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   OVG Niedersachsen, 11.03.2015 - 4 LA 130/14   

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https://dejure.org/2015,4479
OVG Niedersachsen, 11.03.2015 - 4 LA 130/14 (https://dejure.org/2015,4479)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.03.2015 - 4 LA 130/14 (https://dejure.org/2015,4479)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. März 2015 - 4 LA 130/14 (https://dejure.org/2015,4479)
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (13)

  • VerfGH Bayern, 15.05.2014 - 8-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.03.2015 - 4 LA 130/14
    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 13. Mai 2014 - VGH B 35/12 - und die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 - Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12 - und hält in Übereinstimmung mit dieser Rechtsprechung die Bestimmungen des RBStV - auch im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz - für verfassungsgemäß.

    Denn der Grund für die Erhebung eines Rundfunkbeitrags nach dem RBStV ist nicht das bloße Innehaben einer Wohnung oder einer Betriebsstätte, sondern das Bereithalten des Programmangebots des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, das potentiell sowohl in Wohnungen als auch in Betriebsstätten genutzt werden kann (vgl. Urteil des VerfGH Rheinland-Pfalz v. 13.5.2014 - VGH B 35/12 - und Entscheidung des Bayerischen VerfGH v. 15.5.2014 - Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12 -).

    v. 15.5.2014 - Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - VGH B 35/12

    Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.03.2015 - 4 LA 130/14
    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 13. Mai 2014 - VGH B 35/12 - und die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 - Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12 - und hält in Übereinstimmung mit dieser Rechtsprechung die Bestimmungen des RBStV - auch im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz - für verfassungsgemäß.

    Denn der Grund für die Erhebung eines Rundfunkbeitrags nach dem RBStV ist nicht das bloße Innehaben einer Wohnung oder einer Betriebsstätte, sondern das Bereithalten des Programmangebots des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, das potentiell sowohl in Wohnungen als auch in Betriebsstätten genutzt werden kann (vgl. Urteil des VerfGH Rheinland-Pfalz v. 13.5.2014 - VGH B 35/12 - und Entscheidung des Bayerischen VerfGH v. 15.5.2014 - Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12 -).

    Demzufolge widerspricht es auch nicht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, den Rundfunkbeitrag nach dem RBStV als einen Beitrag im Sinne einer Vorzugslast und nicht als eine "voraussetzungslose" - d.h. ohne Rücksicht auf eine korrespondierende Maßnahme der öffentlichen Hand auferlegte - Steuer anzusehen (zur Einordnung des Rundfunkbeitrags als Beitrag vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13.5.2014 - VGH B 35/12 -, und Bayerischer VerfGH, Entsch.

  • BVerfG, 20.05.1959 - 1 BvL 1/58

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.03.2015 - 4 LA 130/14
    Die Klägerin hat schon keinen (konkreten) Rechtssatz bezeichnet, den das Verwaltungsgericht aufgestellt haben und mit dem es von einem in den von ihr genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 4.2.1958 - 2 BvL 31, 33/56 -, BVerfGE 7, 244; Beschl. v. 20.5.1959 - 1 BvL 1, 7/58 -, BVerfGE 9, 291; Urt. v. 10.5.1960 - 1 BvR 190, 363, 401, 409, 471/58 -, BVerfGE 11, 105; Beschl. v. 16.10.1962 - 2 BvL 27/60 -, BVerfGE 14, 312; Beschl. v. 26.5.1976 - 2 BvR 995/75 -, BVerfGE 42, 223) gebildeten Rechtssatz abgewichen sein soll.

    Beitragspflichtig können nur diejenigen sein, die besondere Vorteile von der gemeindlichen Einrichtung haben (so ausdrücklich BVerfG, Beschl. v. 20.5.1959 - 1 BvL 1/58, 1 BvL 7/58 -, zitiert nach juris, Rn. 30).

  • BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11

    ZDF-StV verstößt gegen Gebot der Staatsferne

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.03.2015 - 4 LA 130/14
    Durch das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der die Aufgabe hat, als Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern ein Leistungsangebot hervorzubringen, das einer anderen Entscheidungsrationalität als der der marktwirtschaftlichen Anreize folgt (BVerfG, Urt. v. 25.3.2014 - 1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11 -, zitiert nach juris, Rn. 36), wird die Inanspruchnahme eines Vorteils unabhängig von den individuellen Nutzungsgewohnheiten und -absichten zumindest ermöglicht.
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.03.2015 - 4 LA 130/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann ein Beitrag vielmehr für die potentielle Inanspruchnahme einer staatlichen Einrichtung oder Leistung erhoben werden (BVerfG, Beschl. v. 24.1.1995 - 1 BvL 18/93 u.a. -, zitiert nach juris, Rn. 83; Beschl. v. 18.5.2004 - 2 BvR 2374/99 -, zitiert nach juris, Rn. 91; Beschl. v. 6.7.2005 - 2 BvR 2335/95, 2 BvR 2391/95 -, zitiert nach juris, Rn. 110).
  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.03.2015 - 4 LA 130/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann ein Beitrag vielmehr für die potentielle Inanspruchnahme einer staatlichen Einrichtung oder Leistung erhoben werden (BVerfG, Beschl. v. 24.1.1995 - 1 BvL 18/93 u.a. -, zitiert nach juris, Rn. 83; Beschl. v. 18.5.2004 - 2 BvR 2374/99 -, zitiert nach juris, Rn. 91; Beschl. v. 6.7.2005 - 2 BvR 2335/95, 2 BvR 2391/95 -, zitiert nach juris, Rn. 110).
  • BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2335/95

    Regelung über Pflichtbeitrag zum Solidarfonds Abfallrückführung nichtig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.03.2015 - 4 LA 130/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann ein Beitrag vielmehr für die potentielle Inanspruchnahme einer staatlichen Einrichtung oder Leistung erhoben werden (BVerfG, Beschl. v. 24.1.1995 - 1 BvL 18/93 u.a. -, zitiert nach juris, Rn. 83; Beschl. v. 18.5.2004 - 2 BvR 2374/99 -, zitiert nach juris, Rn. 91; Beschl. v. 6.7.2005 - 2 BvR 2335/95, 2 BvR 2391/95 -, zitiert nach juris, Rn. 110).
  • BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58

    Familienlastenausgleich I

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.03.2015 - 4 LA 130/14
    Die Klägerin hat schon keinen (konkreten) Rechtssatz bezeichnet, den das Verwaltungsgericht aufgestellt haben und mit dem es von einem in den von ihr genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 4.2.1958 - 2 BvL 31, 33/56 -, BVerfGE 7, 244; Beschl. v. 20.5.1959 - 1 BvL 1, 7/58 -, BVerfGE 9, 291; Urt. v. 10.5.1960 - 1 BvR 190, 363, 401, 409, 471/58 -, BVerfGE 11, 105; Beschl. v. 16.10.1962 - 2 BvL 27/60 -, BVerfGE 14, 312; Beschl. v. 26.5.1976 - 2 BvR 995/75 -, BVerfGE 42, 223) gebildeten Rechtssatz abgewichen sein soll.
  • BVerfG, 04.02.1958 - 2 BvL 31/56

    Badische Weinabgabe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.03.2015 - 4 LA 130/14
    Die Klägerin hat schon keinen (konkreten) Rechtssatz bezeichnet, den das Verwaltungsgericht aufgestellt haben und mit dem es von einem in den von ihr genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 4.2.1958 - 2 BvL 31, 33/56 -, BVerfGE 7, 244; Beschl. v. 20.5.1959 - 1 BvL 1, 7/58 -, BVerfGE 9, 291; Urt. v. 10.5.1960 - 1 BvR 190, 363, 401, 409, 471/58 -, BVerfGE 11, 105; Beschl. v. 16.10.1962 - 2 BvL 27/60 -, BVerfGE 14, 312; Beschl. v. 26.5.1976 - 2 BvR 995/75 -, BVerfGE 42, 223) gebildeten Rechtssatz abgewichen sein soll.
  • BVerfG, 16.10.1962 - 2 BvL 27/60

    Verfassungsmäßigkeit des § 113 AVG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.03.2015 - 4 LA 130/14
    Die Klägerin hat schon keinen (konkreten) Rechtssatz bezeichnet, den das Verwaltungsgericht aufgestellt haben und mit dem es von einem in den von ihr genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 4.2.1958 - 2 BvL 31, 33/56 -, BVerfGE 7, 244; Beschl. v. 20.5.1959 - 1 BvL 1, 7/58 -, BVerfGE 9, 291; Urt. v. 10.5.1960 - 1 BvR 190, 363, 401, 409, 471/58 -, BVerfGE 11, 105; Beschl. v. 16.10.1962 - 2 BvL 27/60 -, BVerfGE 14, 312; Beschl. v. 26.5.1976 - 2 BvR 995/75 -, BVerfGE 42, 223) gebildeten Rechtssatz abgewichen sein soll.
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 995/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer Fremdenverkehrsabgabe

  • OVG Niedersachsen, 24.02.2009 - 4 LA 798/07

    Ausgehen von einem Bereithalten von Geräten zum gemeinsamen Empfang bei der

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2012 - 4 LA 54/11

    Untersagung des Abschlusses von Vereinbarungen betreffend das Projekt

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.2016 - 2 S 2168/14

    Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen bei Schwerbehinderung mit Merkmal "RF"

    Auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinen Beschlüssen vom 14.07.2015 (- 4 LA 58/15 -) und vom 11.03.2015 (- 4 LA 130/14 - juris) bereits festgestellt, dass die Anknüpfung der Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags an das Innehaben einer Wohnung unabhängig davon, ob in der Wohnung ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereitgehalten wird oder nicht, mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG im Einklang steht.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2016 - 2 S 896/15

    Zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, hier: Beiträge im privaten

    Auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinen Beschlüssen vom 14.07.2015 (- 4 LA 58/15 -) und vom 11.03.2015 (- 4 LA 130/14 - juris) bereits festgestellt, dass die Anknüpfung der Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags an das Innehaben einer Wohnung unabhängig davon, ob in der Wohnung ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereitgehalten wird oder nicht, mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG im Einklang steht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - 2 A 95/15

    Erhebung von Rundfunkbeiträgen für das betriebene Zentrallager/Logistikzentrum

    So im Ergebnis außer dem Urteil des Senats vom 12. März 2015 - 2 A 2422/14 -, juris Rn. 34 ff. auch Nds. OVG, Beschluss vom 11. März 2015 - 4 LA 130/14 -, juris Rn. 4 ff., beide unter Bezugnahme auf das Urteil des VerfGH Rh.-Pf. vom 13. Mai 2014 - VGH B 35/12 - und die Entscheidung des BayVerfGH vom 15. Mai 2014 - Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12, beide juris; wohl auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4. Februar 2015 - 2 S 2436/14 -, juris Rn. 5; vgl. auch StGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19. August 2013 - 1 VB 65/13 -, juris Rn. 16 ff.
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