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ArbG Weiden/Oberpfalz, 16.08.2018 - 4 Ca 1329/17 |
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ArbG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 16. August 2018 - 4 Ca 1329/17 (https://dejure.org/2018,57013)
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Verfahrensgang
- ArbG Weiden/Oberpfalz, 16.08.2018 - 4 Ca 1329/17
- LAG Nürnberg, 30.04.2019 - 7 Sa 346/18
- BAG, 15.10.2021 - 6 AZR 254/19
- BAG, 28.07.2022 - 6 AZR 78/22
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Nürnberg, 30.04.2019 - 7 Sa 346/18
Überstundenzuschlag - Teilzeit - Schichtarbeit - TVöD
1.Die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Weiden vom 16.08.2018 - 4 Ca 1329/17 - wird zurückgewiesen.Das Urteil des Arbeitsgerichtes Weiden vom 16.08.2018, Az. 4 Ca 1329/17 wird abgeändert und die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 319, 08 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Klagezustellung zu zahlen.
Es wird beantragt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Weiden vom 16.08.2018 - 4 Ca 1329/17 - kostenpflichtig zurückzuweisen.
- ArbG Weiden/Oberpfalz, 16.08.2018 - 4 Ca 1333/17
Zahlung tariflicher Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigung
Nach dem zwischen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Beklagten am 19.01.2017 abgeschlossenen Haustarifvertrag (vorgelegt im Verfahren 4 Ca 1329/17, dort Bl. 114 ff. d.A.) findet auf das Arbeitsverhältnis der Parteien mit Wirkung ab 01.01.2017 die zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser vereinbarten Tarifverträge des öffentlichen Dienstes in ihrer zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Tarifvertrags gültigen Fassung Anwendung (§§ 2 Abs. 2, 10 Abs. 1 Haus-TV).