Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.08.2019 - 4 W 124/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,32074
OLG Hamm, 22.08.2019 - 4 W 124/17 (https://dejure.org/2019,32074)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.08.2019 - 4 W 124/17 (https://dejure.org/2019,32074)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. August 2019 - 4 W 124/17 (https://dejure.org/2019,32074)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,32074) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kostenübernahmeerklärung einer Partei bei übereinstimmender Erledigungserklärung nach § 91a ZPO kann nicht widerrufen werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 628
  • NJW-RR 2020, 192
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • VG Köln, 03.08.2023 - 6 K 2576/23
    Auch wenn die Kostenübernahmeerklärung als prozessuale Bewirkungshandlung unwiderruflich ist, vgl. dazu: OLG Hamm, Beschluss vom 22.08.2019 - 4 W 124/17 -, NJW-RR 2020, 192, beck-online, Rn. 1, bleibt für die einzelfallorientierte Billigkeitsentscheidung der Kostenverursachungsgedanke maßgeblich, der der Regelung des § 161 Abs. 2 VwGO zugrunde liegt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht