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   BGH, 31.03.1992 - 4 StR 112/92   

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https://dejure.org/1992,1958
BGH, 31.03.1992 - 4 StR 112/92 (https://dejure.org/1992,1958)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1992 - 4 StR 112/92 (https://dejure.org/1992,1958)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1992 - 4 StR 112/92 (https://dejure.org/1992,1958)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rauschgiftgeschäft - Drogen - Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Schmuggel - Mittäter bei der Einfuhr - Teilnehmer - Teilname - Drogenhandel - Beihilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3048 (Ls.)
  • NStZ 1992, 339
  • StV 1992, 579
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86

    Täterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 31.03.1992 - 4 StR 112/92
    Doch ist, wer die Einfuhr lediglich veranlaßt, deshalb allein noch nicht Täter derselben (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 3).

    Wer sich wie der Angeklagte an einem Rauschgiftgeschäft lediglich in der Weise beteiligt, daß er für den Erwerb im Ausland Geld zur Verfügung stellt und nur darauf wartet, daß ein anderer ihm eingeschmuggeltes Rauschgift bringt, sonst aber überhaupt keinen Einfluß auf den Einfuhrvorgang hat, ist grundsätzlich nicht Mittäter bei der Einfuhr (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 3; BGH StV 1988, 205 und 530; BGH, Beschluß vom 3. August 1990 - 2 StR 281/90).

  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 31.03.1992 - 4 StR 112/92
    Wesentliche Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft (ständ. Rechtspr.; BGH NStZ 1990, 130 m.w.Nachw.).

    Die von der Strafkammer zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NStZ 1990, 130 und BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 6) besagen nichts anderes.

  • BGH, 12.01.1988 - 1 StR 614/87

    Mittäterschaft an der Einfuhr von Haschisch wegen Beteiligung an der Finanzierung

    Auszug aus BGH, 31.03.1992 - 4 StR 112/92
    Wer sich wie der Angeklagte an einem Rauschgiftgeschäft lediglich in der Weise beteiligt, daß er für den Erwerb im Ausland Geld zur Verfügung stellt und nur darauf wartet, daß ein anderer ihm eingeschmuggeltes Rauschgift bringt, sonst aber überhaupt keinen Einfluß auf den Einfuhrvorgang hat, ist grundsätzlich nicht Mittäter bei der Einfuhr (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 3; BGH StV 1988, 205 und 530; BGH, Beschluß vom 3. August 1990 - 2 StR 281/90).
  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 268/87

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 31.03.1992 - 4 StR 112/92
    Die von der Strafkammer zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NStZ 1990, 130 und BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 6) besagen nichts anderes.
  • BGH, 03.08.1990 - 2 StR 281/90

    Betäubungsmittel - Eigenhändiges Einführen - Mittäterschaft - Einfluß des

    Auszug aus BGH, 31.03.1992 - 4 StR 112/92
    Wer sich wie der Angeklagte an einem Rauschgiftgeschäft lediglich in der Weise beteiligt, daß er für den Erwerb im Ausland Geld zur Verfügung stellt und nur darauf wartet, daß ein anderer ihm eingeschmuggeltes Rauschgift bringt, sonst aber überhaupt keinen Einfluß auf den Einfuhrvorgang hat, ist grundsätzlich nicht Mittäter bei der Einfuhr (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 3; BGH StV 1988, 205 und 530; BGH, Beschluß vom 3. August 1990 - 2 StR 281/90).
  • BGH, 14.12.1988 - 4 StR 565/88

    Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 31.03.1992 - 4 StR 112/92
    Allein hieraus ergibt sich indes nicht, daß der Angeklagte hinsichtlich der Einfuhrhandlung an der Tatherrschaft Anteil hatte oder auch nur den Willen zur Tatherrschaft gehabt hat (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 10).
  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Nach den genannten Grundsätzen wird auf der anderen Seite der Hintermann, der in seinem Interesse die unerlaubte Einfuhr der mit seinem Geld erworbenen oder zu bezahlenden Betäubungsmittel veranlaßt, je nach Sachlage Mittäter (vgl. BGHSt 36, 249; BGH NStZ 1990, 130), jedenfalls Anstifter und nicht lediglich Gehilfe sein (vgl. BGH NStZ 1992, 339; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 3).
  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 470/11

    Einziehung (Nebenstrafe); Strafzumessung (Einziehung; bestimmender Gesichtspunkt)

    Bloßes Veranlassen einer Beschaffungsfahrt ohne Einfluss auf deren Durchführung genügt dagegen nicht (BGH, Beschluss vom 31. März 1992 - 4 StR 112/92, NStZ 1992, 339).
  • LG Ravensburg, 14.01.2008 - 2 KLs 260 Js 8492/07

    Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln durch telefonische

    In solchen Fällen kommt eine Verurteilung als Teilnehmer in Betracht (vgl. BGH NStZ 1992, 339 ; Weber BtMG 2. Aufl. § 29 Rn 470, 482).

    Im Fall eines Auftrags, Drogen aus den Niederlanden nach Deutschland zu verbringen, reichten die Urteilsfeststellungen nicht aus, um entscheiden zu können, ob Anstiftung oder Beihilfe vorliegt (BGH NStZ 1992, 339 ); in einem noch näher an der hier gegebenen Konstellation liegenden Fall, in dem der Angeklagte fortgesetzt Haschisch aus den Niederlanden bezog, das er beim dort wohnenden Verkäufer je nach Bedarf telefonisch bestellte, hat der BGH die Möglichkeit einer Anstiftung in Betracht gezogen, war jedoch im Hinblick auf § 265 StPO an einer eigenen Entscheidung gehindert (BGH NStZ 1987, 233 ).

  • BGH, 11.09.1996 - 3 StR 252/96

    Folge des Wegfall tatmehrheitlich angeklagter Delikte durch die Annahme einer

    Sie hatten damit entscheidenden Einfluß auf den Einfuhrvorgang (vgl. BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Einfuhr 4, 9, 17, 26).
  • BGH, 13.10.1992 - 1 StR 517/92

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Diesem Interesse entsprechend nahmen sie Einfluß auf die Einfuhr der Betäubungsmittel (hierin unterscheidet sich der vorliegende Fall grundlegend von dem, welcher der Entscheidung BGHR aa0 Einfuhr 26 = NStZ 1992, 339 zugrundelag: Dort hatte der Angeklagte lediglich Geld zur Verfügung gestellt und sich die Ware bringen lassen, ohne Einfluß auf die Durchführung der Einfuhr zu nehmen).
  • BGH, 03.05.2017 - 2 StR 364/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung einer erfolgten Einziehung); unerlaubte Einfuhr

    Der Hintermann, der in seinem Interesse die unerlaubte Einfuhr der mit seinem Geld erworbenen oder zu bezahlenden Betäubungsmittel veranlasst, kann danach je nach Sachlage Mittäter, Anstifter oder Gehilfe sein (BGH, Urteil vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92, BGHSt 38, 315, 319; BGH, Beschluss vom 31. März 1992 - 4 StR 112/92, NStZ 1992, 339).
  • BGH, 04.02.2000 - 2 StR 636/99

    Mittäterschaft und Beihilfe (Abgrenzung) bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln in

    Für die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe ist hier wie auch sonst maßgebend, ob der Beteiligte seinen Tatbeitrag mit Täterwillen erbringt oder nur fremdes Tun fördern will; wesentliche Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft sind dabei der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder der Wille hierzu (st. Rspr., vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 26, 31, 33).
  • BGH, 15.01.1999 - 2 StR 602/98

    Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Der Tatrichter hat hier zwar rechtsfehlerfrei Mittäterschaft der Angeklagten auch bei der Einfuhr verneint (vgl. hierzu BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 267. Bei veranlaßter Einfuhr kommen aber auch Beihilfe (vgl. hierzu BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 31 und BGH, Beschl. v. 31. März 1992 - 4 StR 112/92 insoweit in NStZ 1992, 339 nicht vollständig mitgeteilt) und vor allem Anstiftung zur Einfuhr in Betracht (vgl. hierzu BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 3 sowie BGH, Beschl. v. 31. März 1992 - 4 StR 112/92).
  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 226/97
    Wesentliche Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft (st. Rspr.; vgl. nur BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 26 m.w.N.).
  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 274/92

    Tätereigenschaft bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln - Erfordernis

    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 31. März 1992 - 4 StR 112/92 - entschieden hat, ist derjenige, der sich an Rauschgiftgeschäften lediglich in der Weise beteiligt, daß er für den Erwerb im Ausland Geld zur Verfügung stellt, sonst aber keinen Einfluß auf den Einfuhrvorgang hat, grundsätzlich nicht Mittäter bei der Einfuhr.
  • BayObLG, 31.05.2000 - 4St RR 68/00

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln - Grenzen der freien

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