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BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 57/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bezahlter Freistellungsanspruch für die Teilnahme an Sitzungen des Fachgruppenvorstandes Einzelhandel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 22.06.1984 - 8 Ca 1885/84
- LAG Düsseldorf, 29.11.1984 - 13 Sa 1089/84
- BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 57/85
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 147/85
Definition gewerkschaftlicher Mandatsträger - Freistellung von Mandatsträgern - …
Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 57/85
Der Klägerin kann eingeräumt werden, daß sie als Mitglied des Fachgruppenvorstandes Einzelhandel bei der Ortsverwaltung H als gewerkschaftlicher Mandatsträger angesehen werden kann (vgl. BAG Urteil vom 11. September 1985 - 4 AZR 147/85 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).Auch aus den in der Tarifnorm verwendeten Worten der "vertragsschließenden Gewerkschaften" läßt sich nicht schließen, daß damit nur Mandatsträger auf Landes- und Bundesebene Freistellung nach § 14 Abs. 4 MTV Einzelhandel NW beanspruchen können (vgl. BAG Urteil vom 11. September 1985 - 4 AZR 147/85 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 640/76
Privates Bankgewerbe - Öffentliche Banken - Entgeltfortzahlung - …
Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 57/85
Das könnte im Anschluß an das Senatsurteil vom 5. April 1978 - 4 AZR 46/76 - (AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken) dafür sprechen, daß in den Fällen der Abs. 3 und 4 des § 14 MTV Einzelhandel NW nur ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit besteht. - BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 57/85
Insoweit könnte für die Tarifauslegung auch eine bestehende, mit Billigung der Tarifvertragsparteien praktizierte Tarifübung von Bedeutung sein (vgl. BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 23/00
Bezahlte Freistellung für Gewerkschaftsmitglied
Das hat das Landesarbeitsgericht unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 11. September 1985 (- 4 AZR 57/85 - nv.) zu dem Begriff der "verantwortlichen Mandatsträger" in § 14 Abs. 4 MTV Einzelhandel NRW zutreffend herausgestellt. - LAG Hessen, 22.07.2002 - 16 Sa 117/02
Tarifvertragsauslegung; Bruttolohn, Abfindung
So wie nichts dafür spricht, dass die Tarifvertragsparteien bei der Formulierung tarifvertraglicher Normen Worte verwenden, die keinen Bedeutungsinhalt haben sollen (vgl. BAG 11.09.1985 - 4 AZR 57/85 -) spricht nichts dafür, dass die Tarifvertragsparteien, wenn sie bei der Begriffsbestimmung eines Wortes (hier: Bruttolohn) ein anderes Wort (hier: Bruttoarbeitslohn) verwenden, dies tun, ohne damit eine erklärende Angabe machen zu wollen.