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   BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 433/97   

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https://dejure.org/1998,3732
BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 433/97 (https://dejure.org/1998,3732)
BAG, Entscheidung vom 22.07.1998 - 4 AZR 433/97 (https://dejure.org/1998,3732)
BAG, Entscheidung vom 22. Juli 1998 - 4 AZR 433/97 (https://dejure.org/1998,3732)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • archive.org
  • Judicialis

    BAT 1975 § 22; ; BAT 1975 § 23; ; Anlage 1 a Teil II Abschnitt D - Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen - zum BAT/BL; ; VergGr. VIII, VII, VI b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: Myofunktionstherapeutin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eingruppierung einer Zahnarzthelferin in der Tätigkeit einer Myofunktionstherapeutin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 2532
  • NZA-RR 1999, 107 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Niedersachsen, 29.05.1997 - 16a Sa 1462/96

    Eingruppierung als zahnärztliche Helferin bei Durchführung von myofunktioneller

    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 433/97
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 29. Mai 1997 - 16a Sa 1462/96 E - wird zurückgewiesen.
  • LAG Niedersachsen, 28.01.1997 - 12 Sa 2121/95

    Eingruppierung in den Bundes-Angestelltentarifvertrag

    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 433/97
    Das ergibt sich bereits aus der Nr. 1 Abs. 1 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen (vgl. insoweit auch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 28. Januar 1997 - 12 Sa 2121/95 E - n. v. zur "Prophylaxe-Fachkraft für den jugendzahnärztlichen Dienst").
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 11/84
    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 433/97
    Deshalb hilft auch der Hinweis der Revision auf die Entscheidung des Senats vom 14. August 1985 (- 4 AZR 11/84 - PersR 1986, 91 ff.) nicht weiter, nach der eine Angestellte mit der Erlaubnis, eine Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Logopädin" auszuüben, auch in den ersten sechs Monaten ihrer Tätigkeit bereits in VergGr.
  • BAG, 20.02.2008 - 4 AZR 53/07

    Eingruppierung eines Krankengymnasten/Physiotherapeuten

    Insoweit entspricht es aber langjähriger Senatsrechtsprechung, dass die Tätigkeitsmerkmale für Krankengymnasten bis zur Anpassung des Wortlauts des Tarifvertrages auch auf Physiotherapeuten anzuwenden sind (22. Juli 1998 - 4 AZR 433/97 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 253).
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