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   OLG Celle, 29.02.2012 - 4 U 74/11   

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https://dejure.org/2012,1907
OLG Celle, 29.02.2012 - 4 U 74/11 (https://dejure.org/2012,1907)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.02.2012 - 4 U 74/11 (https://dejure.org/2012,1907)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 4 U 74/11 (https://dejure.org/2012,1907)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unzulässigkeit eines Vorbehalts-Teilurteils

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 301 ZPO; § 509 ZPO
    Überprüfung der Zulässigkeit eines Teilurteils im Berufungsverfahren; Zulässigkeit eines Vorbehalts-Teilurteils über eine Widerklage im Urkundsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Zulässigkeit eines Teilurteils im Berufungsverfahren; Zulässigkeit eines Vorbehalts-Teilurteils über eine Widerklage im Urkundsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 301; ZPO § 509
    Überprüfung der Zulässigkeit eines Teilurteils im Berufungsverfahren; Zulässigkeit eines Vorbehalts-Teilurteils über eine Widerklage im Urkundsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorbehalts-Teilurteil im Urkundsverfahren unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorbehalts-Teilurteil über eine Widerklage

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorbehalts-Teilurteil im Urkundsverfahren: Zulässig? (IBR 2014, 1132)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.2001 - VIII ZR 75/00

    Zulässigkeit einer in Form des Urkundenprozesses erhobenen Widerklage

    Auszug aus OLG Celle, 29.02.2012 - 4 U 74/11
    Allerdings kann durch Teilvorbehaltsurteil über eine konnexe Urkundenwiderklage entschieden werden, weil ein endgültiger Widerspruch im Nachverfahren durch gemeinsame Verhandlung von Klage und Widerklage vermieden werden kann (Wieczorek/Schütze-Rensen, ZPO, 3. Aufl., § 301 Rn. 44; BGH NJW 2002, 751).

    Der Übertragung der letzten Überlegung auf den hiesigen Fall steht jedoch Folgendes entgegen: Auch nach der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht die Entscheidung über die Urkundswiderklage durch Teilvorbehaltsurteil unter der Bedingung, dass der Erlass eines Teilurteils nicht aus anderen Gründen ausnahmsweise unzulässig ist (NJW 2002, 751, 753).

  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 171/10

    Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen Folgen des

    Auszug aus OLG Celle, 29.02.2012 - 4 U 74/11
    Die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen besteht, wenn in einem Teilurteil eine Frage entschieden wird, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über andere Ansprüche oder Anspruchsteile noch einmal stellt oder stellen kann; dies gilt auch insoweit, als es um die Möglichkeit einer unterschiedlichen Beurteilung von bloßen Urteilselementen geht, die weder in Rechtskraft erwachsen noch das Gericht nach § 318 ZPO für das weitere Verfahren binden (BGH, Urteil vom 9. November 2011, Az: IV ZR 171/10 m. w. N.; OLG Hamm, Urt. v. 11. Okt. 2011, Az.: 28 U 78/11; Rn. 27 - aus juris).

    Dies gilt insbesondere bei einer Mehrheit selbständiger prozessualer Ansprüche, wenn zwischen diesen eine materiell-rechtliche Verzahnung besteht (BGH, Urteil vom 9. November 2011, Az: IV ZR 171/10 m. w. N.).

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass

    Auszug aus OLG Celle, 29.02.2012 - 4 U 74/11
    Diese Prüfung ist auch ohne eine entsprechende Rüge von Amts wegen vorzunehmen (vgl. für die Revisionsinstanz, BGH, Urt. v. 11. Mai 2011, Az.: VIII ZR 42/10).
  • OLG Hamm, 11.10.2011 - 28 U 78/11

    Verjährung anwaltlicher Honoraransprüche; Hemmung der Verjährung der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Celle, 29.02.2012 - 4 U 74/11
    Die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen besteht, wenn in einem Teilurteil eine Frage entschieden wird, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über andere Ansprüche oder Anspruchsteile noch einmal stellt oder stellen kann; dies gilt auch insoweit, als es um die Möglichkeit einer unterschiedlichen Beurteilung von bloßen Urteilselementen geht, die weder in Rechtskraft erwachsen noch das Gericht nach § 318 ZPO für das weitere Verfahren binden (BGH, Urteil vom 9. November 2011, Az: IV ZR 171/10 m. w. N.; OLG Hamm, Urt. v. 11. Okt. 2011, Az.: 28 U 78/11; Rn. 27 - aus juris).
  • OLG Stuttgart, 11.03.1998 - 20 U 98/97
    Auszug aus OLG Celle, 29.02.2012 - 4 U 74/11
    Widersprüchlichkeit meint keinen Rechtskraftkonflikt, der bei Teilentscheidungen in aller Regel nicht auftritt, sondern umfasst bereits Fälle der Präjudizialität, d. h. die Entscheidung des Reststreits darf nicht eine Vorfrage für den entscheidungsreifen Teilstreit umfassen; für die in § 301 Abs. 1 ZPO gesondert erwähnte Widerklage gilt nichts anderes (OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 141).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2014 - 22 U 156/13

    Entscheidung des Gerichts bei Geltendmachung von Einwendungen im Urkundenprozess

    Dies gilt auch insoweit, als es um die Möglichkeit einer unterschiedlichen Beurteilung von bloßen Urteilselementen geht, die weder in Rechtskraft erwachsen noch das Gericht nach § 318 ZPO für das weitere Verfahren binden, insbesondere bei einer Mehrheit selbstständiger prozessualer Ansprüche, wenn zwischen diesen eine materiellrechtliche Verzahnung besteht (vgl. OLG Celle , Urteil vom 29. Februar 2012, 4 U 74/11, BeckRS 2012, 05284).
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