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   BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 7/95   

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BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 7/95 (https://dejure.org/1996,1781)
BAG, Entscheidung vom 12.06.1996 - 4 AZR 7/95 (https://dejure.org/1996,1781)
BAG, Entscheidung vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 7/95 (https://dejure.org/1996,1781)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines in der Medienzentrale der Bundeswehr im Bereich Film-Bild-Ton beschäftigten Angestellten. - Zahlung von Vergütungsdifferenzen - Tätigkeitsbeschreibung eines Kameraassistenten - Selbständige Herstellung von Farbaufnahmen nach künstlerischen und ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung im Bereich Film-Bild-Ton der Bundeswehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 2364
  • afp 1997, 949
  • NZA-RR 1997, 80 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 7/95
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Da die Studioaufnahmen nebst Nebenarbeiten die weitaus überwiegende Arbeitszeit des Klägers in Anspruch nehmen, ist dieses Merkmal unschwer gegeben, nachdem nach der Rechtsprechung des Senats insoweit ausreichend ist, daß im Rahmen eines Arbeitsvorganges das Merkmal überhaupt in rechtlich erheblichem Umfang gegeben ist (seit Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975, ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil des Senats vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - AP Nr. 178 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und Senatsbeschluß vom 11. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - AP Nr. 193 zu §§ 22, 23 BAT 1975); das "selbständige" Drehen "einfacherer Aufnahmen" als solches muß also nicht seinerseits mindestens 35 % des gesamten Arbeitsvorgangs ausmachen.

  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93

    Eingruppierung einer Erzieherin - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 7/95
    Nur wenn der Arbeitgeber die Arbeitsvergütung nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt, kommt ein Anspruch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz in Betracht (Senatsurteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - BAGE 76, 44 = AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag).
  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79

    Katastrophenschutzschulen der Bundesländer - Angestellte mit Ausbildungsaufgaben

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 7/95
    Für die Rolle der Vergütung ist der behördliche Stellenplan ohne Bedeutung (vgl. Senatsurteil vom 31. März 1982 - 4 AZR 1099/79 - BAGE 38, 221 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 7/95
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Bereich Pflegekosten und

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 7/95
    Da die Studioaufnahmen nebst Nebenarbeiten die weitaus überwiegende Arbeitszeit des Klägers in Anspruch nehmen, ist dieses Merkmal unschwer gegeben, nachdem nach der Rechtsprechung des Senats insoweit ausreichend ist, daß im Rahmen eines Arbeitsvorganges das Merkmal überhaupt in rechtlich erheblichem Umfang gegeben ist (seit Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975, ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil des Senats vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - AP Nr. 178 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und Senatsbeschluß vom 11. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - AP Nr. 193 zu §§ 22, 23 BAT 1975); das "selbständige" Drehen "einfacherer Aufnahmen" als solches muß also nicht seinerseits mindestens 35 % des gesamten Arbeitsvorgangs ausmachen.
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 7/95
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 7/95
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 7/95
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 13.12.1978 - 4 AZR 322/77

    Technischer Angestellter - Kernphysik- und Isotopenlabor - Technische

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 7/95
    Die entsprechende Darlegung hat der Kläger, dem es oblag, alle Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfalle zu beweisen, aus denen sich die Erfüllung sämtlicher Tätigkeitsmerkmale der Fallgruppe der Vergütungsgruppe ergibt, die der Kläger für sich in Anspruch nimmt (BAG Urteil vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.), versäumt.
  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZN 1105/94

    Eingruppierung: Bürosachbearbeiter

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 7/95
    Da die Studioaufnahmen nebst Nebenarbeiten die weitaus überwiegende Arbeitszeit des Klägers in Anspruch nehmen, ist dieses Merkmal unschwer gegeben, nachdem nach der Rechtsprechung des Senats insoweit ausreichend ist, daß im Rahmen eines Arbeitsvorganges das Merkmal überhaupt in rechtlich erheblichem Umfang gegeben ist (seit Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975, ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil des Senats vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - AP Nr. 178 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und Senatsbeschluß vom 11. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - AP Nr. 193 zu §§ 22, 23 BAT 1975); das "selbständige" Drehen "einfacherer Aufnahmen" als solches muß also nicht seinerseits mindestens 35 % des gesamten Arbeitsvorgangs ausmachen.
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1172/79

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers - Reichweite des richterlichen

  • BAG, 16.05.1979 - 4 AZR 607/77

    Meister - Selbständigkeit - Leiter der Elektrowerkstatt - Landeskrankenhauses -

  • BAG, 10.06.1981 - 4 AZR 1164/78

    Maschinenmeister - Tarifliche Tätigkeitsmerkmale - Wartung von Maschinen -

  • BAG, 11.09.1968 - 4 AZR 448/67

    Hausvermittlungsdienst - Amtsvermittlung - Bedienung von Fernsprecheinrichtungen

  • BAG, 18.02.1970 - 4 AZR 257/69

    Bewährung - Bewährungsaufstieg - Erheblicher Umfang - Überwiegend auszuübende

  • BAG, 04.04.1973 - 4 AZR 241/72

    Tätigkeitsmerkmale - Überprüfung von Übersetzungen - Druckreife Form

  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 484/07

    Eingruppierung eines Landschaftsgärtners

    Der Inhalt eines Stellenplans ist eingruppierungsrechtlich bedeutungslos (st. Rspr. Senat, zB 12. Juni 1996 - 4 AZR 7/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 213 mwN).
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96

    Eingruppierung im Bereich Film-Bild-Ton der Bundeswehr

    Zur Eingruppierung eines Angestellten im Bereich Film-Bild-Ton der Bundeswehr, der bei Studioaufzeichnungen von Diskussionen im Verbund eine Videokamera bedient, vgl. das Urteil des Senats vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 7/95 - AP Nr. 213 zu §§ 22, 23 BAT 1975.

    5.2.1.1 Mit dem Tatbestandsmerkmal "Kameramann" hat sich der Senat in seiner Entscheidung vom 12. Juni 1996 (- 4 AZR 7/95 - AP Nr. 213 zu §§ 22, 23 BAT 1975) befaßt.

    An dieser Unterscheidung hält der Senat fest und nimmt wegen der näheren Begründung auf seine Entscheidung vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 7/95 - (aaO) Bezug.

    Auf diese Anforderung ist der Senat ebenfalls bereits in seiner Entscheidung vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 7/95 - (aaO) eingegangen.

    Denn, wie der Senat in seinem Urteil vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 7/95 -, aaO (dort S. 27 f.) ausgeführt hat, liegen nach dem Wortlaut der VergGr.

  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 73/05

    Eingruppierung eines technischen Sachbearbeiters im Stadtplanungsamt

    Der Inhalt eines Stellenplans ist eingruppierungsrechtlich bedeutungslos (st. Rspr. des Senats, zB 12. Juni 1996 - 4 AZR 7/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 213, zu II 4 b der Gründe mwN).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 25 Sa 971/10

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters - Grunderwerb im Landesbetrieb -

    Insoweit ist der Stellenplan eingruppierungsrechtlich bedeutungslos (BAG, Urteil vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 7/95 - AP Nr. 213 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2004 - 9 TaBV 1210/03

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei Versetzung und Umgruppierung eines

    Dies würde selbst für den Fall gelten, dass man im rheinland-pfälzischen Einzelhandelsbereich die Erheblichkeitsgrenze aus dem Tarifbereich des BAT (25 bis 35%; vgl. Urt. d. BAG vom 06.12.1978 - 4 AZR 321/77 = AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urt. v. 12.06.1996 - 4 AZR 7/95 = AP Nr. 213 zu §§ 22, 23 BAT 1975) nicht exakt übernehmen und geringere Prozentsätze für maßgeblich halten würde.
  • LAG Köln, 08.05.1998 - 11 Sa 1536/97

    Betriebliche Übung; Gleichbehandlungsgrundsatz; Direktionsrecht; öffentlicher

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  • BAG, 26.08.1998 - 4 AZR 305/97
    Nur wenn der Arbeitgeber die Arbeitsvergütung nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt, kommt ein Anspruch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz in Betracht (Senatsurteil vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 7/95 - AP Nr. 213 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Köln, 16.02.2022 - 3 Sa 412/21

    Eingruppierung S8b TVöD -B; Einzelfall

    Der Inhalt eines Stellenplans ist eingruppierungsrechtlich bedeutungslos (std. Rspr. des BAG, z. B. Urteil vom 12.06.1996 - 4 AZR 7/95 - AP Nr. 213 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 15. März 2006 - 4 AZR 73/05 -, juris).
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