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   BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74   

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BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74 (https://dejure.org/1975,336)
BAG, Entscheidung vom 10.09.1975 - 4 AZR 485/74 (https://dejure.org/1975,336)
BAG, Entscheidung vom 10. September 1975 - 4 AZR 485/74 (https://dejure.org/1975,336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beihilfen bei Wehrbereichsverwaltung - Sachbearbeiterin im Sachgebiet - Bewährungsaufstieg - Voraussetzungen - Bewährungszeitraum - Mindestvergütungsgruppe - Übertarifliche Vergütung - Außertariflichen Teilnahme am Bewährungsaufstieg - Schriftformerfordernis - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 13.02.1974 - 4 AZR 192/73

    Alternative Geltendmachung von Ansprüchen - Besondere Verantwortung - Verbrauch

    Auszug aus BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74
    Schließ lich ist zu erwarten, daß die Beklagte als Körperschaft des öffentlichen Rechts auch einem Feststellungsurteil Folge leisten wird (vgl. Urteil des Senats vom 15» Februar 197 - 4 AZR 192/73 /~demnächst 7 AP Ur. A zu § 7° BAT).

    Im übrigen setzt eine tarifkonforme Geltendmachung nach § 7o Abs. 1 BAT voraus, daß einmal der jeweilige Anspruch seinem Grunde nach hinreichend deutlich bezeichnet und außerdem auch die Höhe des Anspruches d.h. der Zeitraum, für den er verfolgt wird, mit der für den Schuldner notwendigen Deutlichkeit ersichtlich gemacht wird (vgl. Urteil des Senats vom 13. Februar 197A -4 AZR 192/73 /"demnächst 7 AP Nr. 4 zu § 7o BAT im Anschluß an BAG 9, 296 / 299 7 = AP Nr. 5 zu § 4 TVG Ausschlußfristen sowie BAG 14, 156 /'~161 7 = AP Nr. 23 zu § 615 BGB; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeits rechts, 7. Auf1., Band II/1, S. 636; Hueck-Nipperdey- Stahlhacke, TVG, 4. Aufl., § 4 Anm. 14o).

    Damit sind die entsprechenden Ausführungen des Landesarbeitsgerichts revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Urteil des Senats vom 11. Dezember 1974 - 4 AZR 91/74 /~demnächst 7 AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an das Urteil des Senats vom 1 3 .Februar 1974 - 4 AZR 192/73 /"demnächst 7 AP Nr. 4 zu § 7o BAT sowie BAG AP Nr. 69 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 03.04.1974 - 4 AZR 273/73

    Tarifverträge - Metallindustrie - Gleichbehandlung - Einmalige Zuwendung -

    Auszug aus BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74
    Dabei verkennt das Landesarbeitsgericht freilich, daß dieser Rechtsgrundsatz systematisch dem Recht des Einzelarbeitsvertrages zugehört (vgl. Urteil des Senats vom 3» April 197A - 4 AZR 27373 / demnächst 7 AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie im Anschluß an BAG 12, 294 /"3oo ff. 7 = AP Nr. 31 zu § 242 BGB Gleichbehandlung sowie BAG AP Nr. 34 und 37 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

    Dennoch stellt das Landesarbeitsgericht aber im Sinne der danach zutreffenden Differenzierung sachlich richtig darauf ab, daß eine Verletzung dieses Rechtsgrundsatzes nur dann in Betracht kommt, wenn vom Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. das genannte Ur teil des Senats vom 3 April 1974 - 4 AZR 273/73 - im Anschluß an BAG 23, lol /~1o8J = AP Nr. 1 zu Art. 33 Abs. 2 GG: BAG 3, 31 /~35 7 = AP Nr. Io zu Art. 3 GG und BAG 12, 294 /"3oo ff. 7 = AP Nr. 31 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; AP Nr. 34, 37 zu § 242 BGB Gleichbehandlung sowie AP Nr. 6 zu § 3 TOA und Nr. 4 und 5 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) .

  • BAG, 28.02.1962 - 4 AZR 352/60

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Einzelarbeitsvertragsrecht - Vereinbarung einer

    Auszug aus BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74
    Dabei verkennt das Landesarbeitsgericht freilich, daß dieser Rechtsgrundsatz systematisch dem Recht des Einzelarbeitsvertrages zugehört (vgl. Urteil des Senats vom 3» April 197A - 4 AZR 27373 / demnächst 7 AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie im Anschluß an BAG 12, 294 /"3oo ff. 7 = AP Nr. 31 zu § 242 BGB Gleichbehandlung sowie BAG AP Nr. 34 und 37 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

    Dennoch stellt das Landesarbeitsgericht aber im Sinne der danach zutreffenden Differenzierung sachlich richtig darauf ab, daß eine Verletzung dieses Rechtsgrundsatzes nur dann in Betracht kommt, wenn vom Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. das genannte Ur teil des Senats vom 3 April 1974 - 4 AZR 273/73 - im Anschluß an BAG 23, lol /~1o8J = AP Nr. 1 zu Art. 33 Abs. 2 GG: BAG 3, 31 /~35 7 = AP Nr. Io zu Art. 3 GG und BAG 12, 294 /"3oo ff. 7 = AP Nr. 31 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; AP Nr. 34, 37 zu § 242 BGB Gleichbehandlung sowie AP Nr. 6 zu § 3 TOA und Nr. 4 und 5 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) .

  • BAG, 19.03.1975 - 4 AZR 265/74

    Eingruppierung: Dokumentar/Dokumentator

    Auszug aus BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74
    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht weiter hervorgehoben, daß es entgegen den Einwendungen der Klägerin auch nicht darauf ankommt, daß sie auf einem Beamtendienstposten tätig war, wie dieser im Stellenplan ausgewiesen war und welche Tätigkeiten vergleichbare Beamte verrichten (vgl. Urteil des Senats vom 19» März 1975 - 4 AZR 265/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an das Urteil vom 9- November 1973 - 4 AZR 27/73 /""demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, auch BAG AP Nr. 38 und 60 zu §§ 22, 23 BAT).

    V b BAT Fallgruppe 1 aus, nach denen nunmehr im Gegensatz zu den niedrigeren Vergütungsgruppen VI b und V c BAT (jeweils Fallgruppe 1) gründliche, umfassende Fachkenntnisse verlangt werden, was, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend annimmt, eine Steigerung der Fachkenntnisse der Tiefe und der Breite nach, bedeutet, wobei sich aus der Breite der benötigten Fachkenntnisse auch deren Tiefe ergeben kann (vgl. Urteile des Senats vom 19. März 1975 - A AZR 265/74 /"demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT und 12. Februar 1975 - 4 AZR 219/74 /"demnächst 7 AP Nr. 83 zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an BAG AP Nr. 12, 48 und 72 zu §§ 22, 23 BAT, letztere Entscheidung auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 09.11.1973 - 4 AZR 27/73

    Eingruppierungsprozeß - Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74
    zu §§ 22, 23 BAT und 9 November 1973 - 4 AZR 27/73 -, / demnächst 7 AP Nr. 77 2U §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht weiter hervorgehoben, daß es entgegen den Einwendungen der Klägerin auch nicht darauf ankommt, daß sie auf einem Beamtendienstposten tätig war, wie dieser im Stellenplan ausgewiesen war und welche Tätigkeiten vergleichbare Beamte verrichten (vgl. Urteil des Senats vom 19» März 1975 - 4 AZR 265/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an das Urteil vom 9- November 1973 - 4 AZR 27/73 /""demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, auch BAG AP Nr. 38 und 60 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 28.08.1968 - 4 AZR 464/67

    Bewährungsaufstieg - Erfüllung eines gekennzeichneten Tätigkeitsmerkmals -

    Auszug aus BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74
    V b entsprechende, mit dem Hinweiszeichen gekennzeichnete Tätigkeit auszuüben hatte (vgl. BAG 21, 147 = AP Nr. 2 zu § 23 a BAT, ferner die Entscheidungen BAG AP Nr. 8, 9 unddo zu § 23 a BAT).

    V b BAT entsprachen, wobei es, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausführt, nicht darauf ankommt, wie die Vertragsparteien oder ihre Vorgesetzten Dienststellen die Tätigkeit der Klägerin bewertet haben, sondern allein darauf, ob diese objektiv den Tätigkeitsmerkmalen der Ausgangsfallgruppe entsprochen hat oder nicht und wobei eine übertarifliche Vergütung unmaßgeblich ist (vgl. BAG 21, 147 Z"15° 7 = AP Nr. 2 zu § 23 a BAT; BAG AP Nr. 8 und 9 zu § 23 a BAT).

  • BAG, 06.03.1958 - 2 AZR 457/55

    Parteien des Einzelarbeitsvertrages - Behandlung einer außertariflichen Zulage -

    Auszug aus BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74
    Da es sich zudem insoweit um eine atypische Vertragsvereinbarung handelte, kommt eine Überprüfung durch das Revisionsgericht ohnehin nur insoweit in Betracht, ob dfe Auslegung durch die Tatsacheninstanz rechtlich möglich ist, ob gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze verstoßen worden ist, ob die Auslegung gegen Denkgesetze oder all gemeine Erfahrungssätze verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (vgl. Urteil des Senats vom 16. Oktober 1974 -4 AZR 29/74 /"demnächst 7 AP Nr. 1 zu § 7o5 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, im Anschluß an das Urteil des Senäts vom 27. Februar 1974 - 4 AZR 544/72 /"demnächst 7 AP Nr. 1 zu § 3o7 BGB;BAG 4, 36o /"364 7 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG 5, 221 /"223 7 = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung sowie BAG AP Nr. 6 zu § 55o ZPO).
  • BAG, 27.02.1974 - 4 AZR 544/72

    Handelsvertreter - Verpflichtung zur Herstellung und Bereitstellung eines

    Auszug aus BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74
    Da es sich zudem insoweit um eine atypische Vertragsvereinbarung handelte, kommt eine Überprüfung durch das Revisionsgericht ohnehin nur insoweit in Betracht, ob dfe Auslegung durch die Tatsacheninstanz rechtlich möglich ist, ob gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze verstoßen worden ist, ob die Auslegung gegen Denkgesetze oder all gemeine Erfahrungssätze verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (vgl. Urteil des Senats vom 16. Oktober 1974 -4 AZR 29/74 /"demnächst 7 AP Nr. 1 zu § 7o5 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, im Anschluß an das Urteil des Senäts vom 27. Februar 1974 - 4 AZR 544/72 /"demnächst 7 AP Nr. 1 zu § 3o7 BGB;BAG 4, 36o /"364 7 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG 5, 221 /"223 7 = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung sowie BAG AP Nr. 6 zu § 55o ZPO).
  • BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 29/74

    Arbeitgeber - Begriff - Definition - Gläubiger der Arbeitsleistung - Schuldner

    Auszug aus BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74
    Da es sich zudem insoweit um eine atypische Vertragsvereinbarung handelte, kommt eine Überprüfung durch das Revisionsgericht ohnehin nur insoweit in Betracht, ob dfe Auslegung durch die Tatsacheninstanz rechtlich möglich ist, ob gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze verstoßen worden ist, ob die Auslegung gegen Denkgesetze oder all gemeine Erfahrungssätze verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (vgl. Urteil des Senats vom 16. Oktober 1974 -4 AZR 29/74 /"demnächst 7 AP Nr. 1 zu § 7o5 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, im Anschluß an das Urteil des Senäts vom 27. Februar 1974 - 4 AZR 544/72 /"demnächst 7 AP Nr. 1 zu § 3o7 BGB;BAG 4, 36o /"364 7 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG 5, 221 /"223 7 = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung sowie BAG AP Nr. 6 zu § 55o ZPO).
  • BAG, 07.07.1955 - 2 AZR 27/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren

    Auszug aus BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74
    AP Nr. 1 zu § 4 MTB II im Anschluß an BAG 5, 58 /~62 7 = AP Nr. 2 zu § 125 BGB sowie BAG 2, 58 /~65 7 = AP Nr. 1 zu § 52 AOG Tarifordnung; BAG AP Nr. 11 zu § 4 TVG; BGHZ 12, 286 /"3o4 7; Enneccerus-Nipperdey, Lehrbuch des Bürgerlichen Rechts, 15 Aufl., i960, Allg.
  • BAG, 15.05.1968 - 4 AZR 356/67

    Angestellter - Mitglied eines Personalrats - Dienstliche Tätigkeit - Völlige

  • BAG, 04.05.1956 - 1 AZR 506/55
  • BAG, 15.11.1957 - 1 AZR 189/57

    Konstitutive Schriftform bei Vertragsschluss - Nichtigkeit des Vertrages ex nunc

  • BAG, 10.11.1961 - GS 1/60

    Haftung des Arbeitgebers für nicht arbeitsadäquate Sachschäden

  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53

    Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben

  • BAG, 12.02.1975 - 4 AZR 219/74

    Eingruppierung: Voraussetzungen für eine einheitlich zu bewertende

  • BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 1/74

    Angestellter im Forstinnendienst - Anspruch auf Eingruppierung - Tarifliche

  • BGH, 26.01.1951 - I ZR 14/50

    Leistungsverweigerungsrecht nach § 21 UmstG

  • BAG, 26.02.1975 - 4 AZR 225/74

    Eingruppierung: Lehrkraft an einer Technischen Schule der Bundesluftwaffe

  • BAG, 28.03.1962 - 4 AZR 162/61

    Anspruch auf Vergütung - Fachkenntnisse im Aufgabenkreis - Selbständige

  • BAG, 07.11.1962 - 4 AZR 403/61

    Gründliche vielseitige Fachkenntnisse - Gebiet der Verwaltung - Quantitatives

  • BAG, 24.06.1960 - 1 AZR 29/58

    Tarifliche Verfallklausel - Geltendmachung von Ansprüchen - Schriftform -

  • BAG, 10.04.1963 - 4 AZR 95/62

    Annahmeverzug und Weiterbeschäftigung bei unrechtmäßiger Kündigung - Wahrung

  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

  • BAG, 11.12.1974 - 4 AZR 91/74

    Verwaltungsangestellter - Technischer Angestellter - Landesstraßenbauamt -

  • BAG, 24.07.1963 - 4 AZR 267/62

    Fallgruppe der Vergütungsgruppe - Fachkenntnisse - Überwiegend ausgeübte

  • BAG, 26.06.1963 - 4 AZR 277/62

    Aufgabenkreis - Übertragung einer Tätigkeit - Eingruppierung des Angestellten -

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

    Der Gläubiger muß Erfüllung verlangen (BAG 22. Februar 2001 - 6 AZR 603/99 - nv.; 10. September 1975 - 4 AZR 485/74 - AP BAT § 23 a Nr. 12).
  • BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 794/87

    Eingruppierung einer Fachlehrerin - Revisionseinlegung drei Monate vor

    Zutreffend geht dabei das Landesarbeitsgericht davon aus, daß es wie beim Beamten auch zugunsten der Angestellten einen allgemeinen Anspruch auf Beförderung nicht gibt (vgl. die Urteile des Senats vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 276/82 - AP Nr. 58 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte, 10. September 1975 - 4 AZR 485/74 - AP Nr. 12 zu § 23 a BAT und 28. März 1973 - 4 AZR 271/72 - AP Nr. 2 zu § 319 BGB).

    Wie das Landesarbeitsgericht ebenfalls richtig und in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung ausführt, besteht der Inhalt der arbeitgeberischen Fürsorgepflicht darin, daß der Arbeitgeber grundsätzlich gehalten ist, sich gegebenenfalls für die Belange des Arbeitnehmers einzusetzen, auf sein Wohl bedacht zu sein und alles zu unterlassen, was dessen Interessen zu schädigen geeignet ist (vgl. die Urteile des Senats BAGE 23, 101, 107 = AP Nr. 1 zu Art. 33 Abs. 2 GG und 10. September 1975 - 4 AZR 485/74 - AP Nr. 12 zu § 23 a BAT, ferner Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band I, § 48 I 1, S. 390, Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 3. Aufl., Band I, § 36 I 1-2, S. 470 und Mohnen in Staudinger/Nipperdey/Mohnen, BGB, 11. Aufl., Anm. 2 ff. vor § 617, S. 1445 ff.).

    Das bestimmt sich vielmehr nach dem Arbeitsvertrag, nach den betrieblichen Möglichkeiten und nach den Grundsätzen von Treu und Glauben, d.h. nach Zumutbarkeitsgesichtspunkten, wobei die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auch nicht überspannt werden darf (vgl. auch dazu die Urteile des Senats BAGE 23, 101, 107 = AP Nr. 1 zu Art. 33 Abs. 2 GG und 10. September 1975 - 4 AZR 485/74 - AP Nr. 12 zu § 23 a BAT im Anschluß an BAGE 10, 65, 74 (Großer Senat) = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag sowie BAGE 12, 15, 17 ff. (Großer Senat) = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers).

    Außerdem kommen wie allgemein im bürgerlichen Recht auf eine Fürsorgepflichtverletzung gegründete Schadenersatzansprüche des Arbeitnehmers nur in Betracht, wenn den Arbeitgeber im Hinblick auf die Verletzung der Fürsorgepflicht ein Verschulden trifft (vgl. auch hierzu das Urteil des Senats vom 10. September 1975 - 4 AZR 485/74 - AP Nr. 12 zu § 23 a BAT).

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00

    Ausschlußfrist - Geltendmachung des Anspruchs

    der Zeitraum, für den er verfolgt wird, mit der für den Schuldner notwendigen Deutlichkeit ersichtlich gemacht wird (BAG 10. September 1975 - 4 AZR 485/74 - AP BAT § 23 a Nr. 12; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese aaO § 70 Anm. 7 a jeweils mwN).
  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin nach BAT -KF

    Entscheidend für den tariflichen Anspruch ist vielmehr, ob sie mit ihrer auszuübenden Tätigkeit die tariflichen Tätigkeitsmerkmale erfüllt oder nicht (vgl. BAG Urteile vom 28. August 1968 - 4 AZR 464/67 -, vom 5. März 1969 - 4 AZR 273/68 -, vom 26. November 1969 - 4 AZR 528/68 -, vom 10. Dezember 1969 - 4 AZR 46/69 -, vom 31. März 1971 - 4 AZR 200/70 - und vom 10. September 1975 - 4 AZR 485/74 - AP Nr. 2, 5, 8, 9, 10 und 12 zu § 23 a BAT).
  • BAG, 10.12.1975 - 4 AZR 41/75

    Eingruppierung: Begriff der "schwierigen Tätigkeit in Büchereien"

    Abge sehen davon liegt es aber im Beurteilungsspielraum der Tatsachengerichte, ob sie die überwiegend auszuübende Tätigkeit eines Angestellten nach §§ 22, 23 BAT tarifrechtlich beurteilen, eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit annehmen oder Teiltätigkeiten, von denen für sich allein keine überwiegt (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Oktober 1975 - 4 AZR 5o1/74 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, \and Io. September 1975 - 4 AZR 485/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 12 zu § 23 a BAT sowie die zuvor bezeichnete Rechtsprechung).
  • BAG, 22.10.1975 - 4 AZR 501/74

    Eingruppierung: "Springer", Verrichtung höherwertiger Tätigkeit

    Das wirkt sich je- doch für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht aus, da zwischen den Parteien ah 1. Januar 197o die BeStimmungen des gekündigten KnAT sowie der ebenfalls gekündigten Anlage 1 a dazu - wenn auch nicht mehr mit tariflicher Wirkung - gemäß § 4 Abs. 4 TVG weitergegolten haben (vgl. Urteil des Senats vom Io. September 1975 - 4 AZR 485/74 zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, im Anschluß an das Urteil vom 29. Januar 1975 - 4 AZR 218/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Im Rahmen des ihm hierbei zukommenden Beurteilungsspielraumes nimmt das Landesarbeitsgericht in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise beim Kläger eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit an, di es in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung zutreffend mit den behördlichen Geschäftsverteilungsplänen, der Organisation der Rentengeschäftsstelle W der Beklagten sowie mit dem inneren Zusammenhang der dem Kläger übertragenen Aufgaben begründet (vgl. die Urteile des Senats vom Io. September 1975 - 4 AZR 485/74 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, 19. März 1975 - 4 AZR 265/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT,26. Februar 1975 - 4 AZR 225/74 -, /~demnächst 7 AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT, 11. Dezember 1974 - 4 AZR 91/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT, 16. Oktober 1974 - 4 AZR 1/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 81 zu §§ 22, 23 BAT und 9. November 1973 - 4 AZR 27/73 /"demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    V b KnAT Fallgruppe 1 (wie bei der VergGr. V b BAT Fallgruppe 1) eine Steigerung der Fachkenntnisse der Tiefe und der Breite nach erfordern, wobei sich aus der Breite der benötigten Fachkenntnisse auch deren Tiefe ergeben kann (vgl. Urteile des Senats vom Io.September 1975 - 4 AZR 485/74 zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, und 12. Februar 1975 - 4 AZR 219/74 L demnächst 7 AP Nr. 83 zu §§ 22, 23 BAT, im Anschluß an BAG AP Nr. 12, 48 und 72 zu §§ 22, 23 BAT, letztere Entscheidung auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 18/76

    Devisenprüfer - Außenwirtschaftsüberwachung - Entsprechende Tätigkeit -

    II a BAT entsprechende Tätigkeit auszuüben hatte (vgl. Urteil des Senats - 4 AZR 485/74- - vom Io. September 1975» [demnächst] AP Nr. 12 zu § 25 a BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82

    Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts durch das Revisionsgericht -

    Zwar kann je nach den Umständen im Einzelfalle auch eine derartige Zusage nach den allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen Rechts zu einem entsprechenden einzelvertraglichen Anspruch eines Arbeitnehmers des öffentlichen Dienstes führen (vgl. die Urteile des Senats BAG 38, 221, 231 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 10. September 1975 - 4 AZR 485/74 - AP Nr. 12 zu § 23 a BAT).
  • BAG, 25.10.1989 - 4 AZR 276/89

    Eingruppierung: Chemisch-technische Assistentin an einer medizinischen Hochschule

    V b BAT (vgl. BAG Urteil vom 10. September 1975 - 4 AZR 485/74 - AP Nr. 12 zu § 23 a BAT).
  • LAG Köln, 16.12.1992 - 2 Sa 769/92

    Vergütungsgruppe; Bewährungsaufstieg; Fürsorgepflicht; Arbeitgeber; Arbeitnehmer;

    Außerdem müßte sich der Kläger in der vollen Bewährungszeit, die hier 10 Jahre beträgt, in einer von ihm auszuübenden Tätigkeit bewährt haben, die den Merkmalen derjenigen tariflichen Vergütungsgruppe entspricht, aus der er in die Vergütungsgruppe II aufsteigen will (BAG, Urteil vom 10.09.1975 - 4 AZR 485/74 -, EzA Nr. 2 zu § 23 a BAT).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, begründet die tatsächliche Vergütung eines Angstellten keine Vermutung dafür, daß die von ihm auszuübende Tätigkeit den tariflichen Merkmalen derjenigen Vergütungsgruppe entspricht, nach der er bezahlt wird (BAT, Urteil vom 10.09.1975 - 4 AZR 485/74 -, aaO, mit Hinweisen auf die frühere Rechtsprechung).

  • BAG, 18.06.2001 - 8 AZR 145/00

    Eingruppierung einer Mittelschullehrerin in Sachsen

  • BAG, 22.02.2001 - 6 AZR 603/99

    Arbeitspausen bei Wechselschichten

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 71/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 66/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 75/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 45/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 49/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 62/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 53/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 57/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • ArbG Hagen, 07.09.2010 - 5 Ca 511/10

    Zur (Nicht-)Einhaltung der Ausschlussfristen des § 8 des Rahmentarifvertrages für

  • LAG Hamm, 17.09.1998 - 4 Sa 468/96
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.1999 - 3 Sa 808/98

    Anspruch auf Vergütung nach Vergütungsgruppe II a BAT Fallgr. 8 b;

  • LAG Düsseldorf, 08.05.1995 - 10 Sa 1672/94

    Eingruppierung einer Lehrhilfskraft an einer Fachhochschule

  • LAG Niedersachsen, 19.02.2001 - 8 Sa 2926/98

    Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche

  • LAG Hamm, 22.09.1998 - 4 Sa 2082/97

    Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte Vergütungsgruppe; Anstellung als

  • BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 264/81
  • BAG, 14.07.1982 - 4 AZR 1083/79

    Bewährung - Medizinisch-technischer Assistent - Berufsausübung - Staatliche

  • BAG, 24.09.1986 - 4 AZR 379/85

    Eingruppierung eines Geprüften Schwimmeisters - Weiterbeschäftigung nach

  • LAG Hamm, 29.10.1997 - 18 Sa 272/97

    Wirksamkeit der Vergütungszusage eines Stadtdirektors; Bestimmtheit eines

  • LSG Baden-Württemberg, 11.03.2015 - L 3 AL 1247/14
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2003 - 3 Sa 481/02

    Seesonntagsarbeit, Hafendiensttage, Überstunden, Freizeitausgleich, regelmäßige

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