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   FG Hessen, 18.01.2000 - 4 K 3248/99   

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https://dejure.org/2000,8437
FG Hessen, 18.01.2000 - 4 K 3248/99 (https://dejure.org/2000,8437)
FG Hessen, Entscheidung vom 18.01.2000 - 4 K 3248/99 (https://dejure.org/2000,8437)
FG Hessen, Entscheidung vom 18. Januar 2000 - 4 K 3248/99 (https://dejure.org/2000,8437)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung überhöhter Geschäftsführergehälter als verdeckte Gewinnausschüttung; Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung), die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist als verdeckte Gewinnausschüttung; Angemessenheit der Bezüge eines Geschäftsführers; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3
    Geschäftsführergehalt; Angemessenheit; mehrere Geschäftsführer; Sachverständigengutachten; Gehaltsstrukturuntersuchung - Angemessenheit von Geschäftsführergehältern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Angemessenheit von Geschäftsführergehältern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1032
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

    Auszug aus FG Hessen, 18.01.2000 - 4 K 3248/99
    Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist anzunehmen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung vgl. BFH-Urteil vom 28.06.1989 I R 89/85 BStBl II 1989, 854).

    Beurteilungskriterien sind dabei Art. und Umfang der Tätigkeit, die künftigen Ertragsaussichten des Unternehmens, das Verhältnis des Geschäftsführergehaltes zum Gesamtgewinn und zur verbleibenden Kapitalverzinsung sowie insbesondere Art. und Höhe der Vergütungen, die gleichartige Betriebe für entsprechende Leistungen gewähren (BFH, BStBl II 1989, 854).

  • FG Hessen, 16.01.1997 - 4 K 2355/94

    Angemessenheit des Geschäftsführergehalts

    Auszug aus FG Hessen, 18.01.2000 - 4 K 3248/99
    Soweit die Klägerin zur Bemessung der Gehälter auf das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 27.03.1998 4 K 3409/96, EFG 1998, S. 593 verweist und ausführt, daß dort ein Geschäftsführergehalt in Höhe von 330.000,-- DM als angemessen angesehen worden ist, kann dies nicht als Vergleichsmaßstab herangezogen werden.
  • FG Hessen, 27.03.1998 - 4 K 3409/96

    Angemessenheit einer Tantiemevereinbarung; Qualifizierung des Teils eines

    Auszug aus FG Hessen, 18.01.2000 - 4 K 3248/99
    Soweit die Klägerin zur Bemessung der Gehälter auf das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 27.03.1998 4 K 3409/96, EFG 1998, S. 593 verweist und ausführt, daß dort ein Geschäftsführergehalt in Höhe von 330.000,-- DM als angemessen angesehen worden ist, kann dies nicht als Vergleichsmaßstab herangezogen werden.
  • FG Saarland, 15.12.1992 - 1 K 50/92

    Körperschaftsteuer; Geschäftsführerbezüge bei Steuerberatungs-GmbH

    Auszug aus FG Hessen, 18.01.2000 - 4 K 3248/99
    Nur das, was ein Unternehmen als Reingewinn erwirtschaftet, wird auch ein fremder Arbeitgeber zur Grundlage seiner Entgeltberechnung machen (vgl. Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 15.12.1992 1 K 50/92 EFG 1993, 407).
  • BFH, 04.06.2003 - I R 38/02

    Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge bei mehreren Geschäftsführern

    Das FG bezog sich insoweit auf sein Urteil vom 18. Januar 2000 4 K 3248/99, das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1032 abgedruckt ist.
  • FG Hessen, 01.08.2001 - 4 K 5594/99

    Geschäftsführergehalt; Angemessenheit; Mehrere Geschäftsführer; Leitender

    Bei den kleinen Kapitalgesellschaften ist den sich aus dem Betrieb selbst ergebenen internen Daten eine erhöhte Bedeutung zuzumessen (Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 18.01.2000, 4 K 3248/99, in Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 1032 , Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch Beschluss des BFH v. 7.2.2001 I B 68/00).

    Dies ergibt sich schon alleine daraus, dass dabei die vorrangig zu beachtende Ertragslage der jeweiligen Gesellschaft nicht berücksichtigt würde (vgl. auch Urteil des Hessischen Finanzgerichts EFG 2000, 1032 ).

  • FG Münster, 11.12.2012 - 13 K 125/09

    Besondere Grundsätze bei GmbH mit Beirat

    Der von der Klägerin angeführte Erfahrungssatz, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer im betriebsinternen Vergleich bis zu 300 % des bestbezahlten Angestellten verdienen darf, ist nach Ansicht des Senats zu allgemein gehalten und daher kein geeigneter Beurteilungsmaßstab (vgl. auch Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 18.01.2000 4 K 3248/99, EFG 2000, 1032).
  • FG Brandenburg, 02.07.2003 - 2 K 870/01

    Angemessenheit der Geschäftsführervergütung bei mehreren Geschäftsführern und

    Es ist daher nicht zulässig, verdeckte Gewinnausschüttungen allein deshalb anzunehmen, weil die Gesamtsumme der an die Geschäftsführer gezahlten Vergütungen den Betrag übersteigt, der nach den betriebsexternen Untersuchungen für die Tätigkeit eines Geschäftsführers üblicherweise bezahlt wird (a.A. Hessisches FG, Urteil vom 18. Januar 2000 4 K 3248/99, EFG 2000, 1032 , bestätigt durch BFH, Beschluss vom 07. Februar 2001 I B 68/00, nicht veröffentlicht).
  • FG München, 04.01.2005 - 7 K 4620/02

    Angemessenheit der Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Dies entspreche auch der Rechtsprechung des Hessischen FG (Urteile vom 18. Januar 2000 4 K 3248/99, EFG 2000, 1032 und vom 1. August 2001 4 K 5594/99).
  • FG Hessen, 27.06.2001 - 4 K 752/01

    Wertzuwachs; Unternehmenswert; Stille Reserve; Geschäftsführergehalt;

    Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass bei kleinen Unternehmen, bei denen mehrere Geschäftsführer angestellt sind, regelmäßig davon auszugehen ist, dass diese neben den Geschäftsführertätigkeiten zusätzlich die Aufgaben eines leitenden Angestellten ausüben, so dass das Gesamtgehalt für die Geschäftsführung um das Gehalt eines leitenden Angestellten zu erhöhen ist (vgl. Finanzgericht Kassel, Urteil vom 18.01.2000 4 K 3248/99, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2000, 1032 ).
  • FG Sachsen, 21.10.2002 - 2 V 389/02

    Aussetzung der Vollziehung ganz oder teilweise wegen ernstlicher Zweifel an der

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  • FG Sachsen-Anhalt, 21.10.2002 - 2 V 389/02

    Übertragung des Mandantenstammes als verdeckte Gewinnausschüttung;

    Beurteilungskriterien sind Art. und Umfang der Tätigkeit, die künftigen Ertragsaussichten des Unternehmens, das Verhältnis des Geschäftsführergehalts zum Gesamtgewinn und zur verbleibenden Kapitalverzinsung sowie Art. und Höhe der Vergütungen, die gleichartige Betriebe ihren Geschäftsführern für entsprechende Leistungen gewähren (vgl. FG Karlsruhe, EFG 2001, 851; FG Kassel, EFG 2000, 1032 ).
  • FG München, 20.04.2004 - 7 V 563/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Festtantieme; Aussetzung der Vollziehung in

    aa) Allerdings vertritt der Senat nicht die Auffassung, dass die Höhe der Gesamtausstattung mehrerer Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft generell nicht über der Gesamtvergütung, die an einen Alleingeschäftsführer zu zahlen wäre, liegen dürfe oder sich bei kleineren Unternehmen mit zwei Geschäftsführern die Angemessenheit der Summe der Gesamtbezüge beider Geschäftsführer grundsätzlich an den Werten der Gehaltsstrukturuntersuchungen zuzüglich dem Gehalt für einen leitenden Angestellten zu orientieren habe (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 18. Januar 2000 4 K 3248/99, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2000, 1032 ); eine solche Ansicht widerspräche sowohl der allgemeinen Lebenserfahrung als auch dem Grundsatz, dass die obere Grenze der "zulässigen" Gesamtausstattung im Einzelfall durch Schätzung zu ermitteln ist (BFH-Urteil in BFHE 202, 500 , BFH/NV 2003, 1503 , m.w.N., FG München, Urteil vom 25. März 2003 6 K 1907/98, n.v.).
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