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   LG Bielefeld, 06.10.2017 - 4 O 272/12   

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https://dejure.org/2017,46640
LG Bielefeld, 06.10.2017 - 4 O 272/12 (https://dejure.org/2017,46640)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 06.10.2017 - 4 O 272/12 (https://dejure.org/2017,46640)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 06. Oktober 2017 - 4 O 272/12 (https://dejure.org/2017,46640)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch aufgrund Schädigung eines Patienten an der Gesundheit durch fehlerhafte Behandlung eines Arztes; Zahlung von Schmerzensgeld aufgrund von Befunderhebungsfehlern einer Mammographie (hier: Mammakarzinom); Zurechnung von Gesundheitsschäden in Form ...

  • medizinrechtsiegen.de

    Befunderhebungsfehler im Zusammenhang mit Mammakarzinom

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schmerzensgeldanspruch aufgrund Befunderhebungsfehler bei Diagnose eines Karzinoms als Primärschaden

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 74 (Kurzinformation)

    Arzthaftung | Behandlungsfehler | Befunderhebungsfehler: Unterlassen einer Stanzbiopsie bei Mammakarzinom

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus LG Bielefeld, 06.10.2017 - 4 O 272/12
    So ist eine Beweislastumkehr auch bei einem einfachen Befunderhebungsfehler gerechtfertigt, wenn die unterlassene Befunderhebung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einem reaktionspflichtigen Befund geführt hätte und sich die Verkennung des dann erhobenen Befundes als fundamental oder das Verhalten des Arztes auf der Basis dieses Ergebnisses als grob fehlerhaft darstellen würde (BGH Urt. v. 13.02.1996 - VI ZR 402/94, VersR 1996, 633; BGH Urt. v. 13.01.1998 - VI ZR 242/96, VersR 1998, 457;OLG Hamm Urt. v. 3.7.2015 - 26 U 104/14, BeckRS 2015, 13000, beck-online).

    Voraussetzung dieser "fundamentalen Verkennung" oder grob fehlerhaften Nichtreaktion ist aber dann zugleich, dass "mit hinreichender Wahrscheinlichkeit" und evtl. unter Würdigung zusätzlicher medizinischer Anhaltspunkte nicht nur ein "normaler, reaktionspflichtiger" Befund, sondern ein "so deutlicher und gravierender Befund" feststellbar ist, dass sich seine Verkennung bzw. Nichtreaktion als grob fehlerhaft darstellen müsste (BGH NJW 96, 1589).

  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung

    Auszug aus LG Bielefeld, 06.10.2017 - 4 O 272/12
    Das Schmerzensgeld muss dabei der Höhe nach unter umfassender Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände festgesetzt werden und in einem angemessenen Verhältnis zu Art und Dauer der Verletzungen stehen (BGH NJW 1995, 781).
  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

    Auszug aus LG Bielefeld, 06.10.2017 - 4 O 272/12
    So ist eine Beweislastumkehr auch bei einem einfachen Befunderhebungsfehler gerechtfertigt, wenn die unterlassene Befunderhebung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einem reaktionspflichtigen Befund geführt hätte und sich die Verkennung des dann erhobenen Befundes als fundamental oder das Verhalten des Arztes auf der Basis dieses Ergebnisses als grob fehlerhaft darstellen würde (BGH Urt. v. 13.02.1996 - VI ZR 402/94, VersR 1996, 633; BGH Urt. v. 13.01.1998 - VI ZR 242/96, VersR 1998, 457;OLG Hamm Urt. v. 3.7.2015 - 26 U 104/14, BeckRS 2015, 13000, beck-online).
  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren;

    Auszug aus LG Bielefeld, 06.10.2017 - 4 O 272/12
    Die Beweislastumkehr des groben Behandlungsfehlers erstreckt sich grundsätzlich nur auf die haftungsbegründende Kausalität, also auf den sog. "Primärschaden", nicht aber auch auf die haftungsausfüllende Kausalität, also den sog. "Sekundärschaden" (BGH VersR 94, 52).
  • BGH, 05.10.1993 - VI ZR 237/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Verletzung der Berichtspflicht,

    Auszug aus LG Bielefeld, 06.10.2017 - 4 O 272/12
    Deshalb hat er insbesondere zu überprüfen, ob die von ihm erbetene Leistung etwa kontraindiziert ist (BGH NJW 1994, 797).
  • OLG Hamm, 03.07.2015 - 26 U 104/14

    200.000 Euro Schmerzensgeld für den Verlust beider Nieren

    Auszug aus LG Bielefeld, 06.10.2017 - 4 O 272/12
    So ist eine Beweislastumkehr auch bei einem einfachen Befunderhebungsfehler gerechtfertigt, wenn die unterlassene Befunderhebung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einem reaktionspflichtigen Befund geführt hätte und sich die Verkennung des dann erhobenen Befundes als fundamental oder das Verhalten des Arztes auf der Basis dieses Ergebnisses als grob fehlerhaft darstellen würde (BGH Urt. v. 13.02.1996 - VI ZR 402/94, VersR 1996, 633; BGH Urt. v. 13.01.1998 - VI ZR 242/96, VersR 1998, 457;OLG Hamm Urt. v. 3.7.2015 - 26 U 104/14, BeckRS 2015, 13000, beck-online).
  • BGH, 09.05.1978 - VI ZR 81/77

    Behandlungsfehler; Beweislastumkehr; Arzthaftungsprozeß; Folgeschäden;

    Auszug aus LG Bielefeld, 06.10.2017 - 4 O 272/12
    Dieser Grundsatz allerdings ist dann durchbrochen, wenn "der sekundäre Gesundheitsschaden typisch mit dem Primärschaden verbunden ist und die ärztliche Sorgfalt, die grob missachtet worden ist, gerade auch solcherart Schädigungen vorbeugen soll" (BGH VersR 78, 764; OLG Düsseldorf VersR 88, 40 f.).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.1987 - 8 U 113/85

    Ärztlicher Behandlungsfehler; Desinfektionspflicht; Arzthaftung; Beweislast;

    Auszug aus LG Bielefeld, 06.10.2017 - 4 O 272/12
    Dieser Grundsatz allerdings ist dann durchbrochen, wenn "der sekundäre Gesundheitsschaden typisch mit dem Primärschaden verbunden ist und die ärztliche Sorgfalt, die grob missachtet worden ist, gerade auch solcherart Schädigungen vorbeugen soll" (BGH VersR 78, 764; OLG Düsseldorf VersR 88, 40 f.).
  • OLG Hamm, 23.04.1997 - 3 U 10/96

    Anforderungen an den Beweis fehlender Kausalität bei festgestelltem grobem

    Auszug aus LG Bielefeld, 06.10.2017 - 4 O 272/12
    Sie entfällt aber nicht schon dann, wenn der Kausalzusammenhang nur "eher unwahrscheinlich" ist (OLG Hamm VersR 99, 488).
  • OLG Bamberg, 08.01.1997 - 8 U 123/95
    Auszug aus LG Bielefeld, 06.10.2017 - 4 O 272/12
    Das OLG Bamberg hat im Falle einer Brustamputation (hier: Amputation der Brust links mit Lymphknotenentfernung nach mehrjährig ärztlich verkanntem Brustkrebs [multizentrisch duktales Mammakarzinom], einer erheblichen Gebrauchsminderung des Armes, entstellenden Narben, Angst vor weiterem Krebs) bei einer 53jährigen Frau im Falle eines groben Behandlungsfehlers ein Schmerzensgeld i.H.v. 65.000,- DM für angemessen gehalten (OLG Bamberg BeckRS 1997, 31162335).
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Rechtsprechung
   LG Kleve, 01.10.2013 - 4 O 272/12   

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https://dejure.org/2013,56448
LG Kleve, 01.10.2013 - 4 O 272/12 (https://dejure.org/2013,56448)
LG Kleve, Entscheidung vom 01.10.2013 - 4 O 272/12 (https://dejure.org/2013,56448)
LG Kleve, Entscheidung vom 01. Oktober 2013 - 4 O 272/12 (https://dejure.org/2013,56448)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    FENEX-Bedingungen; AGB; Standard-AGB; ADSp; Transport; Fracht; Spedition; Erfüllungsort; Einbeziehung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    FENEX-Bedingungen; AGB; Standard-AGB; ADSp; Transport; Fracht; Spedition; Erfüllungsort; Einbeziehung

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung von Standard-AGB in Transportverträge nach niederländischem Recht (hier: FENEX-Bedingungen)

  • tis-gdv.de

    Erfüööungsort, internationale Gerichtszuständigkeit, Zuständigkeit, Fenex-Bedingungen, lex causae, gewoonte, Niederländlisches Recht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 04.06.2009 - C-243/08

    DAS NATIONALE GERICHT MUSS DIE MISSBRÄUCHLICHKEIT EINER KLAUSEL IN EINEM VERTRAG

    Auszug aus LG Kleve, 01.10.2013 - 4 O 272/12
    Ein Anfechtungserfordernis für inhaltlich missbräuchliche Klauseln wäre bei Verbrauchern mit Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG nicht vereinbar (EuGH EuZW 2009, 503, 504).
  • BGH, 02.12.2002 - NotZ 17/02

    Anfechtung der Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht durch die Aufsichtsbehörde

    Auszug aus LG Kleve, 01.10.2013 - 4 O 272/12
    Klauseln, die inhaltlich gegen diese Vorschriften verstoßen, bleiben im niederländischen Recht - jedenfalls im Anwendungsbereich der Klauselrichtlinie - auch dann gemäß Art. 248 Abs. 2 BW unangewandt, wenn sie nicht angefochten wurden (vgl. Hijma/Olthof, Compendium van het Nederlands vermogensrecht, 9. Aufl. 2005, Tz.: 489a; Hoge Raad, Arrest vom 14.06.2002, Az.: C00/315HR = NJ 2003, 112, zitiert nach rechtspraak.nl).
  • BGH, 14.11.1989 - XI ZR 97/88

    Rechte einer Sparkasse an einem zum Einzug eingereichten Scheck

    Auszug aus LG Kleve, 01.10.2013 - 4 O 272/12
    Mit dieser Äußerung drückt der Kläger damit gerade nicht aus, dass er die Geltung beseitigen will (vgl. BGH NJW-RR 1990, 366, 367 zur vergleichbaren Situation bei der Einrede der Anfechtbarkeit nach AnfG).
  • EuGH, 25.02.2010 - C-381/08

    Car Trim - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung

    Auszug aus LG Kleve, 01.10.2013 - 4 O 272/12
    Zwar ist in diesen Fällen grundsätzlich sowohl der Anfangs-, als auch der Endpunkt der Beförderung als Erfüllungsort anzusehen (vgl. EuGH NJW 2009, 2801, 2803 zur Luftbeförderung); dies gilt aber nicht, wenn die Parteien - wie hier - einen anderen Erfüllungsort vereinbart haben (vgl. EuGH NJW 2010, 1059, 1060).
  • BGH, 09.07.2009 - Xa ZR 19/08

    Überprüfung eines Unterlassungsbegehrens eines missbräuchliche Klauseln in AGB in

    Auszug aus LG Kleve, 01.10.2013 - 4 O 272/12
    Den §§ 305 ff. BGB fehlt es jedenfalls an einer derartigen überindividuellen Zielrichtung, weil bei ihnen der Individualschutz des Klauselgegners im Vordergrund steht (vgl. Staudinger/Magnus, BGB, Neubearb. 2011, Art. 9 Rom I-VO, Rn. 151 m.V.a. BGH NJW 2009, 3371, 3374 [dort allerdings zu §§ 307-309 BGB]).
  • EuGH, 17.01.1980 - 56/79

    Zelger / Salinitri

    Auszug aus LG Kleve, 01.10.2013 - 4 O 272/12
    Eine solche Erfüllungsortvereinbarung bedarf nicht der Form des Art. 23 EuGVVO (vgl. EuGH WM 1980, 720, 722/723; Schütze WM 1980, 723).
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