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   OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 75/03   

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https://dejure.org/2003,10521
OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 75/03 (https://dejure.org/2003,10521)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15.09.2003 - 4 U 75/03 (https://dejure.org/2003,10521)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15. September 2003 - 4 U 75/03 (https://dejure.org/2003,10521)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz materiellen und immateriellen Schadens ; Feststellung der Einstandspflicht ; Akute Blinddarmentzündung ; Perforation des Dünndarms; Indikation des schadensauslösenden Eingriffs; Aufklärung über eingriffstypische Verletzungsrisiken ; Hypothetische Einwilligung; ...

  • Judicialis

    ZPO § 139; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frage des Schadensersatzes wegen unzureichender Aufklärung vor einer Blinddarmoperation, Behandlungsfehlern bei der Operation sowie Versäumnissen bei der postoperativen Behandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76

    Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 75/03
    Schließlich kommt hinzu, daß bei einer Blinddarmoperation die Entstehung eines Entscheidungskonflikts auf Patientenseite auch von der Ausgestaltung der gebotenen Risikoaufklärung her als fernliegend erscheinen muß: Es handelt sich hierbei nämlich um einen Eingriff, der sowohl nach seinem Verlauf als auch hinsichtlich seines Schweregrades wegen seiner Häufigkeit der Allgemeinheit in besonderem Maße vertraut ist (ständige Rechtsprechung seit BGH, VersR 1976, 369, 370; ferner BGHZ 72, 132).
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 75/03
    Wird aber hierauf abgestellt, so konnte es beim Kläger jedenfalls nicht wegen einer möglicherweise risikoärmeren Behandlungsalternative zu einem Entscheidungskonflikt kommen (vgl. auch BGH NJW 1992, 2351, 2353).
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 75/03
    Hierbei kommt es darauf an, daß der behauptete Entscheidungskonflikt nach der persönlichen Situation des Patienten aus dessen damaliger Sicht veranschaulicht wird (BGHZ 90, 103; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 08.07.1987 - 2 StR 269/87

    Haftungsbegründende Kausalität bei pflichtwidrigem Unterlassen einer gebotenen

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 75/03
    Indessen ist das Unterlassen einer gebotenen Therapie für eine geltend gemachte Gesundheitsverletzung nur kausal, wenn der eingetretene Schaden dank der dem ärztlichen Standard entsprechenden Therapie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre (BGH, NJW 1987, 2940; Gehrlein, Leitfaden zur Arzthaftpflicht, B 100).
  • BGH, 26.06.1990 - VI ZR 289/89

    Aufklärungspflicht des Arztes vor einer Operation; Darlegungs- und Beweislast bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 75/03
    Soweit nicht schon unstreitige äußere Umstände eine sichere Beurteilung der hypothetischen Entscheidungssituation erlauben, bedarf es für die Plausibilitätsprüfung in der Regel einer persönlichen Anhörung des Patienten (BGH NJW 1990, 2928).
  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92

    Aufklärungspflicht eines Zahnarztes

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 75/03
    aa) Einen entsprechenden Einwand, der auch prozessual notwendig ist (vgl. BGH, NJW 1994, 799 und 2414), hat der Beklagte jedenfalls in der Berufungserwiderung (dort S. 4 = Bl. 203 d.A.) erhoben; hierfür genügte es, auf die Ausführungen im Ersturteil zur Frage der hypothetischen Einwilligung zu verweisen.
  • BGH, 11.12.1990 - VI ZR 151/90

    Bereitstellen von Medikamenten durch den Krankenhausträger; Darlegung eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 75/03
    Es fehlt bereits an jeglichem Vorbringen dazu, unter welchem persönlichen Blickwinkel ihn das Für und Wider des vorgesehenen Eingriffs ernsthaft vor die Frage gestellt hätte; ob er zustimmen solle oder nicht; eben das aber ist mit dem Entscheidungskonflikt gemeint (BGH, NJW 1991, 1543 f.).
  • BGH, 11.05.1982 - VI ZR 171/80

    Oberschenkelbruch - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, zur Aufklärungspflicht über

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 75/03
    Unter diesen Umständen kann dahinstehen, ob die vom Beklagten geschuldete Aufklärung überhaupt einen Hinweis auf die geltend gemachte Behandlungsalternative gebot; denn die Wahl der Behandlungsmethode ist primär Sache des Arztes (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH NJW 1982, 2121; 1988, 1515).
  • BGH, 23.10.1979 - VI ZR 197/78

    Aufklärungspflicht eines Arztes im Vorfeld einer Blinddarmoperation - Umfang der

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 75/03
    Infolgedessen kann sich der Arzt bei der Aufklärung über Natur und Risiko dieses Eingriffs im allgemeinen kurz fassen (BGH, VersR 1980, 68, 69).
  • OLG Hamm, 17.02.1999 - 3 U 41/98

    Schadensersatzanspruch aus einer schuldhaften Verletzung von Sorgfaltspflichten

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 75/03
    Dazu zählt im Streitfall die behauptete Möglichkeit einer konservativen Therapie schon deshalb nicht; weil es sich bei einer Appendektomie wegen akuter Appendizitis stets um einen Noteingriff, handelt, die Operation also dringend indiziert ist (vgl. nur OLG Hamm, VersR 2000, 101, 102; ferner OLG Hamm VersR 1988., 601 f.).
  • OLG Köln, 29.06.1995 - 5 U 288/94

    ARZTHAFTUNG; OPERATIONSTECHNIK; ENTSCHEIDUNGSKONFLIKT

  • BGH, 25.11.1975 - VI ZR 122/73

    Umfang der ärztlichen Hinweispflicht in Bezug auf mit einer Operation verbunden

  • OLG Hamm, 14.01.1987 - 3 U 90/86
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