Weitere Entscheidung unten: KG, 05.04.2005

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.10.2004 - 4 U 60/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,49458
OLG Frankfurt, 13.10.2004 - 4 U 60/04 (https://dejure.org/2004,49458)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.10.2004 - 4 U 60/04 (https://dejure.org/2004,49458)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Oktober 2004 - 4 U 60/04 (https://dejure.org/2004,49458)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,49458) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 416/04

    Anforderungen an die Form von Verwahrungsanweisungen; Darlegungs- und Beweislast

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main - 4. Zivilsenat - vom 13. Oktober 2004 - 4 U 60/04 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 05.04.2005 - 4 U 60/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,60707
KG, 05.04.2005 - 4 U 60/04 (https://dejure.org/2005,60707)
KG, Entscheidung vom 05.04.2005 - 4 U 60/04 (https://dejure.org/2005,60707)
KG, Entscheidung vom 05. April 2005 - 4 U 60/04 (https://dejure.org/2005,60707)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,60707) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 16.06.2016 - 8 U 76/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Zeitlicher Umfang eines

    Maßgebend ist letztlich, ob sich der Darlehensnehmer bei Unterzeichnung des Darlehensvertrages in einer Lage befindet, in der er in seiner Entschließungsfreiheit, den Vertrag zu schließen oder davon Abstand zu nehmen, beeinträchtigt ist (KG, Teilurteil vom 05.04.2006 - 4 U 60/04, rechtskräftig durch Urteil des BGH vom 09.05.2006 - XI ZR 119/06, recherchiert in Juris).

    Denn ein Verbraucher, der bei einem finanzierten Anlagegeschäft sein Widerrufsrecht trotz ordnungsgemäßer Belehrung nicht ausübt, tut dies regelmäßig auch in dem Bewusstsein, sich damit nicht nur für die Durchführung des Anlagegeschäfts, sondern auch für die beabsichtigte Finanzierung zu entscheiden (KG, Teilurteil vom 05.04.2005 - 4 U 60/04).

    Eine derartige Beschränkung in der Entscheidungsfreiheit beruht gerade nicht mehr auf den situativen Umständen bei der Anbahnung des Kreditvertrages, sondern auf dem Abschluss des zu finanzierenden Geschäfts, das die Kläger in Kenntnis der geplanten Finanzierung durch die Beklagte und nach entsprechender Belehrung und einwöchiger Überlegung gerade nicht widerrufen haben (vgl. KG, Teilurteil vom 05.04.2005, a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 17 U 345/08

    Anwaltsvertrag: Schadensersatzanspruch wegen der Berufungseinlegung lediglich

    Die Indizwirkung entfällt durch bloßen Zeitablauf und ohne Hinzutreten besonderer Umstände regelmäßig bei einem Abstand zwischen Haustürsituation und Vertragsabschluss von mehr als drei Wochen (BGH WM 2006, 1243; KG Berlin, Urt. v. 05.04.2005 - 4 U 60/04; Senat, Urt. v. 30.06.2006 - 17 U 31/06 und ZIP 2006, 2074).
  • KG, 28.06.2006 - 24 U 9/06
    Auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.05.2006 (XI ZR 119/05, Rdnr. 15 nach : juris; vorhergehend: KG, Urteil vom 05.04.2005 - 4 U 60/04) stellt nicht auf eine in einer Haustürsituation abgegebene, auf einen Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung ab, sondern setzt sich mit der - vom dortigen Berufungsgericht nach Auffassung des Bundesgerichtshofs.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht