Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 08.09.1992

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.11.1992 - 4 U 144/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,10291
OLG Karlsruhe, 12.11.1992 - 4 U 144/92 (https://dejure.org/1992,10291)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.11.1992 - 4 U 144/92 (https://dejure.org/1992,10291)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. November 1992 - 4 U 144/92 (https://dejure.org/1992,10291)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,10291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 229
  • MDR 1993, 436
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • ArbG Berlin, 12.10.2007 - 24 Ga 16462/07

    Einstweilige Verfügung im Arbeitskampf gegen Notdienstanordnung - Verlust des

    Läßt sich dem Verhalten des Antragsstellers entnehmen, daß er es mit der Verfolgung seiner Rechte nicht eilig hat, besteht keine Veranlassung, ihm im summarischen Verfahren der einstweiligen Verfügung vorläufigen Rechtsschutz zu geben (OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.11.1992 - 4 U 144/92 - GRUR 1993, 135).

    Die an sich gegebene Dringlichkeit entfällt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14.07.2005 - 16 U 23/05 - NJW 2005, 3222; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.11.1992 - 4 U 144/92 - GRUR 1993, 135; Hanseatisches OLG, Urteil vom 6.12.2005 - 5 U 67/06 - NJW-RR 2007, 763).

  • LG Mannheim, 03.05.2013 - 22 O 33/12
    Der Nichtigkeitsgrund des Gesetzesverstoßes aus $ 134 BGB setzt voraus, dass sich das gesetzliche Verbot gegen die Vornahme gerade dieses Rechtsgeschäfts richtet und beide Vertragsparteien als Verbotsadressaten anspricht (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1993, 229 m. w. Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.09.1992 - 4 U 144/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8748
OLG Hamm, 08.09.1992 - 4 U 144/92 (https://dejure.org/1992,8748)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.09.1992 - 4 U 144/92 (https://dejure.org/1992,8748)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. September 1992 - 4 U 144/92 (https://dejure.org/1992,8748)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,8748) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1993, 65
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BPatG, 30.04.2009 - 21 W (pat) 11/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt eine Einspruchsbegründung der formalen gesetzlichen Anforderung nur, wenn sie innerhalb der Einspruchsfrist (vgl. Busse PatG, 6. Aufl. 2003, § 59 Rn. 64 m. w. N.) die für die Beurteilung der behaupteten Widerrufsgründe maßgeblichen Tatsachen im Einzelnen so darlegt, dass der Patentinhaber und insbesondere das Deutsche Patentund Markenamt bzw. das Bundespatentgericht daraus abschließende Folgerungen für das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Widerrufsgrundes ziehen können (vgl. BGH GRUR 1972, 592 ff. -Sortiergerät; GRUR 1987, 513 ff. -Streichgarn; GRUR 1988, 113 ff. -Alkyldiarylphosphin; GRUR 1988, 364 -Epoxidationsverfahren; GRUR 1993, 65 ff. -Tetraploide Kamille; GRUR 1995, 333 ff. -Aluminium-Trihydroxid, jeweils m. w. N.).
  • BPatG, 29.01.2009 - 21 W (pat) 321/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt eine Einspruchsbegründung der formalen gesetzlichen Anforderung nur, wenn sie innerhalb der Einspruchsfrist (vgl. Busse PatG, 6. Aufl. 2003, § 59 Rn. 64 m. w. N.) die für die Beurteilung der behaupteten Widerrufsgründe maßgeblichen Tatsachen im Einzelnen so darlegt, dass der Patentinhaber und das Deutsche Patentund Markenamt bzw. das Bundespatentgericht daraus abschließende Folgerungen für das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Widerrufsgrundes ziehen können (vgl. BGH GRUR 1972, 592 ff. -Sortiergerät; GRUR 1987, 513 ff. -Streichgarn; GRUR 1988, 113 ff. -Alkyldiarylphosphin; GRUR 1988, 364 -Epoxidationsverfahren; GRUR 1993, 65 ff. -Tetraploide Kamille; GRUR 1995, 333 ff. -Aluminium-Trihydroxid, jeweils m. w. N.).
  • BPatG, 12.07.2007 - 21 W (pat) 315/03
    Eine Einspruchsbegründung genügt der formalen gesetzlichen Anforderung nur, wenn sie innerhalb der Einspruchsfrist (vgl. Busse PatG, 6. Aufl. 2003, § 59 Rn. 64 m. w. N.) die für die Beurteilung der behaupteten Widerrufsgründe maßgeblichen Tatsachen im Einzelnen so darlegt, dass der Patentinhaber und insbesondere das Deutsche Patent- und Markenamt bzw. das Bundespatentgericht daraus abschließende Folgerungen für das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Widerrufsgrundes ziehen können (vgl. BGH GRUR 1972, 592 ff. - Sortiergerät; GRUR 1987, 513 ff. - Streichgarn; GRUR 1988, 113 ff. - Alkyldiarylphosphin; GRUR 1988, 364 - Epoxidationsverfahren; GRUR 1993, 65 ff. - Tetraploide Kamille; jeweils m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht