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   OLG Saarbrücken, 22.07.2013 - 4 W 26/13   

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https://dejure.org/2013,18596
OLG Saarbrücken, 22.07.2013 - 4 W 26/13 (https://dejure.org/2013,18596)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.07.2013 - 4 W 26/13 (https://dejure.org/2013,18596)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Juli 2013 - 4 W 26/13 (https://dejure.org/2013,18596)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis des Arrestgrundes bei einer gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichteten Straftat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 917
    Anforderungen an den Nachweis des Arrestgrundes bei einer gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichteten Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.03.1975 - VI ZR 231/72

    Schadensersatzpflicht - Rechtsanwalt - Dinglicher Arrest - Auftragsausführung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.07.2013 - 4 W 26/13
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Saarländischen Oberlandesgerichts zum zivilprozessualen Arrest ist geklärt, dass der hinreichende Verdacht der Beteiligung des Arrestschuldners an einer gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichteten Straftat die Annahme eines Arrestgrundes im Sinne des § 917 ZPO nur dann rechtfertigt, wenn die Umstände der Straftat im konkreten Einzelfall den Schluss zulassen, dass sich der Arrestschuldner auch künftig nicht rechtstreu verhalten wird, indem er den Versuch unternimmt, die Vollstreckung zu vereiteln (BGH WM 1975, 641, 642; SaarlOLG NJW-RR 1999, 143 f = OLGR 1998, 287; Senat OLGR 2006, 81, 82; ebenso MünchKomm-ZPO/Drescher, 4. Aufl. § 917 Rn. 10).

    Nichts Anderes besagen auch die Stimmen in Schrifttum und Rechtsprechung, die auf den ersten Blick allgemein ein bewusst vertragswidriges oder betrügerisches Verhalten des Schuldners als ausreichenden Arrestgrund bezeichnen (BGH WM 1975, 641, 642).

    Mit dem allgemeinen Erfahrungssatz, wonach derjenige, der einmal unredlich gewesen ist, das auch in Zukunft sein werde, ist es nicht getan (BGH WM 1975, 641).

  • OLG Saarbrücken, 13.09.2005 - 4 U 226/05

    Dinglicher Arrest: Bereitschaft zur Vollstreckungsvereitlung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.07.2013 - 4 W 26/13
    Allein der hinreichende Verdacht der Beteiligung des Arrestschuldners an einer gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichteten Straftat rechtfertigt die Annahme eines Arrestgrundes im Sinne § 917 ZPO nur dann, wenn die Umstände der Straftat im konkreten Einzelfall den Schluss zulassen, dass sich der Arrestschuldner auch künftig nicht rechtstreu verhalten wird, indem er den Versuch unternimmt, z. B. durch Leugnen oder Beiseiteschaffen des Vermögenszuwachses die Vollstreckung zu vereiteln (Festhaltung am Senatsurteil vom 13. September 2005, 4 U 226/05-128, OLGR Saarbrücken 2006, 81 ff.).(Rn.11).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Saarländischen Oberlandesgerichts zum zivilprozessualen Arrest ist geklärt, dass der hinreichende Verdacht der Beteiligung des Arrestschuldners an einer gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichteten Straftat die Annahme eines Arrestgrundes im Sinne des § 917 ZPO nur dann rechtfertigt, wenn die Umstände der Straftat im konkreten Einzelfall den Schluss zulassen, dass sich der Arrestschuldner auch künftig nicht rechtstreu verhalten wird, indem er den Versuch unternimmt, die Vollstreckung zu vereiteln (BGH WM 1975, 641, 642; SaarlOLG NJW-RR 1999, 143 f = OLGR 1998, 287; Senat OLGR 2006, 81, 82; ebenso MünchKomm-ZPO/Drescher, 4. Aufl. § 917 Rn. 10).

  • BGH, 24.03.1983 - III ZR 116/82

    Annahme oder Nichtannahme einer Revision hinsichtlich grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.07.2013 - 4 W 26/13
    Soweit es in einem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 24.03.1983 heißt, es bestehe regelmäßig ein Arrestgrund, wenn das vorsätzliche vertragswidrige Verhalten des Schuldners mit einer gegen den Gläubiger gerichteten strafbaren Handlung zusammenfalle (BGH WM 1983, 614), ergibt sich aus der Wortwahl "regelmäßig" wie auch aus den dortigen Gründen, dass gleichwohl auf die konkreten Umstände abzustellen ist.
  • OLG Saarbrücken, 01.04.1998 - 1 U 945/97

    Voraussetzungen für den Erlass eines Arrests; Gefährdung der Vollstreckung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.07.2013 - 4 W 26/13
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Saarländischen Oberlandesgerichts zum zivilprozessualen Arrest ist geklärt, dass der hinreichende Verdacht der Beteiligung des Arrestschuldners an einer gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichteten Straftat die Annahme eines Arrestgrundes im Sinne des § 917 ZPO nur dann rechtfertigt, wenn die Umstände der Straftat im konkreten Einzelfall den Schluss zulassen, dass sich der Arrestschuldner auch künftig nicht rechtstreu verhalten wird, indem er den Versuch unternimmt, die Vollstreckung zu vereiteln (BGH WM 1975, 641, 642; SaarlOLG NJW-RR 1999, 143 f = OLGR 1998, 287; Senat OLGR 2006, 81, 82; ebenso MünchKomm-ZPO/Drescher, 4. Aufl. § 917 Rn. 10).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2018 - 2 SaGa 2/18

    Dinglicher Arrest - Arrestgrund - Vermögensstraftat - Wiedereinsetzung in den

    31 Allein die Beteiligung des Arrestschuldners an einer gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichteten Straftat rechtfertigt noch nicht die Annahme eines Arrestgrundes ( OLG München 23. Februar 2017 - 23 U 4047/16 - Rn. 16, juris; OLG Saarbrücken 22. Juli 2013 - 4 W 26/13 - Rn. 11, juris; OLG Frankfurt 2. März 2011 - 19 W 10/11 - Rn. 5, juris; OLG Köln 19. November 2010 - 19 W 36/10 - Rn. 5, juris; OLG Rostock 23. Februar 2005 - 6 U 159/04 - Rn 17, juris; vgl. auch BGH 3. Juni 2014 - KRB 2/14 - Rn. 7, NJW 2014, 3258 ).

    Danach vermag auch eine gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichtete Straftat nur dann einen Arrestgrund zu begründen, wenn die Umstände der Straftat im konkreten Einzelfall den Schluss zulassen, dass sich der Arrestschuldner auch künftig nicht rechtstreu verhalten wird, indem er den Versuch unternimmt, z. B. durch Leugnen oder Beiseiteschaffen des Vermögenszuwachses die Vollstreckung zu vereiteln ( OLG München 23. Februar 2017 - 23 U 4047/16 - Rn. 16, juris; OLG Saarbrücken 22. Juli 2013 - 4 W 26/13 - Rn. 11, juris ).

  • OLG München, 23.02.2017 - 23 U 4047/16

    Das Begehen einer Straftat allein ist kein Arrestgrund

    Ein Arrestgrund ist auch nicht schon dann per se gegeben, wenn der Arrestanspruch des Gläubigers aus einer gegen ihn gerichteten strafbaren Handlung des Schuldners resultiert (BGH, Beschluss vom 03.06.2014, KRB 2/14, juris Tz. 7; OLG Bamberg, Urteil vom 12.11.2012, 4 U 168/12, juris Tz. 52; OLG Hamm, Urteil vom 16.08.2006, 20 U 84/06, juris Tz. 26, jeweils m. w. N.), sondern nur, wenn die Umstände der Straftat im konkreten Einzelfall den Schluss zulassen, dass sich der Arrestschuldner auch künftig nicht rechtstreu verhalten wird, indem er den Versuch unternimmt, z. B. durch Leugnen oder Beiseiteschaffen des Vermögenszuwachses die Vollstreckung zu vereiteln (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.07.2013, 4 W 26/13, juris Tz. 11).
  • LG Hamburg, 29.05.2019 - 307 O 149/19

    Anordnung des dinglichen Arrests: Ausreichung von unbesicherten Darlehen durch

    Die Beteiligung des Arrestschuldners an einer gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichteten Straftat rechtfertigt die Annahme eines Arrestgrundes dabei regelmäßig erst dann, wenn die Umstände der Straftat im konkreten Einzelfall den Schluss zulassen, dass sich der Arrestschuldner auch künftig nicht rechtstreu verhalten wird, indem er den Versuch unternimmt, z.B. durch Leugnen oder Beiseiteschaffen des Vermögenszuwachses die Vollstreckung zu vereiteln (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1983 - III ZR 116/82 -, Rn. 14, juris; OLG München 23. Februar 2017 - 23 U 4047/16 - Rn. 16, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. Juni 2014 - 5 W 24/14 -, Rn. 4, juris OLG Saarbrücken 22. Juli 2013 - 4 W 26/13 - Rn. 11, juris; OLG Köln, Beschluss vom 04. Juni 2007 - 19 W 26/07 -, Rn. 4, juris OLG Koblenz, Beschluss vom 28. September 2001 - 5 W 665/01 -, Rn. 15, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juli 1999 - 16 W 33/99 -, Rn. 6, juris OLG Dresden, Beschluss vom 13. Februar 1998 - 9 W 0197/98 -, Rn. 3, juris).
  • LG Würzburg, 06.03.2017 - 11 O 386/17

    Arrestverfahren bei einem hinreichenden Verdacht der Beteiligung des

    Alleine der hinreichende Verdacht der Beteiligung des Arrestschuldners an einer gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichteten Straftat rechtfertigt die Annahme eines Arrestgrundes im Sinne des § 917 Abs. 1 ZPO nur dann, wenn die Umstände der Straftat im konkreten Einzelfall den Schluss zulassen, dass sich der Arrestschuldner auch künftig nicht rechtstreu verhalten wird, indem er den Versuch unternimmt, z.B. durch Leugnen oder Beiseiteschaffen des Vermögenszuwachses die Vollstreckung zu vereiteln (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.07.2013, Az: 4 W 26/13 m.w.N.).
  • LG Köln, 07.03.2019 - 2 O 424/18

    Dinglicher Arrest bei Betrug?

    Die den Tatbestand eines vermögensbezogenes Strafgesetzes erfüllenden Tatsachen werden jedoch "in der Regel" einen Arrestgrund ergeben (BGH, Beschluss vom 24.03.1983 - III ZR 116/82, WM 1983, 614, Rz 14; einschränkender zum Teil die obergerichtliche Rechtsprechung: vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.07.- - 4 W 26/13; OLG Köln, Beschluss vom 02.06.1999 - 16 W 14/99).
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