Rechtsprechung
OLG Hamm, 31.05.2016 - III-4 RBs 111/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Burhoff online
Bußgeldbescheid, Wirksamkeit, abweichende Feststellungen, Störung der Nachtruhe
- Burhoff online
Nachtruhe, Störung, erforderliche Feststellungen
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Nachtruhe, Störung, Feststellungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Beurteilung einer Störung der Nachtruhe nach Intensität und Dauer des Lärms sowie Ort der Störung
- bussgeldsiegen.de
Wirksamkeit Bußgeldbescheid: Störung der Nachtruhe
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LImSchG §§ 9 Abs. 1, 17 Abs. 1 lit. e
Nachtruhe; Störung; Feststellungen - rechtsportal.de
LImSchG §§ 9 Abs. 1, 17 Abs. 1 lit. e
Beurteilung einer Störung der Nachtruhe nach Intensität und Dauer des Lärms sowie Ort der Störung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Lautsein allein muss nicht die Nachtruhe stören
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Der Tattag ist mir doch egal, oder: Das OLG deckt schlampige Feststellungen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Lautsein allein muss nicht die Nachtruhe stören
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Lautsein allein muss nicht die Nachtruhe stören
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Nächtliche Ruhestörung durch Produktionsbetrieb
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Lautsein allein muss nicht die Nachtruhe stören
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wann liegt eine bußgeldbewehrte nächtliche Ruhestörung vor?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Lautsein allein muss nicht die Nachtruhe stören
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Lautsein allein muss nicht die Nachtruhe stören
Verfahrensgang
- AG Münster - 13 OWi 150/15
- OLG Hamm, 31.05.2016 - III-4 RBs 111/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 27.02.1991 - 5 Ss OWi 18/91
Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2016 - 4 RBs 111/16
Wann eine Störung der Nachtruhe vorliegt, richtet sich nach der Intensität und Dauer des Lärms und nach dem Charakter des Gebiets (Industriegebiet, Gewerbegebiet, Gebiet mit gemischter Nutzung, reines Wohngebiet), in dem sich der Lärm auswirkt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.02.1991 - 5 Ss (OWi) 18/91 - (OWi) 21/91 I -, juris m.w.N.).