Rechtsprechung
OLG Hamm, 05.02.2004 - 4 Ss OWi 48/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
Fahrverbot; Absehen; erforderlicher Umfang der Feststellungen; Begründung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Begründung des Tatrichters ausnahmsweise kein Regelfahrverbot zu verhängen; Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes auf der Autobahn; Voraussetzungen für Existenzgefährdung des Betroffenen durch Regelfahrverbot
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Fahrverbot - Absehen vom Regelfahrverbot
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BKatV § 4; StPO § 267
Fahrverbot; Absehen; erforderlicher Umfang der Feststellungen; Begründung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Fahrverbot - Absehen vom Fahrverbot
Verfahrensgang
- AG Soest - 20 OWi 116/03
- OLG Hamm, 05.02.2004 - 4 Ss OWi 48/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 29.01.1998 - 2 Ss OWi 1527/97
Absehen vom Fahrverbot, Entscheidungsgrundlage, erforderliche Feststellungen
Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2004 - 4 Ss OWi 48/04
Der Tatrichter muss für seine Überzeugung vom Vorliegen eines Ausnahmefalls jedoch eine auf Tatsachen gestützte Begründung geben, die sich nicht nur in einer unkritischen Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen erschöpfen darf (vgl. OLG Hamm VRS 95, 138, 140). - BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91
Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2004 - 4 Ss OWi 48/04
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 38, 125, 134) und der Oberlandesgerichte (vgl. Senatsbeschluss vom 4. März 2003 - 4 Ss OWi 164/03 -) kann zwar von der Verhängung eines gemäß § 4 BKatV indizierten Regelfahrverbotes ausnahmsweise - ggf. unter Erhöhung der Regelgeldbuße - abgesehen werden, wenn erhebliche Härten oder eine Vielzahl gewöhnlicher Umstände vorliegen, die es angemessen erscheinen lassen, den Betroffenen trotz des groben bzw. beharrlichen Pflichtverstoßes mit einem Fahrverbot zu belegen. - OLG Hamm, 04.03.2003 - 4 Ss OWi 164/03
Absehen vom Regelfahrverbot, Begründung der Entscheidung
Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2004 - 4 Ss OWi 48/04
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 38, 125, 134) und der Oberlandesgerichte (vgl. Senatsbeschluss vom 4. März 2003 - 4 Ss OWi 164/03 -) kann zwar von der Verhängung eines gemäß § 4 BKatV indizierten Regelfahrverbotes ausnahmsweise - ggf. unter Erhöhung der Regelgeldbuße - abgesehen werden, wenn erhebliche Härten oder eine Vielzahl gewöhnlicher Umstände vorliegen, die es angemessen erscheinen lassen, den Betroffenen trotz des groben bzw. beharrlichen Pflichtverstoßes mit einem Fahrverbot zu belegen.
- OLG Hamm, 04.03.2009 - 4 Ss OWi 123/09
Absehen vom Regelfahrverbot; ausreichende Besinnungsmaßnahme; Gynäkologin; …
Der Tatrichter muss für seine Überzeugung vom Vorliegen eines Ausnahmefalles jedoch eine auf Tatsachen gestützte Begründung geben, die sich nicht nur in einer unkritischen Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen erschöpfen darf (vgl. OLG Hamm, VRS 95, 138; Beschluss des erkennenden Senats vom 5. Februar 2004 - 4 Ss OWi 48/04 -). - OLG Hamm, 08.08.2007 - 4 Ss OWi 455/07
Absehen vom Fahrverbot: Regelfahrverbot; Außendienstmitarbeiter; drohende …
Soweit der Tatrichter - wie im vorliegenden Fall - eine besondere Härte auf den drohenden Verlust des Arbeitsplatzes stützt, darf sich seine Begründung jedoch nicht in einer unkritischen Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen erschöpfen (…Senatsbeschluss, a.a.O.; Senatsbeschluss, vom 05.02.2004; - 4 Ss OWi 48/04 -).