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   AG Offenburg, 21.08.2008 - 4 C 82/08   

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https://dejure.org/2008,44011
AG Offenburg, 21.08.2008 - 4 C 82/08 (https://dejure.org/2008,44011)
AG Offenburg, Entscheidung vom 21.08.2008 - 4 C 82/08 (https://dejure.org/2008,44011)
AG Offenburg, Entscheidung vom 21. August 2008 - 4 C 82/08 (https://dejure.org/2008,44011)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Offenburg, 21.08.2008 - 4 C 82/08
    Ebensohatte der Zedent einenAnspruchauf Zahlungvon Zu-undAbfuhrdes Fahaeuges(42,-EUR),da es sich bei diesen Maßnahmenum die vermeidungeinesaus dem schädigenden EreignisfotgendenZusatzaufwandeshandelte.Schließlichdurfteder unfallgeschädigte Zedentaus Sicherheitsgründen {ie Anmietungerfololeim Februar-dio Ausstattung des Fahnougesmit Winterreifen(36,-EUR) verIangenund Zusatzkostenfür eineHaftungsbefreiung (65,-EUR)in Kauf nehmen.Der Ktärung,ob auch das verunfallteFahzoug vollkaskoversiche( war, beduftees insoweitnicht,als mit der Anmietungeines Fremdfahrzeugs -bei dessenSchädigung im Unterschied zum Eigenfahrzoug unweigerlicheine vollkornmeno Schadonsbesoitigung notwendigwird-wesentlichewirtschaftliche Risikenverbundensind, die eln Unfallgeschädigter nichtin Kauf nehmenmuss (vgl. BGH VersR 2005, 568\ Hingegensteht dem Unfallgeschädigten keinAnspruchauf Erstattungder Zusatztcosten für einon Zusat#ahrer(33,-Q zu. Insoweitmangeltes an jeglicherDarlegung,inwieweitnebendem ZedentenweitereBetelligtewie Familienangohörige eto. auf die Nutzungdes Fahrzeugsangewiesenwarenbzw,wie generelldagverunfallte Fahrzeuggenutztwurde. AbzÜglichdes seilensder BeklagtenbereltsbezahltenBetragesund abzüglichder in Abzugzu bringendenEigenerspamis(3 o/ovot1294EUR:B,B2EUR; vgl. zum AbzugLG Offenburg,Urteilvonr 6'3-2007,1 S 102/06))des zedentenim Hinbtickauf das geschädigteFahrzeugverblieboin jn Höhevon166.18EUR.
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