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   OLG München, 16.03.2011 - 4 Ws 3/11   

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https://dejure.org/2011,30363
OLG München, 16.03.2011 - 4 Ws 3/11 (https://dejure.org/2011,30363)
OLG München, Entscheidung vom 16.03.2011 - 4 Ws 3/11 (https://dejure.org/2011,30363)
OLG München, Entscheidung vom 16. März 2011 - 4 Ws 3/11 (https://dejure.org/2011,30363)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Übersetzervergütung: Zeilenhonorar für die Übersetzung eines Europäischen Haftbefehls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Osnabrück, 22.04.2009 - 15 KLs 28/08
    Auszug aus OLG München, 16.03.2011 - 4 Ws 3/11
    Die Übersetzung juristischer Fachbegriffe führt nicht grundsätzlich zur Anwendung des maximalen Honorars von 4 Euro je Zeile, denn die Honorarvorschrift des § 11 JVEG berücksichtigt bereits bei der Grundvergütung in Abs. 1 S. 1, dass auch Texte mit juristischen Fachbegriffen zu übersetzen sind (LG Osnabrück Beschluss vom 22.4.2009, Gz.: 15 KLs 28/08 zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 31.10.2014 - 4 Ws 432/14

    Vergütung des Übersetzers: Erhöhtes Honorar mangels Editierbarkeit des Textes;

    Ob die Verwendung juristischer Fachausdrücke, die sowohl in der deutschen Sprache als auch in der Zielsprache häufig vorkommen und einem durchschnittlich erfahrenen Übersetzer geläufig sind, für sich allein die Annahme einer besonderen Erschwernis rechtfertigt (verneinend KG, Beschlüsse vom 14. Januar 2009 - 1 Ws 359/08, juris Rn. 2; vom 12. Juni 2009 - 1 Ws 56/09, juris; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 16. März 2011 - 4 Ws 3/11 (K), juris Rn. 14; Giers in Gesamtes Kostenrecht, 2014, § 11 RVEG Rn. 8; bejahend Bund, JurBüro 2006, 402, 409; Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl., § 11 JVEG Rn. 8; Meyer/Höfer/Bach/Oberlack, JVEG, 26. Aufl., § 11 Rn. 4 unter a), kann hier offen bleiben.
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