Weitere Entscheidungen unten: OLG Nürnberg, 28.05.2003 | SG Regensburg, 08.06.2004

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.09.2002 - 4 U 63/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15475
OLG Hamm, 26.09.2002 - 4 U 63/02 (https://dejure.org/2002,15475)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.09.2002 - 4 U 63/02 (https://dejure.org/2002,15475)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. September 2002 - 4 U 63/02 (https://dejure.org/2002,15475)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,15475) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung einer Marke wegen des Vertriebs von Schneidwaren und Küchengeräten mit der Bezeichnung einer geschützten Marke; Anspruch auf Auskunftserteilung über einen erzielten Gewinn mit einer geschützten Marke; Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage gegen die ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98

    Gemeinkostenanteil; Herausgabe des Verletzergewinns

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2002 - 4 U 63/02
    cc) Dieser Rechtsauffassung des Senats steht auch nicht die schon mehrfach erwähnte Entscheidung BGH GRUR 2001, 329 -Gemeinkostenanteil entgegen; denn die Frage, ob und wie Gemeinkosten vom Umsatz in Abzug zu bringen ist, betrifft die Frage der Richtigkeit der Auskunft, um die es hier geht.
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2002 - 4 U 63/02
    Dem entsprechend richtet sich ein solcher Anspruch im Kennzeichenrecht im Regelfall nicht auf die Auszahlung des insgesamt mit den beanstandeten Umsatzgeschäften erzielten Unternehmergewinns, sondern erfordert eine Berechnung des Gewinnanteils, der gerade auf die rechtswidrige Kennzeichenbenutzung und nicht auf andere Absatzfaktoren zurückgeht (vgl. z.B. BGH GRUR 1995, 50, 54 -Indorektal / Indohexal).
  • BGH, 27.09.1990 - I ZR 87/89

    Pizza & Pasta; Kennzeichnungskraft und Schutzumfang eines Sachbuchtitels

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2002 - 4 U 63/02
    Als Auskunft ist in erster Linie die Angabe der Verletzerumsätze erforderlich (BGH GRUR 1991, 153, 155 -Pizza und Pasta).
  • BGH, 16.09.1982 - X ZR 54/81

    Rechnungslegung - Ergänzung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2002 - 4 U 63/02
    Ein solches Verlangen weiterer Auskunft würde voraussetzen, dass die bislang erteilte Auskunft unvollständig ist und der Klägerin weitere Angaben möglich sind (BGH GRUR 1982, 723 -Dampffrisierstab).
  • BGH, 13.07.1973 - I ZR 101/72

    Nebelscheinwerfer

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2002 - 4 U 63/02
    In welchem Maße sich ein Auskunftsanspruch und ein Rechnungslegungsanspruch in diesem Zusammenhang unterscheiden, verdeutlicht insbesondere auch die Entscheidung Nebelscheinwerfer (BGH GRUR 1974, 53, 54).
  • BayObLG, 11.11.1999 - 2Z BR 157/99

    Vollstreckungsabwehrantrag wegen Vollstreckungsverjährung in einem

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2002 - 4 U 63/02
    Das Landgericht ist außerdem zutreffend davon ausgegangen, dass die Vollstreckbarkeit eines Beschlusses nach § 788 ZPO mit der Vollstreckungsgegenklage angegriffen werden kann (vgl. BayObLG ZMR 2000, 189, 190).
  • OLG Hamm, 25.06.2009 - 4 U 8/09

    Umfang des Schadensersatzes wegen Verletzung einer Marke; Berechnung nach der

    Der Senat hatte durch Urteil vom 26. September 2002 - 4 U 63/02 (Bl. 63 ff.) die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts zurückgewiesen.
  • OLG Hamm, 16.11.2010 - 4 U 95/10

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Im Kennzeichenrecht ist demgegenüber eine Schätzung erforderlich, in welchem Umfang der erzielte Gewinn auf der Kennzeichenverletzung beruht (OLG Hamm, Urteil vom 26.09.2002, Az. 4 U 63/02).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 28.05.2003 - 4 U 63/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,28059
OLG Nürnberg, 28.05.2003 - 4 U 63/02 (https://dejure.org/2003,28059)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.05.2003 - 4 U 63/02 (https://dejure.org/2003,28059)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 4 U 63/02 (https://dejure.org/2003,28059)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,28059) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss weil Felder nicht ausgefüllt wurden?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz wegen unrechtmäßiger Aufhebung? (IBR 2006, 1493)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2003 - 4 U 63/02
    a) Durch die Ausschreibung wurde ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien begründet (BGH BauR 98, 1232, 1233 m. w. N.) Danach darf der Bieter grundsätzlich darauf vertrauen, dass der öffentliche Auftraggeber das Verfahren nach den Vorschriften der VOB/A abwickelt.

    Vielmehr hat sie Anspruch auf den Ersatz des ihr entgangenen Gewinns, weil letztlich einem anderen Bieter der Auftrag erteilt wurde, obwohl dieser Auftrag bei ordnungsgemäßer Vergabe der Klägerin hätte erteilt werden müssen (BGHZ 120, 281, 284 f.; BGH BauR 98, 1232, 1238; OLG Düsseldorf BauR 86, 107; OLG Düsseldorf BauR 99, 441; Ingenstau/Korbion-Vygen, a. a. O., Einleitung Rdnr. 57 und § 26 VOB/A Rdnr. 42 ff.; Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, 9. Auflage, § 25 VOB/A Rdnr. 67 c; Motzke-Jasper, a. a. O., 26 Rdnr. 678 ff.; a. A. Lampe-Helbig/Zeit BauR 1988 659 f.; Dähne, Festschrift Sörgel S. 30 f.).

  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91

    Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2003 - 4 U 63/02
    Vielmehr hat sie Anspruch auf den Ersatz des ihr entgangenen Gewinns, weil letztlich einem anderen Bieter der Auftrag erteilt wurde, obwohl dieser Auftrag bei ordnungsgemäßer Vergabe der Klägerin hätte erteilt werden müssen (BGHZ 120, 281, 284 f.; BGH BauR 98, 1232, 1238; OLG Düsseldorf BauR 86, 107; OLG Düsseldorf BauR 99, 441; Ingenstau/Korbion-Vygen, a. a. O., Einleitung Rdnr. 57 und § 26 VOB/A Rdnr. 42 ff.; Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, 9. Auflage, § 25 VOB/A Rdnr. 67 c; Motzke-Jasper, a. a. O., 26 Rdnr. 678 ff.; a. A. Lampe-Helbig/Zeit BauR 1988 659 f.; Dähne, Festschrift Sörgel S. 30 f.).
  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 227/93

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages nach außerordentlicher Kündigung durch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2003 - 4 U 63/02
    Insbesondere bleibt der kalkulierte Risikozuschlag bei der Ermittlung des entgangenen Gewinns außer Betracht, da nicht abzusehen ist, ob sich ein solches Risiko bei Ausführung des Auftrags verwirklicht hätte (vergl. zum Ganzen: Ingenstau-Korbion/Vygen, a. a. O., Einleitung Rdnr. 59 i. V. m. § 8 VOB/B Rdnr. 41 unter Verweis auf BGH BauR 96, 846, BGH BauR 98, 185).
  • BGH, 30.10.1997 - VII ZR 222/96

    Berechnung ersparter Aufwendungen nach Vertragskündigung; Berücksichtigung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2003 - 4 U 63/02
    Insbesondere bleibt der kalkulierte Risikozuschlag bei der Ermittlung des entgangenen Gewinns außer Betracht, da nicht abzusehen ist, ob sich ein solches Risiko bei Ausführung des Auftrags verwirklicht hätte (vergl. zum Ganzen: Ingenstau-Korbion/Vygen, a. a. O., Einleitung Rdnr. 59 i. V. m. § 8 VOB/B Rdnr. 41 unter Verweis auf BGH BauR 96, 846, BGH BauR 98, 185).
  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 38/83

    Unterbrechung der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Belastung mit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2003 - 4 U 63/02
    Bei Schadensersatzansprüchen betrifft die Unterbrechungswirkung der Klageerhebung die Ersatzpflicht schlechthin und beschränkt sich nicht auf die konkrete Ausgestaltung dieser Ersatzpflicht (BGH NJW 85, 1152, 1154; Palandt/Heinrichs, 61. Auflage, § 209 Anm. 13b).
  • BGH, 28.10.1971 - VII ZR 15/70

    Verjährung von Ansprüchen der öffentlichen Hand

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2003 - 4 U 63/02
    Die Verjährung von Ansprüchen aus culpa in contrahendo richtet sich nach der Verjährung des vertraglichen Erfüllungsanspruches, wenn der Anspruch auf das Nichtzustandekommen dieses Vertrags gestützt wird (BGHZ 49, 77, 83; 57, 191, 193).
  • BGH, 16.11.1967 - III ZR 12/67

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verschuldens bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2003 - 4 U 63/02
    Die Verjährung von Ansprüchen aus culpa in contrahendo richtet sich nach der Verjährung des vertraglichen Erfüllungsanspruches, wenn der Anspruch auf das Nichtzustandekommen dieses Vertrags gestützt wird (BGHZ 49, 77, 83; 57, 191, 193).
  • BGH, 12.09.2006 - X ZR 91/03

    Erklärungspflichten eines Subunternehmers

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2003 - 4 U 63/02
    BGH, Beschluss vom 12.09.2006 - X ZR 91/03 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.1985 - 23 U 66/85

    Schadensersatzanspruch bei unzulässiger Aufhebung der Ausschreibung; Entgangener

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2003 - 4 U 63/02
    Vielmehr hat sie Anspruch auf den Ersatz des ihr entgangenen Gewinns, weil letztlich einem anderen Bieter der Auftrag erteilt wurde, obwohl dieser Auftrag bei ordnungsgemäßer Vergabe der Klägerin hätte erteilt werden müssen (BGHZ 120, 281, 284 f.; BGH BauR 98, 1232, 1238; OLG Düsseldorf BauR 86, 107; OLG Düsseldorf BauR 99, 441; Ingenstau/Korbion-Vygen, a. a. O., Einleitung Rdnr. 57 und § 26 VOB/A Rdnr. 42 ff.; Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, 9. Auflage, § 25 VOB/A Rdnr. 67 c; Motzke-Jasper, a. a. O., 26 Rdnr. 678 ff.; a. A. Lampe-Helbig/Zeit BauR 1988 659 f.; Dähne, Festschrift Sörgel S. 30 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   SG Regensburg, 08.06.2004 - S 4 U 63/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,42139
SG Regensburg, 08.06.2004 - S 4 U 63/02 (https://dejure.org/2004,42139)
SG Regensburg, Entscheidung vom 08.06.2004 - S 4 U 63/02 (https://dejure.org/2004,42139)
SG Regensburg, Entscheidung vom 08. Juni 2004 - S 4 U 63/02 (https://dejure.org/2004,42139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,42139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Bayern, 13.09.2004 - L 3 B 307/04

    Anerkennung und Entschädigung eines Arbeitsunfalls bei einer kurzzeitigen

    II. Der Gegenstandswert für das Verfahren S 4 U 63/02 wird auf 12.000,00 EUR festgesetzt.

    Der Antragsteller und Beschwerdeführer vertrat im Verfahren des F. E. , Betreiber des Steinverarbeitungsbetriebes Fließenfachgeschäft Mamor-Granit-Fliesen-Porphyr-Grabdenkmäler in M. gegen die Bau-Berufsgenossenschaft Bayern und Sachsen, vor dem Sozialgericht Regensburg (SG) (Az.: S 4 U 63/02) F. E. , Dieser begehrte als Arbeitgeber eine Feststellung nach § 109 Sozialgesetzbuch (SGB) VII und - zuletzt mit Schriftsatz vom 24.03.2004 -, das Unfallgeschehen vom 07.01.2000, bei dem M. W. verletzt worden war, als Arbeitsunfall anzuerkennen und die Beklagte zu verpflichten, an M. W. Leistungen zu erbringen.

    Die Frage, ob für das Verfahren S 4 U 63/02 vor dem SG § 183 SGG oder § 197a SGG gilt, betrifft im Übrigen nicht die Zulässigkeit des Antrags, sondern die Begründetheit.

    § 183 SGG ist für das Verfahren S 4 U 63/02 nicht einschlägig, sondern § 197a SGG.

  • LSG Bayern, 11.05.2005 - L 2 U 158/04

    Vorliegen eines Arbeitsunfalls; Voraussetzungen für das Vorhandensein eines

    Seine gegen die Beklagte gerichtete Klage (S 4 U 63/02) wurde durch übereinstimmende Erledigungserklärung in der Hauptsache erledigt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht