Rechtsprechung
OLG Hamm, 26.07.2006 - 4 Ss OWi 444/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
StVO § 3
Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung durch Hinterherfahren, Messung durch Nachfahren, Nachtzeit, Meßstrecke von 1.000 m, 1.000 m Meßstrecke, Abstand 100 m, Leitpfosten, Toleranzabzug von 30%, Fahren mit Licht, Erkennbarkeit gegeben - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätze zur Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit
- Judicialis
StVO § 3
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 3
Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung durch Hinterherfahren, Messung durch Nachfahren, Nachtzeit, Meßstrecke von 1.000 m, 1.000 m Meßstrecke, Abstand 100 m, Leitpfosten, Toleranzabzug von 30%, Fahren mit Licht, Erkennbarkeit gegeben - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ibbenbüren - 55 OWi 79/06
- OLG Hamm, 26.07.2006 - 4 Ss OWi 444/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 10.10.2001 - 2 Ws (B) 366/01
Verkehrsordnungswidrigkeit: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren bei …
Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2006 - 4 Ss OWi 444/06
Bei nur ca. 100 m Abstand und der Orientierung an den Leitpfosten sowie den Rücklichtern des gemessenen Fahrzeugs ist auch auf einer unbeleuchteten Straße - die Hälfte der Messstrecke lag sogar innerorts - eine zuverlässige Schätzung eines gleichbleibenden Abstands durch geübte Polizeibeamte möglich (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 19;… Hentschel a.a.O. m.w.N.).
- OLG Hamm, 18.06.2007 - 1 Ss OWi 265/07
Formelle Anforderungen an die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht; …
Bei nur ca. 100 m Abstand und der Orientierung an den Leitpfosten sowie den Rücklichtern des gemessenen Fahrzeugs ist auch auf einer unbeleuchteten Straße eine zuverlässige Schätzung eines gleichbleibenden Abstands durch geübte Polizeibeamte möglich (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 19; OLG Celle, NZV 2004, 419; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juli 2006 - 4 Ss OWi 444/06 - ;… Hentschel a.a.O. m.w.N.).