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   OVG Thüringen, 05.07.2016 - 4 EO 712/13   

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OVG Thüringen, 05.07.2016 - 4 EO 712/13 (https://dejure.org/2016,22450)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 05.07.2016 - 4 EO 712/13 (https://dejure.org/2016,22450)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 05. Juli 2016 - 4 EO 712/13 (https://dejure.org/2016,22450)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Zu den Erreichbarkeitsanforderungen eines gewerblich genutzten Grundstücks im Straßenausbaubeitragsrecht

  • Justiz Thüringen

    § 7 KAG TH 2005, § 227 AO 1977, § 15 Abs 1 Nr 5a KAG TH 2005
    Erreichbarkeitsanforderungen eines gewerblich genutzten Grundstücks im Straßenausbaubeitragsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Thüringen, 25.06.2009 - 4 KO 615/08

    Ausbaubeiträge; Zum Grundsatz regionaler Teilbarkeit und zur Tiefenbegrenzung im

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.07.2016 - 4 EO 712/13
    Deshalb ist eine Verteilungsregelung im Straßenausbaubeitragsrecht nur dann keine geeignete Grundlage für die Beitragserhebung, wenn sie nicht genügt, um den entstandenen umlagefähigen Aufwand für eine bestimmte beitragsfähige Maßnahme vorteilsgerecht zu verteilen (vgl. dazu grundlegend Senatsurteil vom 25. Juni 2009 - 4 KO 615/08 - KStZ 2009, 188 - 190).

    Davon ist im Ausbaubeitragsrecht - anders als im Anschlussbeitragsrecht - wegen des Grundsatzes der regionalen Teilbarkeit schon deshalb regelmäßig auszugehen, weil es nur darauf ankommt, ob die Satzungsregelungen - ohne Anwendung der nichtigen Teilregelung - eine Abrechnung der beitragsfähigen Maßnahme ermöglichen (vgl. zu einer unzulässigen Tiefenbegrenzungsregelung Senatsurteil vom 25. Juni 2009 - 4 KO 615/08 - KStZ 2009, 188 - 190).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.07.2016 - 4 EO 712/13
    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220 [228 f.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2008 - 15 A 285/06

    Dreifach erschlossenes Grundstück: Straßenbaubeitrag?

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.07.2016 - 4 EO 712/13
    Der sich aus der Mehrfacherschließung möglicherweise ergebende Anspruch auf Billigkeitserlass nach § 15 Abs. 1 Nr. 5a) ThürKAG i. V. m. § 227 AO ist jedenfalls in einem gesonderten Verfahren geltend zu machen und im Hauptsacheverfahren gegebenenfalls in Form einer Verpflichtungsklage gerichtlich durchzusetzen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Juni 2008 - 15 A 285/06 - juris und OVG Lüneburg, Urteil vom 25. August 1982 - 9 OVG A 142/80 - UA S. 11).
  • BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82

    Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.07.2016 - 4 EO 712/13
    Im Rahmen des Heranziehungsverfahrens kommt nur eine Prüfung offenkundig vorliegender sachlicher Billigkeitsgründe in Betracht (vgl. zum Gebührenrecht: Senatsurteil vom 14. April 2016 - 4 KO 197/15 - juris und zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteil vom 12. September 1984 - 8 C 124/82 - BVerwGE 70, 96 - 106).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.07.2016 - 4 EO 712/13
    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220 [228 f.]).
  • OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband;

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.07.2016 - 4 EO 712/13
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Antragstellerin in Bezug genommenen Senatsurteil vom 18. Dezember 2000 (Az.: 4 N 472/00).
  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe;

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.07.2016 - 4 EO 712/13
    Derartige Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Abgabensatzung müssen dann jedoch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren so offensichtlich und eindeutig sein, dass im Hauptsacheverfahren keine andere rechtliche Beurteilung zu erwarten ist (vgl. Beschluss des Senats vom 23. April 1998 - 4 ZEO 6/97 -, LKV 1999, S. 70 [71], m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 23.02.2010 - 4 ZKO 781/09

    Anliegeranteil in der Straßenausbaubeitragssatzung für Anliegerstraßen von nur 50

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.07.2016 - 4 EO 712/13
    Der Entscheidung des Verwaltungsgerichts liegt - zu Recht - zugrunde, dass eine mögliche Teilnichtigkeit (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 23. Februar 2010 - 4 ZKO 781/09 - ThürVBl. 2011, 5 - 7) der Regelung über die Höhe des Anlieger-/Gemeindeanteils für "unselbständige Grünanlagen/Straßenbegleitgrün" in § 4 Abs. 3 Nr. 1 SAB 2004 sich nicht auswirke, weil im Straßenausbaubeitragsrecht der Grundsatz der regionalen Teilbarkeit gilt.
  • OVG Thüringen, 29.01.2013 - 4 KO 840/09

    Nichtigkeit einer Bekanntmachungsregelung, wenn nur eine Teilregelung gegen die

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.07.2016 - 4 EO 712/13
    Die Hauptsatzung vom 4. August 1994 sei mit dem Inkrafttreten der Thüringer Bekanntmachungsverordnung am 1. November 1994 unwirksam geworden, da sie eine nicht mit § 1 Abs. 2 Nr. 3 ThürBekVO vereinbare Bekanntmachungsregelung enthalten habe (vgl. dazu Senatsurteil vom 29. Januar 2013 - 4 KO 840/09 - KStZ 2013, 212 - 217).
  • OVG Thüringen, 14.04.2016 - 4 KO 197/15

    Zur Berücksichtigung der geltend gemachten Überdimensionierung eines

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.07.2016 - 4 EO 712/13
    Im Rahmen des Heranziehungsverfahrens kommt nur eine Prüfung offenkundig vorliegender sachlicher Billigkeitsgründe in Betracht (vgl. zum Gebührenrecht: Senatsurteil vom 14. April 2016 - 4 KO 197/15 - juris und zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteil vom 12. September 1984 - 8 C 124/82 - BVerwGE 70, 96 - 106).
  • OVG Thüringen, 20.10.2016 - 4 KO 473/13

    Straßenausbaubeitragspflicht eines sog. nicht gefangenen Hinterliegergrundstücks

    Die den wirtschaftlichen Sondervorteil ausmachende abstrakte Besserstellung ist grundstücksorientiert, d. h. sie muss sich aus der in einer räumlich-engen Beziehung des Grundstücks zur ausgebauten Anlage begründeten qualifizierten Inanspruchnahmemöglichkeit dieser Anlage ergeben und sich darüber hinaus im Rahmen der zulässigen Grundstücksnutzung dauerhaft vorteilhaft auswirken können (vgl. Senatsurteile vom 17. November 2015 - 4 KO 162/11 - juris m. w. N. und vom 28. April 2016 - 4 KO 129/13 - juris sowie Senatsbeschluss vom 5. Juli 2016 - 4 EO 712/13 - juris).

    Erreichbarkeitsanforderungen kommt es nicht an (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juli 2016 - 4 EO 712/13 - juris Rn. 28).

  • OVG Thüringen, 22.08.2019 - 4 ZKO 525/19

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrags; Erreichbarkeitsanforderungen für ein

    Bei der Beitragerhebung für Gewerbegrundstücke kommt es nicht auf besondere, sich aus der tatsächlichen Grundstücksnutzung ergebende, darüber hinausgehende Erreichbarkeitsanforderungen an (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juli 2016, Az.: 4 EO 712/13).

    Des Weiteren liegt dem erstinstanzlichen Urteil anknüpfend an den - ein an drei Verkehrsanlagen angrenzendes Brauereigrundstück betreffenden - Beschluss vom 5. Juli 2016 (Az.: 4 EO 712/13 - juris) die tragende Erwägung zugrunde, dass es bei der Beitragserhebung für Gewerbegrundstücke "auf besondere, sich aus der tatsächlichen konkreten Grundstücksnutzung ergebende, darüber hinausgehende Erreichbarkeitsanforderungen" nicht ankomme, sofern ein Herauffahren möglich sei.

  • OVG Thüringen, 26.09.2016 - 4 EO 570/16

    Abgrenzung der Kostenspaltung von der Beitragsabstufung

    Eine Reduzierung des letztendlich zu zahlenden Beitrages aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt dann in Betracht, wenn diese offenkundig sind (vgl. zum Anschlussbeitragsrecht: Senatsurteil vom 8. September 2016 - 4 KO 68/13 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zum Straßenausbaubeitragsrecht: Beschluss vom 5. Juli 2015 - 4 EO 712/13 - juris Rn. 29, zum Gebührenrecht: Senatsurteil vom 14. April 2016 - 4 KO 197/15 - juris und zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteil vom 12. September 1984 - 8 C 124/82 - juris).
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