnungsgemäß verkündet, sondern auch an die Gerichtstafel in Augsburg angeheftet (nach OLG Köln Rpfleger 1997, 34-35 stellt die in ZVG § 87 Abs. 2 S 2 , der auch für die Vertagung eines bereits anberaumten Verkündungstermins gilt, vorgesehene Anheftung an die Gerichtstafel bereits keine Wirksamkeitsvoraussetzung dar).
  • BGH, 05.02.1975 - IV ZB 52/74

    Stillschweigender Wiedereinsetzungsantrag

    Auszug aus LG Augsburg, 06.08.2008 - 4 T 2273/08
    Vor diesem Hintergrund kann auch dahinstehen, ob in dem Schriftsatz des Beschwerdeführers vom 25.06.2008 zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gleichsam ein schlüssiger Wiedereinsetzungsantrag zu sehen ist (vgl. hierzu grundlegend BGH NJW 1975, 928 [BGH 05.02.1975 - IV ZB 52/74] ), zumal ein akten- oder sonst offenkundiger Wiedereinsetzungsgrund nicht gegeben ist.
  • KG, 22.11.1995 - 24 W 2452/95

    Wiedereinsetzung in weitere Beschwerde

    Auszug aus LG Augsburg, 06.08.2008 - 4 T 2273/08
    Dabei verkennt das Gericht nicht, dass für den Fall, dass ein Beteiligter ein Rechtsmittel fristgerecht, aber ohne dass der von dem Urkundsbeamten aufgenommene Antrag den gesetzlichen Erfordernissen entspricht, zu Protokoll der Geschäftsstelle einlegt und diese ihn nicht auf Mängel hinweist, eine unverschuldete Fristversäumung angenommen wird (vgl. OLG Köln ZIP 2000, 280 ff., BayObLG Rpfleger 1995, 342; KG NJW-RR 1996, 526).
  • BayObLG, 10.02.1995 - 2Z BR 104/94

    Widereinsetzung in den vorigen Stand wegen formunwirksamer Beschwerde durch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht