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   VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.416   

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VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.416 (https://dejure.org/2007,26809)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.03.2007 - 4 CE 07.416 (https://dejure.org/2007,26809)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. März 2007 - 4 CE 07.416 (https://dejure.org/2007,26809)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (14)

  • VerfGH Bayern, 15.07.1999 - 103-VI-97
    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.416
    Vor dem Eintritt der gesetzlichen Sperrwirkung des Art. 18a Abs. 9 GO durch die gemeindliche Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens oder ein dazu rechtskräftig verpflichtendes verwaltungsgerichtliches Urteil kann eine vorläufige Schutzwirkung zugunsten der Antragsteller im Wege der gerichtlichen Anordnung nach § 123 VwGO erreicht werden, wenn aufgrund einer konkreten Abwägung gesichert erscheint, dass das Bürgerbegehren zulässig ist und nicht im Einzelfall sachliche Gründe für ein alsbaldiges Handeln auf der Seite der Gemeindeorgane den Vorzug verdienen (vgl. BayVerfGH, E.v. 13.4.2000 ­ Vf. 4-IX-00, BayVBl. 2000, 460/462; E.v. 15.7.1999 ­ Vf. 103-VI-97, BayVBl. 1999, 624/625 f.).

    Die angefochtene einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts ist auch im Hinblick auf die gebotene Einzelfallabwägung zwischen dem Recht der Gemeindebürger auf Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid und dem gegenläufigen Erfordernis der Gewährleistung funktionsfähigen Handelns der gewählten Gemeindeorgane (BayVerfGH E.v. 15.7.1999 ­ Vf. 103-VI-97, VerfGH 52, 39/44 ff. = BayVBl. 1999, 624/625 f.) nicht zu beanstanden.

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.416
    Zwar setzt die Anwendbarkeit des § 33 BauGB als Zulassungstatbestand voraus, dass die planende Gemeinde die Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten eines Bebauungsplans unverzüglich schafft (BVerwG, U.v. 1.8.2002 ­ 4 C 5.01, DVBl. 2003, 62/66 f.).
  • VerfGH Bayern, 13.04.2000 - 4-IX-00

    Volksbegehren "Mehr Demokratie in Bayern: Schutz des Bürgerentscheids"

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.416
    Vor dem Eintritt der gesetzlichen Sperrwirkung des Art. 18a Abs. 9 GO durch die gemeindliche Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens oder ein dazu rechtskräftig verpflichtendes verwaltungsgerichtliches Urteil kann eine vorläufige Schutzwirkung zugunsten der Antragsteller im Wege der gerichtlichen Anordnung nach § 123 VwGO erreicht werden, wenn aufgrund einer konkreten Abwägung gesichert erscheint, dass das Bürgerbegehren zulässig ist und nicht im Einzelfall sachliche Gründe für ein alsbaldiges Handeln auf der Seite der Gemeindeorgane den Vorzug verdienen (vgl. BayVerfGH, E.v. 13.4.2000 ­ Vf. 4-IX-00, BayVBl. 2000, 460/462; E.v. 15.7.1999 ­ Vf. 103-VI-97, BayVBl. 1999, 624/625 f.).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 48.96

    Straßenverkehrsrecht - Drogenscreening bei Fahreignungszweifeln infolge

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.416
    Das Bundesverwaltungsgericht betont vielmehr mit Blick auf § 2 Abs. 3 BauGB, dass weder eine Pflicht der Gemeinde noch ein damit korrespondierender Anspruch Dritter besteht, dass die Gemeinde eine von ihr mit dem Ziel der Aufstellung eines Bebauungsplans eingeleitete Planung zu Ende führt (vgl. BVerwG, B.v. 9.10.1996 ­ 4 B 180.96, BayVBl. 1997, 154).
  • VGH Bayern, 28.07.2005 - 4 CE 05.1961

    Bürgerbegehren über Vorentscheidung zu Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.416
    Durch diese Annahme wird die Handlungsfähigkeit der Gemeindeorgane nicht in Frage gestellt; denn zum einen haben diese die Möglichkeit, sich einem durch fortdauernde Sammlung von Unterschriften entstehenden kommunalpolitischen Druck durch Einleitung eines Ratsbegehrens zu entziehen (BayVGH, B.v. 28.7.2005 ­ 4 CE 05.1961, NVwZ-RR 2006, 208).
  • BVerwG, 09.10.1996 - 4 B 180.96

    Kein individueller Anspruch auf Fortführung oder Heilung eines Planungsverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.416
    Das Bundesverwaltungsgericht betont vielmehr mit Blick auf § 2 Abs. 3 BauGB, dass weder eine Pflicht der Gemeinde noch ein damit korrespondierender Anspruch Dritter besteht, dass die Gemeinde eine von ihr mit dem Ziel der Aufstellung eines Bebauungsplans eingeleitete Planung zu Ende führt (vgl. BVerwG, B.v. 9.10.1996 ­ 4 B 180.96, BayVBl. 1997, 154).
  • VGH Bayern, 27.05.1992 - 4 B 91.190
    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.416
    Gegen die haushaltsrechtlichen Grundsätze des Art. 61 GO verstößt die Gemeinde nicht bereits dann, wenn die Maßnahme auch wirtschaftlicher durchgeführt werden könnte; die Schwelle zur Rechtswidrigkeit ist erst überschritten, wenn das gemeindliche Handeln mit den Grundsätzen vernünftigen Wirtschaftens schlechthin unvereinbar ist (BayVGH, U.v. 27.5.1992 ­ 4 B 91.190, BayVBl. 1992, 628/630).
  • VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.647

    Sicherungsanordnung für Bürgerbegehren - Einstellung eines Bauleitplanverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.416
    Ist ihr ernstlicher Planungswille weggefallen (z.B. aufgrund eines ablehnenden Bürgerentscheids) oder gehemmt (aufgrund der Sperrwirkung eines Bürgerbegehrens gemäß Art. 18a Abs. 9 GO bzw. einer gerichtlichen Sicherungsanordnung gemäß § 123 VwGO), entfällt die materielle Planreife und damit die Anwendbarkeit des § 33 BauGB (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom heutigen Tag im Verfahren 4 CE 07.647).
  • VGH Bayern, 18.03.1998 - 4 B 97.3249
    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.416
    Dieser Evidenzmaßstab gilt auch für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Bürgerbegehren, die Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Gemeinde haben (BayVGH, U.v. 18.3.1998 ­ 4 B 97.3249, BayVBl. 1998, 402/403; OLG Nürnberg, U.v. 21.3.2001 ­ 4 U 1169/00 ).
  • VGH Bayern, 14.10.1998 - 4 B 98.505
    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.416
    a) Das Bürgerbegehren betrifft die kommunale Bauleitplanung und damit den eigenen Wirkungskreis der Gemeinde (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB); es ist auch nicht durch den Negativkatalog in Art. 18a Abs. 3 GO ausgeschlossen (zur Bauleitplanung allgemein BayVGH, U.v. 14.10.1998 ­ 4 B 98.505, VGH n.F. 52, 12/18).
  • BVerwG, 08.07.1987 - 4 B 97.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • VGH Bayern, 06.11.2000 - 4 ZE 00.3018
  • OLG Nürnberg, 21.03.2001 - 4 U 1169/00

    Geltendmachung von Forderungen wegen enttäuschten Vertrauens auf das

  • VGH Bayern, 23.04.1997 - 4 ZE 97.1237
  • VGH Bayern, 13.12.2010 - 4 CE 10.2839

    Vorwegnahme der Hauptsache im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zugunsten eines

    Auch bei einer nur "vorläufigen" Zulassung des Bürgerbegehrens muss innerhalb von drei Monaten eine Abstimmung stattfinden, deren Ergebnis zwar nach einer späteren Abweisung der Hauptsacheklage nicht mehr bindend wäre (Art. 18 Abs. 13 Satz 2 Halbsatz 2 GO), die aber als solche - etwa hinsichtlich der getätigten Aufwendungen und der Beeinflussung der öffentlichen Meinung - nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (BayVGH vom 19.3.2007 Az. 4 CE 07.416 ; vom 6.11.2000 BayVBl 2000, 500; OVG NW vom 15.7.1997 NVwZ-RR 1999, 140/141).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2011 - 1 S 1509/11

    Zur Zulässigkeit eines initiierenden, auf einen Planungsverzicht gerichteten

    Auch eine auf Einstellung von Bauleitplanverfahren, d.h. auf einen Planungsverzicht zielende Fragestellung ist grundsätzlich unproblematisch (vgl. BayVGH, Beschl. v. 19.03.2007 - 4 CE 07.416 - juris Rn. 23 m.w.N.) und verstößt insbesondere nicht gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, solange sich die Planungsbefugnis der Gemeinde nicht ausnahmsweise zu einer Planungspflicht verdichtet hat (vgl. hierzu Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 1 Rn. 39 ff.).

    In zeitlicher Hinsicht stellt der Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB eine Zäsur dar, weil mit ihm in das förmliche Bebauungsplanverfahren eingetreten wird, welches nach Sinn und Zweck des Gesetzes einem Bürgerentscheid entzogen sein soll (vgl. Senatsbeschl. v. 20.03.2009 - 1 S 419/09 - a.a.O.; zur abweichenden Rechtslage in Bayern - unbegrenzte Zulässigkeit in zeitlicher Hinsicht - vgl. BayVGH, Beschl. v. 19.03.2007 - 4 CE 07.416 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 21.03.2012 - 4 B 11.221

    Bürgerbegehren bezüglich eines Grundsatzbeschlusses ist unzulässig, wenn

    Die Rechtmäßigkeit eines Bürgerbegehrens und eines Bürgerentscheid, der gemäß Art. 18 a Abs. 13 Satz 1 GO die Wirkungen eines Gemeinderatsbeschlusses hat, darf nicht unter strengeren Voraussetzungen beurteilt werden als die Rechtmäßigkeit gemeindlicher Beschlüsse (vgl. zum Ganzen BayVGH vom 18.3.1998 BayVBl 1998, 402/403 m.w.N.; vom 19.3.2007 Az. 4 CE 07.416 ).
  • VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.647

    Sicherungsanordnung für Bürgerbegehren - Einstellung eines Bauleitplanverfahrens

    Die dagegen erhobene Beschwerde der Antragsgegnerin hat der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom heutigen Tag zurückgewiesen (Az.: 4 CE 07.416).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom heutigen Tag im Verfahren 4 CE 07.416 entschieden, dass das Bürgerbegehren zulässig ist; auf die Gründe dieses Beschlusses wird Bezug genommen.

  • VGH Bayern, 25.06.2012 - 4 CE 12.1224

    Bürgerbegehren auf Einstellung einer Bauleitplanung bei Zweckvereinbarung mit

    Der Inhalt einer Sicherungsanordnung darf allerdings nicht über den Umfang der gesetzlichen Sperrwirkung des Art. 18a Abs. 9 GO hinausgehen (BayVGH vom 30.12.2002 Az. 4 CE 02.2272; vom 19.3.2007 Az. 4 CE 07.416 ; vom 19.3.2007 BayVBl 2007, 497).
  • VG Augsburg, 22.06.2020 - Au 7 K 18.2070

    Bürgerbegehren zur Erhaltung der Verkehrsführung einer Gemeindeverbindungsstraße

    a) Die Rechtsprechung hält eine auf Einstellung von Bauleitplanverfahren zielende Fragestellung für rechtlich unproblematisch (BayVGH, B.v. 19.3.2007 - 4 CE 07.416 - juris Rn. 23 m.w.N.).

    In einem anderen Beschluss befand der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH, B.v. 19.3.2007 - 4 CE 07.416 - juris) die Fragestellung "Sind Sie dafür, dass die Gemeinde * für den Bau von Möbelmärkten keine planungsrechtlichen Voraussetzungen schafft und deshalb das Bebauungsplanverfahren für das "Sondergebiet *" südlich der *straße/östlich des *zentrums sowie das 20. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan einstellt und nicht weiterverfolgt?" für rechtlich zulässig.

  • VG Regensburg, 07.08.2013 - RO 3 K 13.767

    Bürgerbegehren "Pro Amberger Wasser" zulässig - Rechtsaufsichtliche Beanstandung

    Erst unter diesen Voraussetzungen ist deshalb auch das Einschreiten der Rechtsaufsichtsbehörde zulässig (so BayVGH, U.v. 18.3.1998 - 4 B 97.3249 - juris mit weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen und B.v 19.3.2007 - 4 CE 07.416 Thum 43.19).

    Die Rechtmäßigkeit eines Bürgerbegehrens und eines Bürgerentscheids, der die Wirkungen eines Gemeinderatsbeschlusses hat, darf nicht unter strengeren Voraussetzungen beurteilt werden als die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen des Gemeinderats (so BayVGH, B.v. 19.3.2007 - 4 CE 07.416 - Thum a.a.O. 44.33).

  • VG Lüneburg, 07.01.2021 - 1 B 52/20

    Bindungswirkung; Bürgerbegehren; Einstweilige Anordnung; Vorabentscheidung;

    Denn die vorläufige Zulassung hat irreversible Folgen und nimmt die Hauptsache zumindest faktisch in Teilen vorweg (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 -, juris Rn. 26 m.w.N.; Beschl. v. 19.3.2007 - 4 CE 07.416 -, juris Rn. 17; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 8.10.2008 - 2 MB 25/08 -, juris Rn. 11 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 6.12.2007 - 15 B 1744/07 -, juris Rn. 48; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Auflage 2020, § 123 Rn. 26; Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Auflage 2016, § 123 Rn. 118).

    Auch bei einer nur vorläufigen Zulassung des Bürgerbegehrens ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid herbeizuführen (§ 32 Abs. 6 Satz 4 NKomVG), der als solcher - selbst wenn sein Ergebnis nach einer späteren Abweisung der Klage in der Hauptsache nicht mehr bindend wäre - unter anderem hinsichtlich der getätigten Aufwendungen und der Beeinflussung der öffentlichen Meinung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 13.12.2010, a.a.O., m.w.N.; Beschl. v. 19.3.2007, a.a.O.).

  • VG Regensburg, 28.05.2008 - RO 3 K 07.02123

    Bürgerbegehren, Straßenausbaubeitrag, Vollausbau, Oberbauverstärkung,

    Erst unter diesen Voraussetzungen ist deshalb auch das Einschreiten der Rechtsaufsichtsbehörde zulässig (so BayVGH vom 18.3.1998 - 4 B 97.3249 mit weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen und vom 19.03.2007 Az. 4 CE 07.416).

    Die Rechtmäßigkeit eines Bürgerbegehrens und eines Bürgerentscheids, der die Wirkungen eines Gemeinderatsbeschlusses hat, darf nicht unter strengeren Voraussetzungen beurteilt werden als die Rechtmäßigkeit gemeindlicher Beschlüsse (so BayVGH vom 19.3.2007 Az. 4 CE 07.416).

  • VG Regensburg, 10.11.2010 - RO 3 K 10.337

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Bürgerbegehrens über die Bestimmung des

    Erst unter diesen Voraussetzungen ist deshalb auch das Einschreiten der Rechtsaufsichtsbehörde zulässig (so BayVGH vom 18.3.1998 Az. 4 B 97.3249 mit weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen und vom 19.03.2007 Az. 4 CE 07.416).

    Die Rechtmäßigkeit eines Bürgerbegehrens und eines Bürgerentscheids, der die Wirkungen eines Gemeinderatsbeschlusses hat, darf nicht unter strengeren Voraussetzungen beurteilt werden als die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen des Gemeinderats (so BayVGH vom 19.3.2007 Az. 4 CE 07.416).

  • VGH Bayern, 05.03.2020 - 4 CE 20.278

    Sicherung des Anspruchs auf Zulassung eines Bürgerbegehrens

  • VG Regensburg, 15.01.2014 - RN 3 K 13.540

    Zulassung eines Bürgerbegehrens; Grundsätze der sparsamen und wirtschaftlichen

  • VG Regensburg, 15.01.2014 - 3 K 13.540

    Zulassung eines Bürgerbegehrens; Grundsätze der sparsamen und wirtschaftlichen

  • VG München, 04.03.2015 - M 7 E 14.4965

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Bürgerbegehren

  • VG Regensburg, 21.01.2009 - RN 3 K 08.00244

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens; inhaltliche Bestimmtheit der Fragestellung;

  • VG München, 13.11.2017 - M 7 E 17.746

    Antrag auf eine einstweilige Anordnung - Bürgerbegehren

  • VG Dresden, 30.04.2008 - 4 L 105/08

    Kein erneuter Bürgerentscheid gegen Ersatzbrennstoffkraftwerk in Leppersdorf

  • VG Bayreuth, 13.04.2011 - B 3 E 11.126

    Vorläufige Zulassung eines Bürgerbegehrens (verneint); Verbot der Vorwegnahme der

  • VG Würzburg, 29.09.2010 - W 2 K 10.424

    Kommunalrecht; Bürgerbegehren; Zulassung; Altes Städtisches Krankenhaus

  • VG München, 01.06.2022 - M 7 K 21.5264

    Sicherungsanspruch der Vertreter eines zulässigen Bürgerbegehrens

  • VG Regensburg, 11.11.2011 - RN 3 E 11.1442

    Frage der vorläufigen Anordnung eines Bürgerbegehrens

  • VG Schwerin, 28.02.2017 - 1 B 3928/16
  • VG München, 09.05.2016 - M 7 E 16.1589

    Unzulässiges Bürgerbegehren

  • VG Bayreuth, 25.03.2009 - B 3 E 09.88

    Kommunalrecht; Bürgerbegehren; Zulässigkeit des Bürgerbegehrens; Fragen der

  • VG München, 18.09.2013 - M 7 E 13.3826
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