Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 06.03.1992 - 4 Ws 47/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verlängerung der Bewährungszeit aufgrund einer neuen Verurteilung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 22.01.1992 - 7 StVK 1502/91
- OLG Stuttgart, 06.03.1992 - 4 Ws 47/92
Papierfundstellen
- Rpfleger 1992, 363
Wird zitiert von ...
- OLG Braunschweig, 15.10.2014 - 1 Ws 267/14
Keine Kosten- und Auslagenentscheidung bei einem die Vollstreckung betreffenden …
Enthält nämlich die Entscheidung keinen Ausspruch darüber, wer die Verfahrenskosten zu tragen hat, so fallen diese automatisch der Landeskasse zur Last (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 6.3.1992 - 4 Ws 47/92 - zitiert nach juris, Rdnr. 6).So wurde in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bisher unter anderem entschieden, dass folgende erstinstanzliche Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren nicht mit einer Kostenentscheidung zu versehen seien: Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer nach § 57 StGB (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9.10.1997 - 2 Ws 116/97 - zitiert nach juris), Entscheidungen im Widerrufsverfahren (OLG Braunschweig, Beschluss vom 25.1.2001 - Ws 9/01 - zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 12.11.1987 - 1 Ws 340/87 - NStZ 1986, 196), Entscheidungen über einen Straferlass (OLG Köln, Beschluss vom 10.6.1999 - 2 Ws 272/1999, zitiert nach juris), Entscheidungen über die Verlängerung der Bewährungszeit (OLG Stuttgart, Beschluss vom 6.3.1992 - 4 Ws 47/92 - zitiert nach juris) sowie Entscheidungen darüber, ob und wann eine rechtskräftig verhängte Maßregel erledigt ist (KG Berlin, Beschluss vom 23.1.1989 - 5 Ws 502/88 - NStZ 1989, 490).