Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 13.10.2004 - 4 U 60/04 |
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 13.10.2004 - 4 U 60/04
- BGH, 28.07.2005 - III ZR 416/04
Wird zitiert von ...
- BGH, 28.07.2005 - III ZR 416/04
Anforderungen an die Form von Verwahrungsanweisungen; Darlegungs- und Beweislast …
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main - 4. Zivilsenat - vom 13. Oktober 2004 - 4 U 60/04 - wird zurückgewiesen.
Rechtsprechung
KG, 05.04.2005 - 4 U 60/04 |
Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.12.2003 - 23 O 538/02
- KG, 05.04.2005 - 4 U 60/04
- BGH, 09.05.2006 - XI ZR 119/05
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 16.06.2016 - 8 U 76/15
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Zeitlicher Umfang eines …
Maßgebend ist letztlich, ob sich der Darlehensnehmer bei Unterzeichnung des Darlehensvertrages in einer Lage befindet, in der er in seiner Entschließungsfreiheit, den Vertrag zu schließen oder davon Abstand zu nehmen, beeinträchtigt ist (KG, Teilurteil vom 05.04.2006 - 4 U 60/04, rechtskräftig durch Urteil des BGH vom 09.05.2006 - XI ZR 119/06, recherchiert in Juris).Denn ein Verbraucher, der bei einem finanzierten Anlagegeschäft sein Widerrufsrecht trotz ordnungsgemäßer Belehrung nicht ausübt, tut dies regelmäßig auch in dem Bewusstsein, sich damit nicht nur für die Durchführung des Anlagegeschäfts, sondern auch für die beabsichtigte Finanzierung zu entscheiden (KG, Teilurteil vom 05.04.2005 - 4 U 60/04).
Eine derartige Beschränkung in der Entscheidungsfreiheit beruht gerade nicht mehr auf den situativen Umständen bei der Anbahnung des Kreditvertrages, sondern auf dem Abschluss des zu finanzierenden Geschäfts, das die Kläger in Kenntnis der geplanten Finanzierung durch die Beklagte und nach entsprechender Belehrung und einwöchiger Überlegung gerade nicht widerrufen haben (vgl. KG, Teilurteil vom 05.04.2005, a.a.O.).
- OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 17 U 345/08
Anwaltsvertrag: Schadensersatzanspruch wegen der Berufungseinlegung lediglich …
Die Indizwirkung entfällt durch bloßen Zeitablauf und ohne Hinzutreten besonderer Umstände regelmäßig bei einem Abstand zwischen Haustürsituation und Vertragsabschluss von mehr als drei Wochen (BGH WM 2006, 1243; KG Berlin, Urt. v. 05.04.2005 - 4 U 60/04;… Senat, Urt. v. 30.06.2006 - 17 U 31/06 und ZIP 2006, 2074). - KG, 28.06.2006 - 24 U 9/06 Auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.05.2006 (…XI ZR 119/05, Rdnr. 15 nach : juris; vorhergehend: KG, Urteil vom 05.04.2005 - 4 U 60/04) stellt nicht auf eine in einer Haustürsituation abgegebene, auf einen Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung ab, sondern setzt sich mit der - vom dortigen Berufungsgericht nach Auffassung des Bundesgerichtshofs.