Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2018 - 4 A 869/16.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,11751
OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2018 - 4 A 869/16.A (https://dejure.org/2018,11751)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.04.2018 - 4 A 869/16.A (https://dejure.org/2018,11751)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. April 2018 - 4 A 869/16.A (https://dejure.org/2018,11751)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,11751) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 23 K 1354/15
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2018 - 4 A 869/16.A
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 01.02.2010 - 10 B 21.09

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Notwendigkeit einer erneuten Anhörung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2018 - 4 A 869/16
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1.2.2010 - 10 B 21.09 u. a. -, juris, Rn. 13, und vom 2.11.1995 - 9 B 710.94 -, NVwZ-RR 1996, 359 = juris, Rn. 5.
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2018 - 4 A 869/16
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1.2.2010 - 10 B 21.09 u. a. -, juris, Rn. 13, und vom 2.11.1995 - 9 B 710.94 -, NVwZ-RR 1996, 359 = juris, Rn. 5.
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2018 - 4 A 869/16
    vgl. BVerwG, Urteil vom 18.12.2014 - 4 C 35.13 -, NVwZ 2015, 656 = juris, Rn. 42.
  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen asylrechtliches Urteil

    Eine auf tatsächliche Verhältnisse gestützte Grundsatzrüge erfordert die Angabe konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen etwa im Hinblick auf hierzu vorliegende gegensätzliche Auskünfte oder abweichende Rechtsprechung einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich sind (BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 13a ZB 19.30064 - juris Rn. 5; OVG NW, B.v. 26.4.2018 - 4 A 869/16.A - juris Rn. 6).

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 13a ZB 19.30064 - juris Rn. 5; OVG NW, B.v. 26.4.2018 - 4 A 869/16.A - juris Rn. 6).

    Hat das Verwaltungsgericht Feststellungen zu einer Tatsachenfrage mit von ihm benannten Erkenntnisquellen begründet, muss zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit eine fallbezogene Auseinandersetzung mit diesen Erkenntnisquellen erfolgen (BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 13a ZB 19.30064 - juris Rn. 5; OVG NW, B.v. 26.4.2018 - 4 A 869/16.A - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 25.01.2019 - 13a ZB 19.30064

    Verstoß gegen Amtsermittlungsgrundsatz als Zulassungsgrund im Asylprozess

    Eine auf tatsächliche Verhältnisse gestützte Grundsatzrüge erfordert die Angabe konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen etwa im Hinblick auf hierzu vorliegende gegensätzliche Auskünfte oder abweichende Rechtsprechung einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich sind (OVG NW, B.v. 26.4.2018 - 4 A 869/16.A - juris Rn. 6).

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (OVG NW, B.v. 26.4.2018 - 4 A 869/16.A - juris Rn. 6).

    Hat das Verwaltungsgericht Feststellungen zu einer Tatsachenfrage mit von ihm benannten Erkenntnisquellen begründet, muss zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit eine fallbezogene Auseinandersetzung mit diesen Erkenntnisquellen erfolgen (OVG NW, B.v. 26.4.2018 - 4 A 869/16.A - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 17.03.2020 - 23 ZB 18.33356

    Frage der unmenschlichen Behandlung international Schutzberechtigter in

    Eine auf tatsächliche Verhältnisse gestützte Grundsatzrüge erfordert die Angabe konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich sind (BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 13a ZB 19.30064 - juris Rn. 5; OVG NW, B.v. 26.4.2018 - 4 A 869/16.A - juris Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht