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   VGH Bayern, 14.01.2008 - 4 CE 08.60   

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VGH Bayern, 14.01.2008 - 4 CE 08.60 (https://dejure.org/2008,34724)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.01.2008 - 4 CE 08.60 (https://dejure.org/2008,34724)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Januar 2008 - 4 CE 08.60 (https://dejure.org/2008,34724)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Öffentliche Einrichtung; Stadthalle; Anspruch auf Überlassung; Anspruch auf Auskunft über Belegung; Politische Partei (NPD); politische Veranstaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 14.09.2007 - 4 CE 07.2292

    Öffentliche Einrichtung - Anspruch auf Überlassung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2008 - 4 CE 08.60
    Der Senat hat bereits in seinem - zwischen den Beteiligten ergangenen - Beschluss vom 14. September 2007 - 4 CE 07.2292 darauf hingewiesen, dass demnach auch der Antragstellerin ein gesetzlicher Anspruch aus Art. 21 Abs. 1 und 4 GO und aus § 5 Abs. 1 ParteiG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 und 3, Art. 21 GG auf Zulassung zu der öffentlichen Einrichtung im Rahmen der Widmung und der Kapazität zusteht, um dort eine parteipolitische Veranstaltung durchzuführen (vgl. auch BayVGH, B.v. 25.6.1993 - 4 CE 93.1966, BayVBl. 1993, 567 m.w.N., B.v. 4.5.2005 - 4 CE 05.1137, juris; allgemein zum Zugang der politischen Parteien zu kommunalen Einrichtungen etwa Köster, KommJur 2007, 244 ff.).

    Die Antragstellerin bemüht sich, wie dem Senat aus den Verfahren 4 CE 07.2292 und 4 CE 07.3459 bekannt ist, seit Mai 2007 vergeblich bei der Stadthallen GmbH und der Antragsgegnerin um einen Termin für die Nutzung des Hegelsaales, zunächst zur Durchführung eines Landesparteitages, später mit Schreiben vom 15. Oktober 2007 für eine nicht näher erläuterte "politische Veranstaltung" am 6. Januar 2008 oder an bestimmten "Ausweichterminen" in der Zeit zwischen dem 12. Januar und 20. September 2008.

  • BVerwG, 20.08.2003 - 8 C 13.02

    Auskunftsanspruch; Auskunftsklage.

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2008 - 4 CE 08.60
    Der Antragstellerin steht ein berechtigter Anlass für dieses Auskunftsbegehren zur Seite, wie ihn jeder Auskunftsanspruch voraussetzt (vgl. BVerwG, U.v. 20.8.2003 - 8 C 13/02 ).
  • VGH Bayern, 25.06.1993 - 4 CE 93.1966
    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2008 - 4 CE 08.60
    Der Senat hat bereits in seinem - zwischen den Beteiligten ergangenen - Beschluss vom 14. September 2007 - 4 CE 07.2292 darauf hingewiesen, dass demnach auch der Antragstellerin ein gesetzlicher Anspruch aus Art. 21 Abs. 1 und 4 GO und aus § 5 Abs. 1 ParteiG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 und 3, Art. 21 GG auf Zulassung zu der öffentlichen Einrichtung im Rahmen der Widmung und der Kapazität zusteht, um dort eine parteipolitische Veranstaltung durchzuführen (vgl. auch BayVGH, B.v. 25.6.1993 - 4 CE 93.1966, BayVBl. 1993, 567 m.w.N., B.v. 4.5.2005 - 4 CE 05.1137, juris; allgemein zum Zugang der politischen Parteien zu kommunalen Einrichtungen etwa Köster, KommJur 2007, 244 ff.).
  • VGH Bayern, 04.05.2005 - 4 CE 05.1137
    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2008 - 4 CE 08.60
    Der Senat hat bereits in seinem - zwischen den Beteiligten ergangenen - Beschluss vom 14. September 2007 - 4 CE 07.2292 darauf hingewiesen, dass demnach auch der Antragstellerin ein gesetzlicher Anspruch aus Art. 21 Abs. 1 und 4 GO und aus § 5 Abs. 1 ParteiG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 und 3, Art. 21 GG auf Zulassung zu der öffentlichen Einrichtung im Rahmen der Widmung und der Kapazität zusteht, um dort eine parteipolitische Veranstaltung durchzuführen (vgl. auch BayVGH, B.v. 25.6.1993 - 4 CE 93.1966, BayVBl. 1993, 567 m.w.N., B.v. 4.5.2005 - 4 CE 05.1137, juris; allgemein zum Zugang der politischen Parteien zu kommunalen Einrichtungen etwa Köster, KommJur 2007, 244 ff.).
  • VG Bayreuth, 13.12.2007 - B 2 E 07.1119
    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2008 - 4 CE 08.60
    Das gilt im vorliegenden Fall umso mehr, als die Antragsstellerin beim Verwaltungsgericht zunächst die Verpflichtung der Antragsgegnerin erstritten hatte, die Stadthallen GmbH zur Erteilung der begehrten Auskunft anzuweisen (B.v. 13.12.2007 - B 2 E 07.1119).
  • VGH Bayern, 13.06.2008 - 4 CE 08.726

    Keine Überlassung des Hegelsaals in der Bamberger Konzert- und Kongresshalle für

    Ein entsprechender Überlassungsantrag, den der Antragsteller im Anschluss an ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren auf Auskunftserteilung (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.2008 - 4 CE 08.60 und 4 C 08.96 ) gestellt hatte, wurde von der Stadthallen GmbH mit Schreiben vom 28. Januar 2008 abgelehnt.

    Bei der Stadthalle handelt es sich, wie der Senat zwischen den Beteiligten wiederholt entschieden hat, um eine öffentliche Einrichtung der Antragsgegnerin im Sinne des Art. 21 Abs. 1 GO, die nach der durch die bisherige Vergabepraxis geformten konkludenten Widmung auch politischen Parteien zur Durchführung von parteipolitischen Veranstaltungen mit überörtlichem Charakter zur Verfügung gestellt wird (BayVGH, B.v. 14.9.2007 - 4 CE 07.2292 ; B.v. 14.1.2008 - 4 CE 08.60 ; B.v. 18.4.2008 - 4 CE 08.725).

  • VGH Bayern, 14.01.2008 - 4 C 08.96

    Öffentliche Einrichtung; Stadthalle; Politische Partei (NPD); Anspruch auf

    Die Beschwerde gegen diese Entscheidung hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren 4 CE 08.60 zurückgewiesen.

    Insbesondere kann die verlangte Auskunft nicht dem Schreiben der Stadthallen GmbH vom 7. Januar 2008 entnommen werden, das sie der Vollstreckungsgläubigerin übersandt hat; insoweit wird auf den Beschluss des Senats im Verfahren 4 CE 08.60 verwiesen.

    Die der Klägerin auferlegte Verpflichtung betrifft allerdings lediglich die Auskunft darüber, an welchen der im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 2. Januar 2008 - B 2 E 07.1288 genannten Termine der Hegelsaal grundsätzlich zur Verfügung steht, das heißt: nicht wegen einer anderweitigen Vergabe bereits belegt oder aus sonstigen - von der Vollstreckungsschuldnerin näher zu bezeichnenden - Gründen allgemein nicht nutzbar ist (vgl. Beschluss des Senats vom heutigen Tage im Beschwerdeverfahren 4 CE 08.60).

  • VG Minden, 09.09.2022 - 2 K 3680/19
    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 4 CE 08.60 - juris, Rn. 5; VG Bayreuth, Beschluss vom 16. Februar 2009 - B 2 E 08.1234 -, juris, Rn. 27; VG N. , Beschluss vom 14. März 2017 - 2 L 493/17 -, juris, Rn. 9; VG Köln, Beschluss vom 15. August 2018 - 14 L 1741/18 -, juris, Rn. 33.

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 4 CE 08.60 -, juris, Rn. 6.

  • VG Köln, 15.08.2018 - 14 L 1741/18
    vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 4 CE 08.60 -, juris Rn. 3 ff.; VG Bayreuth, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - B 2 E 07.1119 -, juris Rn. 38.

    Unabhängig davon setzt ein solcher Auskunftsanspruch auch voraus, dass für das Auskunftsbegehren ein berechtigter Anlass im Sinne eines konkret begründbaren Interesses vorliegt, vgl. allgemein: BVerwG, Urteil vom 20. August 2003 - 8 C 13/02 -, juris Rn. 15; im Zusammenhang mit öffentlichen Einrichtungen: Bayerischer VGH, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 4 CE 08.60 -, juris Rn. 5.

    vgl. einen Auskunftsanspruch nur unter diesen Voraussetzungen bejahend: Bayerischer VGH, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 4 CE 08.60 -, juris Rn. 5.

  • VG Bayreuth, 22.03.2010 - B 3 E 10.73

    Eilantrag der NPD auf Nutzung der Konzert- und Kongresshalle in Bamberg teilweise

    Beschwerdeentscheidung des BayVGH, 4 CE 08.60, Beschluss vom 14.01.2008;.

    Diese Einrichtung hat die Ag. nach der durch die bisherige Vergabepraxis geformten konkludenten Widmung auch politischen Parteien zur Durchführung von parteipolitischen Veranstaltungen mit überörtlichem Charakter zur Verfügung gestellt (BayVGH, Beschluss vom 14.09.2007 - 4 CE 07.2292 ; Beschluss vom 14.01.2008 - 4 CE 08.60 ; Beschluss vom 18.04.2008 - 4 CE 08.725; Beschluss vom 13.06.2008 - 4 CE 08.728 ).

  • VG München, 17.03.2021 - M 7 E 21.1055

    Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung, Kapazitätserschöpfung,

    Ist eine Räumlichkeit in einer öffentlichen Einrichtung demnach nach Prioritätsgrundsätzen bereits anderweitig belegt, scheidet ein Zulassungsanspruch mithin schon wegen Erschöpfung der Kapazität aus (vgl. auch BayVGH, B.v. 14.1.2008 - 4 CE 08.60 - juris Rn. 5).

    Um einem Antragsteller Klarheit darüber zu verschaffen, ob an einem konkreten Termin Kapazitäten in einer öffentlichen Einrichtung verfügbar sind, ist in der Rechtsprechung ein diesbezüglicher Auskunftsanspruch gegenüber dem Träger der öffentlichen Einrichtung anerkannt, um den grundsätzlich bestehenden Zulassungsanspruch in einem effektiven Verwaltungs- und ggf. Gerichtsverfahren in zumutbarer Weise verwirklichen zu können (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.2008 - 4 CE 08.60 - juris Rn. 5).

  • VG Bayreuth, 16.02.2009 - B 2 E 08.1234

    1. Ein Auskunftsanspruch hinsichtlich der Kapazität einer öffentlichen

    a) Zwar ist es grundsätzlich zutreffend, dass dem Antragsteller allgemein ein Anspruch auf Nennung noch freier Termine für die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung zusteht (vgl. nur BayVGH vom 14.1.2008 - 4 CE 08.60).
  • VG Chemnitz, 16.01.2009 - 1 L 451/08
    Der damit in Rede stehende und den geltend gemachten Auskunftsanspruch umfassende Anspruch auf unmittelbare Zulassung oder auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Zulassungsantrag (vgl. BayVGH, Beschl.v. 14.01.2008 - 4 CE 08.60 -, juris) nach § 10 Abs. 2 und 5 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und § 5 Abs. 1 Parteiengesetz (ParteiG) i.V.m. Art. 3 Abs. 1 und 3 , Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz (GG) besteht nur im Rahmen der Widmung und der Kapazität der öffentlichen Einrichtung (vgl. BayVGH, Beschl.v. 13.06.2008 - 4 CE 08 726 -, juris).

    Dem Antragsteller fehlt allerdings das Rechtsschutzbedürfnis für eine Auskunfts-erteilung, soweit schon aus dem im Internet veröffentlichten Veranstaltungskalender der KULTOUR Z. GmbH ersichtlich ist, dass die Stadthalle Z. mit anderweitigen Veranstaltungen belegt ist, die bei lebensnaher Betrachtungsweise nach Art und/oder Umfang die gleichzeitige Durchführung eines Parteitages ausschließen (vgl. BayVGH, Beschl.v. 14.01.2008, a.a.O.; VG Bayreuth, Beschl.v. 02.02.2008 - B 2 E 07.1288 ).

  • VGH Bayern, 18.04.2008 - 4 CE 08.725

    Überlassung des Hegelsaals der Bamberger Konzert- und Kongresshalle für

    Bei der Konzert- und Kongresshalle handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung der Antragsgegnerin im Sinne des Art. 21 Abs. 1 GO, die nach der durch die bisherige Vergabepraxis geformten konkludenten Widmung auch politischen Parteien zur Durchführung von parteipolitischen Veranstaltungen mit überörtlichem Charakter zur Verfügung gestellt wird (BayVGH, B.v. 14.9.2007 - 4 CE 07.2292 ; B.v. 14.1.2008 - 4 CE 08.60 ).
  • VGH Bayern, 29.04.2010 - 4 CE 10.835

    Öffentliche Einrichtung; Konzert- und Kongresshalle, Anspruch auf Überlassung;

    Der Senat hat wiederholt - insbesondere auch im Verwaltungsstreitverfahren zwischen den jetzigen Beteiligten - entschieden, dass es sich bei der Konzert- und Kongresshalle um eine öffentliche Einrichtung der Antragsgegnerin im Sinne von Art. 21 Abs. 1 GO handelt, die nach der durch die bisherige Vergabepraxis geformten konkludenten Widmung auch politischen Parteien zur Durchführung von Parteitagen zur Verfügung gestellt wird (BayVGH vom 13.6.2008 4 CE 08.726; vom 18.4.2008 4 CE 08.725; vom 14.1.2008 4 CE 08.60; vom 14.9.2007 4 CE 07.2292).
  • VG Potsdam, 26.05.2008 - 6 L 259/08

    Eilantrag der NPD wegen Nutzung eines Mehrzweckraumes in der Gemeinde

  • VG Weimar, 25.06.2009 - 3 E 753/09

    Kein Anspruch einer Partei auf Zugang zu verpachtetem Gemeindegebäude

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