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   OLG Karlsruhe, 20.09.1990 - 4 U 50/89   

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OLG Karlsruhe, 20.09.1990 - 4 U 50/89 (https://dejure.org/1990,5860)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.09.1990 - 4 U 50/89 (https://dejure.org/1990,5860)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. September 1990 - 4 U 50/89 (https://dejure.org/1990,5860)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 1261
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.12.1979 - VI ZR 52/78

    Haftungsausschluß im Verhältnis zu Halter und probefahrendem Fahrer eines Kfz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.1990 - 4 U 50/89
    Zu keinem anderen rechtlichen Gesichtspunkt führt der rechtliche Gesichtspunkt einer ergänzenden Vertragsauslegung, da die Beklagte nicht damit hätte rechnen dürfen, dass die Eltern der Klägerin mit einem Ausschluss der Haftung Dritter für Verschulden einverstanden gewesen wären oder nach Treu und Glauben billigerweise ihr Einverständnis mit einer schuldhaften Schädigung ihrer Tochter hätten erklären müssen (vgl. etwa BGH, NJW 1979, 414, 415; NJW 1980, 1681, 1682).
  • BGH, 14.11.1978 - VI ZR 178/77

    Ansprüche des Kfz-Halters gegen den Fahrer wegen einer fahrlässig verursachten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.1990 - 4 U 50/89
    Zu keinem anderen rechtlichen Gesichtspunkt führt der rechtliche Gesichtspunkt einer ergänzenden Vertragsauslegung, da die Beklagte nicht damit hätte rechnen dürfen, dass die Eltern der Klägerin mit einem Ausschluss der Haftung Dritter für Verschulden einverstanden gewesen wären oder nach Treu und Glauben billigerweise ihr Einverständnis mit einer schuldhaften Schädigung ihrer Tochter hätten erklären müssen (vgl. etwa BGH, NJW 1979, 414, 415; NJW 1980, 1681, 1682).
  • BGH, 30.04.1959 - II ZR 126/57

    Schadensersatzpflicht des beauftragten Fahrers eines fremden Kfz bei leichter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.1990 - 4 U 50/89
    Denn abgesehen davon, dass ohne Hinzutreten weiterer Umstände alleine ein auf Gefälligkeit beruhendes Verhalten nicht die Annahme eines Haftungsausschlusses rechtfertigt (BGHZ 30, 40, 46), befand sich die Klägerin jedenfalls zu dem Zeitpunkt, als sie "Rotwina" ohne Longenführung ritt, wie dargelegt entgegen ihren erklärten Bedenken auf dem Pferd.
  • BGH, 11.02.1953 - II ZR 51/52

    Vermögenseinziehung und Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.1990 - 4 U 50/89
    Da sich die für die Fahrlässigkeit erforderliche Voraussehbarkeit nicht auf den konkreten Schadensablauf, sondern lediglich allgemein auf die Gefahr eines schädigenden Erfolges erstrecken muss (BGH, NJW 1953, 542), entlastet die Beklagte nicht, dass "Rotwina" zuvor nie über das Koppelgatter gesprungen war.
  • BGH, 25.03.1958 - VI ZR 13/57

    Vereinbarung einer Haftungsfreistellung durch Minderjährige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.1990 - 4 U 50/89
    Da die Klägerin zum Unfallzeitpunkt noch minderjährig war, hätte eine solche von den Parteien getroffene Vereinbarung der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter der Klägerin bedurft oder diese hätten selbst einen Haftungsausschluss mit der Beklagten treffen müssen (BGH, NJW 1958, 905).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.1975 - 4 U 188/74
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.1990 - 4 U 50/89
    Ob sich, die Klägerin dieses Verhalten ihrer Eltern nach Treu und Glauben (§ 242 BGB ) angesichts der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens im Rahmen einer Tierhalterhaftung nach § 833 BGB als Verzicht auf etwaige Schadensersatzansprüche aus Gefährdungshaftung zurechnen lassen müsste (vgl. etwa OLG Düsseldorf, NJW 1975, 1892, 1893), mag dahinstehen.
  • LG Hannover, 29.08.2012 - 14 O 341/06

    Einschlägigkeit der Leistungsbilder der HOAI für die Beurteilung der

    Dass das von der Beklagten gezahlte Schmerzensgeld demgegenüber vertretbar ist, zeigen Entscheidungen wie die des OLG Karlsruhe vom 20.09.1990 ( 4 U 50/89 , Nr. 2438 der gen.
  • OLG Hamm, 08.05.2002 - 13 U 228/01

    Verstoß eines Reitlehrers gegen die ihm obliegende Sicherungspflicht

    Diese Pflicht wird verletzt, wenn Gründe vorliegen, von einer bestimmten Übung des Reitunterrichts abzusehen oder die Übung zu unterbrechen, um einen Unfall zu verhindern (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 1991, 1261; OLG Köln NJW-RR 91, 51; BGH VersR 82, 348; BGH NJW 1999, 3119).
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   OLG Hamm, 29.09.1989 - 4 U 50/89   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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