Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 02.12.1992

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.04.1992 - 4 B 80.92   

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BVerwG, 24.04.1992 - 4 B 80.92 (https://dejure.org/1992,10080)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1992 - 4 B 80.92 (https://dejure.org/1992,10080)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1992 - 4 B 80.92 (https://dejure.org/1992,10080)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1992 - 4 B 80.92
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß § 1 Abs. 9 BauNVO - über § 1 Abs. 5 BauNVO hinausgehend - gestattet, einzelne Unterarten von Nutzungen mit planerischen Festsetzungen zu erfassen (Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - BVerwGE 77, 317).

    Eine Planung konkreter einzelner Projekte ist auch über § 1 Abs. 9 BauNVO nicht zulässig (Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - a.a.O.; Beschluß vom 18. Dezember 1989 - BVerwG 4 NB 26.89 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 7).

    Vielmehr ist mit "besonderen" städtebaulichen Gründen in § 1 Abs. 9 BauNVO gemeint, daß es spezielle Gründe gerade für die gegenüber Abs. 5 noch feinere Ausdifferenzierung der zulässigen Nutzung geben muß (vgl. Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - a.a.O.; Urteil vom 30. Juni 1989 - BVerwG 4 C 16.88 - Buchholz 406.12 § 8 BauNVO Nr. 9).

    Als städtebaulich erheblich hat er z.B. das Interesse an der Erhaltung des einheitlichen Charakters einer Einkaufsstraße (vgl. das Urteil vom 30. Juni 1989 - BVerwG 4 C 16.88 - a.a.O.), die Sorge um den durch eine Niveauabsenkung bewirkten Attraktivitätsverlust eines durch Einzelhandelsbetriebe geprägten Gebiets (vgl. das Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - a.a.O.), das Bestreben nach Sicherung des vielfältigen Angebots an Geschäften (vgl. den Beschluß vom 29. Juli 1991 - BVerwG 4 B 80.91 - DÖV 1992, 30) sowie die Befürchtung der Verdrängung anderer Nutzungen (vgl. den Beschluß vom 1. März 1988 - BVerwG 4 B 35.88 - n. v.) anerkannt.

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 N 4.86

    Ausschluß von Vergnügungsstätten im Kerngebiet)

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1992 - 4 B 80.92
    Während bereits nach § 1 Abs. 5 BauNVO einzelne der unter einer Nummer einer Baugebietsvorschrift der Baunutzungsverordnung zusammengefaßten Nutzungen im Bebauungsplan ausgeschlossen werden können (Beschluß vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 N 4.86 - BVerwGE 77, 308), also ein Ausschluß von Vergnügungsstätten in einem Kerngebiet (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO) schon nach dieser Vorschrift möglich ist, können weitergehende Differenzierungen nach § 1 Abs. 9 BauNVO vorgenommen werden.

    Daß Betriebe dieser Art unter den Vergnügungsstätten einen besonderen Anlagentyp darstellen, hat der Senat bereits ausgesprochen (vgl. Beschluß vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 N 4.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 16.88

    Rechtsqualität und Wirksamwerden einer Hinweisbekanntmachung; Ausschluß

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1992 - 4 B 80.92
    Vielmehr ist mit "besonderen" städtebaulichen Gründen in § 1 Abs. 9 BauNVO gemeint, daß es spezielle Gründe gerade für die gegenüber Abs. 5 noch feinere Ausdifferenzierung der zulässigen Nutzung geben muß (vgl. Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - a.a.O.; Urteil vom 30. Juni 1989 - BVerwG 4 C 16.88 - Buchholz 406.12 § 8 BauNVO Nr. 9).

    Als städtebaulich erheblich hat er z.B. das Interesse an der Erhaltung des einheitlichen Charakters einer Einkaufsstraße (vgl. das Urteil vom 30. Juni 1989 - BVerwG 4 C 16.88 - a.a.O.), die Sorge um den durch eine Niveauabsenkung bewirkten Attraktivitätsverlust eines durch Einzelhandelsbetriebe geprägten Gebiets (vgl. das Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - a.a.O.), das Bestreben nach Sicherung des vielfältigen Angebots an Geschäften (vgl. den Beschluß vom 29. Juli 1991 - BVerwG 4 B 80.91 - DÖV 1992, 30) sowie die Befürchtung der Verdrängung anderer Nutzungen (vgl. den Beschluß vom 1. März 1988 - BVerwG 4 B 35.88 - n. v.) anerkannt.

  • BVerwG, 18.12.1989 - 4 NB 26.89

    Ausschluß des "isolierten Einzelhandels"

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1992 - 4 B 80.92
    Eine Planung konkreter einzelner Projekte ist auch über § 1 Abs. 9 BauNVO nicht zulässig (Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - a.a.O.; Beschluß vom 18. Dezember 1989 - BVerwG 4 NB 26.89 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 7).
  • BVerwG, 29.07.1991 - 4 B 80.91

    Bauplanungsrecht: Ausschluß von Vergnügungsstätten

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1992 - 4 B 80.92
    Als städtebaulich erheblich hat er z.B. das Interesse an der Erhaltung des einheitlichen Charakters einer Einkaufsstraße (vgl. das Urteil vom 30. Juni 1989 - BVerwG 4 C 16.88 - a.a.O.), die Sorge um den durch eine Niveauabsenkung bewirkten Attraktivitätsverlust eines durch Einzelhandelsbetriebe geprägten Gebiets (vgl. das Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - a.a.O.), das Bestreben nach Sicherung des vielfältigen Angebots an Geschäften (vgl. den Beschluß vom 29. Juli 1991 - BVerwG 4 B 80.91 - DÖV 1992, 30) sowie die Befürchtung der Verdrängung anderer Nutzungen (vgl. den Beschluß vom 1. März 1988 - BVerwG 4 B 35.88 - n. v.) anerkannt.
  • OVG Niedersachsen, 31.07.1996 - 6 K 1136/95

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Vollgeschoss; Geschosszahl; Dachgeschoß

    Das Bestreben einer Gemeinde, den durch die Niveauabsenkung solcher Einrichtungen bewirkten Attraktivitätsverlust eines durch Einzelhandelsbetriebe geprägten Gebiets abzuwehren, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung wiederholt als städtebaulich erheblich bewertet worden (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 24.4. 1992 - 4 B 80.92 - m.w.N.).
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