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   VGH Bayern, 09.02.2015 - 4 B 12.2325   

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VGH Bayern, 09.02.2015 - 4 B 12.2325 (https://dejure.org/2015,2568)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.02.2015 - 4 B 12.2325 (https://dejure.org/2015,2568)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Februar 2015 - 4 B 12.2325 (https://dejure.org/2015,2568)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Nr. 3.1 ANBest-K-Pilotprojekt; schwerer Vergabeverstoß; ergänzende Ermessenserwägungen im Berufungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Kürzung staatlicher Zuwendungen für den Neubau der Abwasserdesinfektion einer Kläranlage

  • rewis.io

    Widerruf staatlicher Zuwendungen wegen Vergaberechtsverstoß

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KommHV § 31 Abs. 2; VOF § 5 Abs. 2b
    Rechtmäßigkeit der Kürzung staatlicher Zuwendungen für den Neubau der Abwasserdesinfektion einer Kläranlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ingenieurleistungen freihändig vergeben: Schwerer Vergaberechtsverstoß!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2013 - 9 S 123/12

    Teilwiderruf einer Subvention - unzulässige Wahl der freihändigen Vergabe

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2015 - 4 B 12.2325
    Eine andere Auslegung ergibt sich weder aus dem Wortlaut von Nr. 3.1 Satz 2 noch aus der einleitenden Formulierung der ANBest-K-Pilotprojekt, wonach diese Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne des Art. 36 BayVwVfG sowie notwendige Erläuterungen enthält (so aber zur ANBest-P OVG RP, U.v. 25.9.2012 - 6 A 10478/12 - juris; VGH BW, U.v. 17.10.2013 - 9 S 123/12 - DVBl 2014, 321 Rn. 27).

    Insoweit entspricht es gerade dem Sinn der Einbeziehung vergaberechtlicher Vorschriften in den Zuwendungsbescheid, hypothetische Wirtschaftlichkeitsüberlegungen mittels Durchführung eines formalisierten Verfahrens zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots vorzubeugen und der für den Widerruf zuständigen Behörde solche praktisch kaum durchführbaren Nachforschungen zu ersparen (vgl. VGH BW, U.v. 17.10.2013 - 9 S 123/12 - DVBl 2014, 321 Rn. 61).

  • VGH Bayern, 17.11.2010 - 4 ZB 10.1689

    Zuwendung (staatliche Förderung); Rücknahme; Rückforderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2015 - 4 B 12.2325
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Struktur des in den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben festgelegten Förderverfahrens, in dem der Zuwendungsbescheid Zuwendungen als Maximalförderung lediglich in Aussicht stellt, diese nach Baufortschritt sukzessive abgerufen werden und die staatliche Förderung erst nach Prüfung der Verwendungsnachweise endgültig im Schlussbescheid festgesetzt wird, dem Antragsteller das Risiko vollständiger und richtiger, d.h. dem Förderungsprogramm entsprechender Angaben zuweist (BayVGH, B.v. 27.2.2007 - 4 ZB 06.799 - juris und B.v. 17.11.2010 - 4 ZB 10.1689 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2012 - 4 A 1055/09

    Rechtmäßigkeit eines (Teil-) Widerrufs und Rückforderung einer Zuwendung für eine

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2015 - 4 B 12.2325
    Vielmehr soll die Einhaltung der Vergabegrundsätze auch im Verhältnis zwischen Zuwendungsgeber und Zuwendungsnehmer sichergestellt werden (vgl. OVG NRW, U.v. 20.12.2012 - 4 A 1055/09 - NVwZ-RR 2012, 671 Rn. 46).
  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2015 - 4 B 12.2325
    Die Grenze des Nachschiebens von Gründen ist auch nach Inkrafttreten des § 114 Satz 2 VwGO dort zu ziehen, wo der Verwaltungsakt durch die zusätzlichen Begründungsteile in seinem Wesen verändert oder der Rechtsschutz für den Betroffenen unzumutbar erschwert wird (vgl. BVerwG, U.v. 27.1.1982 - 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356/358 ff.; U.v. 16.6.1997 - 3 C 22/96 - BVerwGE 105, 55/59; st. Rspr.).
  • OVG Niedersachsen, 03.09.2012 - 8 LA 187/11

    Rückforderung von öffentlichen Fördermitteln durch Zuwendungen für eine

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2015 - 4 B 12.2325
    Denn gegen eine bloße Erläuterung spricht das der klagenden Stadt als Zuwendungsempfängerin ohne weiteres erkennbare Interesse des Beklagten, an eine vergaberechtswidrige Verwendung der Mittel möglichst weitgehende Konsequenzen knüpfen zu können, nämlich den Widerruf des Bescheids wegen eines Auflagenverstoßes (ebenso OVG NRW, U.v. 22.2.2005 - 15 A 1065/04 - NVwZ-RR 2006, 86/87, vgl. auch NdsOVG, B.v. 3.9.2012 - 8 LA 187/11 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2015 - 4 B 12.2325
    Die Grenze des Nachschiebens von Gründen ist auch nach Inkrafttreten des § 114 Satz 2 VwGO dort zu ziehen, wo der Verwaltungsakt durch die zusätzlichen Begründungsteile in seinem Wesen verändert oder der Rechtsschutz für den Betroffenen unzumutbar erschwert wird (vgl. BVerwG, U.v. 27.1.1982 - 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356/358 ff.; U.v. 16.6.1997 - 3 C 22/96 - BVerwGE 105, 55/59; st. Rspr.).
  • VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.799

    Kommunaler Finanzausgleich

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2015 - 4 B 12.2325
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Struktur des in den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben festgelegten Förderverfahrens, in dem der Zuwendungsbescheid Zuwendungen als Maximalförderung lediglich in Aussicht stellt, diese nach Baufortschritt sukzessive abgerufen werden und die staatliche Förderung erst nach Prüfung der Verwendungsnachweise endgültig im Schlussbescheid festgesetzt wird, dem Antragsteller das Risiko vollständiger und richtiger, d.h. dem Förderungsprogramm entsprechender Angaben zuweist (BayVGH, B.v. 27.2.2007 - 4 ZB 06.799 - juris und B.v. 17.11.2010 - 4 ZB 10.1689 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2005 - 15 A 1065/04

    Ist Nebenbestimmung nach ANBest-G eine Auflage?

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2015 - 4 B 12.2325
    Denn gegen eine bloße Erläuterung spricht das der klagenden Stadt als Zuwendungsempfängerin ohne weiteres erkennbare Interesse des Beklagten, an eine vergaberechtswidrige Verwendung der Mittel möglichst weitgehende Konsequenzen knüpfen zu können, nämlich den Widerruf des Bescheids wegen eines Auflagenverstoßes (ebenso OVG NRW, U.v. 22.2.2005 - 15 A 1065/04 - NVwZ-RR 2006, 86/87, vgl. auch NdsOVG, B.v. 3.9.2012 - 8 LA 187/11 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2012 - 6 A 10478/12

    Keine Rückforderung von Subventionen allein wegen fehlerhafter Ausschreibung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2015 - 4 B 12.2325
    Eine andere Auslegung ergibt sich weder aus dem Wortlaut von Nr. 3.1 Satz 2 noch aus der einleitenden Formulierung der ANBest-K-Pilotprojekt, wonach diese Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne des Art. 36 BayVwVfG sowie notwendige Erläuterungen enthält (so aber zur ANBest-P OVG RP, U.v. 25.9.2012 - 6 A 10478/12 - juris; VGH BW, U.v. 17.10.2013 - 9 S 123/12 - DVBl 2014, 321 Rn. 27).
  • BVerwG, 29.04.1999 - 8 B 87.99

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2015 - 4 B 12.2325
    Die Frage nach einem Mitverschulden stellt sich in diesem Zusammenhang nicht (vgl. BVerwG, B.v. 29.4.1999 - 8 B 87.99 - juris).
  • VG München, 12.05.2021 - M 31 K 15.2119

    Anteilige Kürzung von Zuwendungen für kommunalen Straßenbau

    Die Aufnahme vergaberechtlicher Verfahrensverpflichtungen in den Zuwendungsbescheid soll der für die nachträgliche Prüfung und für einen möglichen Widerruf zuständigen Behörde entsprechende Nachforschungen und Nachweispflichten ersparen (BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 4 ZB 16.577 - juris Rn. 21; B.v. 20.1.2016 - 21 ZB 14.1428 - juris Rn. 53; B.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 24).

    Die Einhaltung der Vergabegrundsätze liegt insoweit allein in der Risikosphäre des Zuwendungsempfängers (BayVGH, U.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 25).

    Die Aufnahme vergaberechtlicher Verfahrensverpflichtungen in den Zuwendungsbescheid soll der für die nachträgliche Prüfung und für einen möglichen Widerruf zuständigen Behörde entsprechende Nachforschungen und Nachweispflichten ersparen (BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 4 ZB 16.577 - juris Rn. 21; B.v. 20.1.2016 - 21 ZB 14.1428 - juris Rn. 53; B.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 24).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein schwerer Vergaberechtsverstoß als förderrechtliche Konsequenz durchaus auch den völligen Ausschluss der betroffenen Auftragseinheit von der Förderung rechtfertigen kann (vgl. Nr. 3.2 der Rückforderungsrichtlinie; BayVGH, U.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 22).

    Wendet die Behörde eine ermessensbindende Verwaltungsvorschrift an und unterlässt es lediglich, eine Ausnahme zu erwägen, liegt darin kein Ermessensnichtgebrauch (BayVGH, U.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 22).

  • VG Augsburg, 23.02.2016 - Au 3 K 15.1070

    Widerruf eines Bewilligungsbescheids wegen eines schweren Vergabeverstoßes

    Insoweit ist es Sinn der Einbeziehung vergaberechtlicher Vorschriften in den Zuwendungsbescheid, hypothetischen Wirtschaftlichkeitsüberlegungen mittels Durchführung eines formalisierten Verfahrens zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots vorzubeugen und der für den Widerruf zuständigen Behörde solche praktisch kaum durchführbaren Nachforschungen zu ersparen (vgl. OVG NW, U.v. 20.12.2012 - 4 A 1055/09 - NVwZ-RR 2012, 671 - juris Rn. 46 f.; vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 20.1.2016 - 21 ZB 14.1428 - juris Rn. 53; U.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 19; U.v. 18.11.1999 - 4 B 98.534 - juris Rn. 14/24; U.v. 23.10.1996 - 4 B 95.1027 - juris Rn. 30; VG Regensburg, U.v. 13.3.2014 - RO 7 K 13.279 - S. 6 des Entscheidungsumdrucks).

    Wendet die Behörde eine ermessensbindende Verwaltungsvorschrift an und unterlässt es lediglich, eine Ausnahme zu erwägen, liegt darin kein Ermessensnichtgebrauch (BayVGH, U.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 22.05.2017 - 4 ZB 16.577

    Teilrückforderung einer staatlichen Zuwendung zum Erwerb eines Feuerwehrfahrzeugs

    Die Aufnahme vergaberechtlicher Verfahrensverpflichtungen in den Zuwendungsbescheid soll der für die nachträgliche Prüfung und für einen möglichen Widerruf zuständigen Behörde entsprechende Nachforschungen und Nachweispflichten ersparen (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 20.1.2016 - 21 ZB 14.1428 - juris Rn. 53).

    Die Einhaltung der Vergabegrundsätze liegt insoweit allein in der Risikosphäre des Zuwendungsempfängers (BayVGH, U.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 25).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein schwerer Vergaberechtsverstoß als förderrechtliche Konsequenz durchaus auch den völligen Ausschluss der betroffenen Auftragseinheit von der Förderung rechtfertigen kann (vgl. BayVGH, U.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 22).

  • VG München, 20.05.2020 - M 31 K 16.5186

    Versagung der Zuwendung für kommunale Baumaßnahme bei schwerem Verstoß gegen das

    Die Aufnahme vergaberechtlicher Verfahrensverpflichtungen in den Zuwendungsbescheid soll der für die nachträgliche Prüfung und für einen möglichen Widerruf zuständigen Behörde entsprechende Nachforschungen und Nachweispflichten ersparen (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 24; B.v. 20.1.2016 - 21 ZB 14.1428 - juris Rn. 53).

    Die Einhaltung der Vergabegrundsätze liegt insoweit allein in der Risikosphäre des Zuwendungsempfängers (BayVGH, U.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 25).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein schwerer Vergaberechtsverstoß als förderrechtliche Konsequenz durchaus auch den völligen Ausschluss der betroffenen Auftragseinheit von der Förderung rechtfertigen kann (vgl. Nr. 3.2 der Rückforderungsrichtlinien; BayVGH, U.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 22).

    Wendet die Behörde eine ermessensbindende Verwaltungsvorschrift an und unterlässt es lediglich, eine Ausnahme zu erwägen, liegt darin kein Ermessensnichtgebrauch (BayVGH, U.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 22).

  • VG München, 20.05.2020 - M 31 K 16.5185

    Keine Zuwendung für kommunale Baumaßnahme bei schwerem Verstoß gegen das

    Die Aufnahme vergaberechtlicher Verfahrensverpflichtungen in den Zuwendungsbescheid soll der für die nachträgliche Prüfung und für einen möglichen Widerruf zuständigen Behörde entsprechende Nachforschungen und Nachweispflichten ersparen (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 24; B.v. 20.1.2016 - 21 ZB 14.1428 - juris Rn. 53).

    Die Einhaltung der Vergabegrundsätze liegt insoweit allein in der Risikosphäre des Zuwendungsempfängers (BayVGH, U.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 25).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein schwerer Vergaberechtsverstoß als förderrechtliche Konsequenz durchaus auch den völligen Ausschluss der betroffenen Auftragseinheit von der Förderung rechtfertigen kann (vgl. Nr. 3.2 der Rückforderungsrichtlinien; BayVGH, U.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 22).

    Wendet die Behörde eine ermessensbindende Verwaltungsvorschrift an und unterlässt es lediglich, eine Ausnahme zu erwägen, liegt darin kein Ermessensnichtgebrauch (BayVGH, U.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 22).

  • VG München, 20.05.2020 - M 31 K 16.5187

    Widerruf einer Zuwendung für kommunale Baumaßnahme bei Verstoß gegen Auflage der

    Die Aufnahme vergaberechtlicher Verfahrensverpflichtungen in den Zuwendungsbescheid soll der für die nachträgliche Prüfung und für einen möglichen Widerruf zuständigen Behörde entsprechende Nachforschungen und Nachweispflichten ersparen (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 24; B.v. 20.1.2016 - 21 ZB 14.1428 - juris Rn. 53).

    Die Einhaltung der Vergabegrundsätze liegt insoweit allein in der Risikosphäre des Zuwendungsempfängers (BayVGH, U.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 25).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein schwerer Vergaberechtsverstoß als förderrechtliche Konsequenz durchaus auch den völligen Ausschluss der betroffenen Auftragseinheit von der Förderung rechtfertigen kann (vgl. Nr. 3.2 der Rückforderungsrichtlinien; BayVGH, U.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 22).

    Wendet die Behörde eine ermessensbindende Verwaltungsvorschrift an und unterlässt es lediglich, eine Ausnahme zu erwägen, liegt darin kein Ermessensnichtgebrauch (BayVGH, U.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 22).

  • VG München, 20.05.2020 - M 31 K 16.1619

    Teilweiser Widerruf einer Zuwendung aufgrund schwerer Vergabeverstöße

    Die Aufnahme vergaberechtlicher Verfahrensverpflichtungen in den Zuwendungsbescheid soll der für die nachträgliche Prüfung und für einen möglichen Widerruf zuständigen Behörde entsprechende Nachforschungen und Nachweispflichten ersparen (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 20.1.2016 - 21 ZB 14.1428 - juris Rn. 53).

    Die Einhaltung der Vergabegrundsätze liegt insoweit allein in der Risikosphäre des Zuwendungsempfängers (BayVGH, U.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 25).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein schwerer Vergaberechtsverstoß als förderrechtliche Konsequenz durchaus auch den völligen Ausschluss der betroffenen Auftragseinheit von der Förderung rechtfertigen kann (vgl. Nr. 3.2 der Rückforderungsrichtlinien; BayVGH, U.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 22).

    Wendet die Behörde eine ermessensbindende Verwaltungsvorschrift an und unterlässt es lediglich, eine Ausnahme zu erwägen, liegt darin kein Ermessensnichtgebrauch (BayVGH, U.v. 9.2.2015 - 4 B 12.2325 - juris Rn. 22).

  • OVG Sachsen, 11.05.2017 - 1 A 140/16

    Zuwendung, Auflage, öffentliche Ausschreibung; Widerruf, Auflagenverstoß,

    ANBest-P nicht eingeschränkt werden".35 Gegen einen bloßen Hinweis dürfte auch nicht das grundsätzlich vorhandene Interesse der Beklagten sprechen, an eine vergaberechtswidrige Verwendung Konsequenzen knüpfen zu können (a. A. BayVGH, Beschl. v. 9. Februar 2015 - 4 B 12.2325 -, juris Rn. 19; OVG NRW, Urt. v. 20. April 2012 - 4 A 1055/09 -, juris Rn. 46).
  • VG Göttingen, 27.11.2019 - 1 A 71/16

    Auflage; Gesamtauftragswert; Schwellenwert

    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten, ob die dort gewählte Formulierung, nach der die Verpflichtungen des Zuwendungsempfängers zur Beachtung von vergaberechtlichen Vorschriften "unberührt" bleiben, für einen bloßen Hinweis (so Sächs. OVG, Urt. v. 11.05.2017 - 1 A 140/16 -, juris Rn. 32; VGH BW, Urt. v. 17.10.2013 - 9 S 123/12 -, juris Rn. 27) oder eine Auflage (so BayVGH, Urt. v. 09.02.2015 - 4 B 12.2325 -, juris Rn. 19) spricht.
  • VG Cottbus, 03.02.2023 - 3 K 1618/19

    Verstoß gegen Vergaberecht: Widerruf der Förderung ist die Regel!

    Zum einen spricht die Formulierung "unberührt" (im Gegensatz zu "anzuwenden" in Ziffer 3.2 ANBest-EU) für die Annahme eines bloßen Hinweises (ausführlich zum wortgleichen Nr. 3.2 der ANBest-K: Sächsischen OVG, Urt. v. 11. Mai 2017, - 1 A 140/16 -, juris, Rn. 28 ff.; zum wortgleichen Nr. 3.2 ANBest-P: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17. Oktober 2013 - 9 S 123/12 -, juris, Rn. 27; zum wortgleichen Nr. 3.2 ANBest-Gk: VG Köln, Urt. v. 04. Februar 2021 - 16 K 1940/18 -, juris, Rn. 48 ff.; VG Göttingen, Urt. v, 27. November 2019 - 1 A 71/16 -, juris, Rn. 27; a.A. zum wortgleichen Nr. 3.1 Satz 2 ANBest-K-Pilotprojekt: Bayerischer VGH, Urt. v. 09. Februar 2015 -4 B 12.2325 -, juris, Rn. 19).
  • VGH Bayern, 10.12.2015 - 4 BV 15.1830

    Rückforderung einer staatlichen Zuwendung

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