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   BGH, 14.05.1981 - 4 StR 164/81   

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BGH, 14.05.1981 - 4 StR 164/81 (https://dejure.org/1981,6232)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1981 - 4 StR 164/81 (https://dejure.org/1981,6232)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1981 - 4 StR 164/81 (https://dejure.org/1981,6232)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung einer Strafe nach dem Gesetz, das die schwerste Strafe androht - Betrachtung der Gesamtumstände vor Annahme eines minderen schweren Falls - Erheblich verminderte Schuldfähigkeit auf Grund starker alkoholischer Beeinflussung

Papierfundstellen

  • StV 1981, 336
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 14.05.1981 - 4 StR 164/81
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99; BGH, Beschluß vom 31. Januar 1980 - 4 StR 6/80 - und Urteil vom 6. Mai 1980 - 4 StR 174/80 - ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 14.05.1981 - 4 StR 164/81
    Dabei kann eine auf alkoholische Beeinflussung zurückzuführende erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten allein Anlaß für die Annahme eines minder schweren Falles sein (BGHSt 16, 360, 362; BGH bei Dallinger MDR 1975, 542; BGH bei Holtz MDR 1980, 104 und ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 31.01.1980 - 4 StR 6/80

    Kriterien für die Bewertung einer Tat als minder schwerer Fall - Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 14.05.1981 - 4 StR 164/81
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99; BGH, Beschluß vom 31. Januar 1980 - 4 StR 6/80 - und Urteil vom 6. Mai 1980 - 4 StR 174/80 - ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 04.12.1980 - 4 StR 582/80

    Eingehende Darlegung der Unerlässlichkeit einer umgehenden Unterbringung eines

    Auszug aus BGH, 14.05.1981 - 4 StR 164/81
    Entscheidet er sich aber für den ungünstigeren Regelstrafrahmen, müssen die Urteilsgründe ferner erkennen lassen, ob die Strafe wegen der erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert oder ob die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nur allgemein strafmildernd berücksichtigt worden ist (BGH, Beschlüsse vom 15. April 1980 - 5 StR 146/80 -, vom 1. Oktober 1980 - 4 StR 536/80 - und Urteil vom 4. Dezember 1980 - 4 StR 582/80).
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 146/80

    Nichtersichtlichkeit des Strafrahmens des Tatrichters - Höhe des eingezogenen

    Auszug aus BGH, 14.05.1981 - 4 StR 164/81
    Entscheidet er sich aber für den ungünstigeren Regelstrafrahmen, müssen die Urteilsgründe ferner erkennen lassen, ob die Strafe wegen der erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert oder ob die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nur allgemein strafmildernd berücksichtigt worden ist (BGH, Beschlüsse vom 15. April 1980 - 5 StR 146/80 -, vom 1. Oktober 1980 - 4 StR 536/80 - und Urteil vom 4. Dezember 1980 - 4 StR 582/80).
  • BGH, 01.10.1980 - 4 StR 536/80

    Verhängung einer Einzelstrafe bei Tateinheit - Aufhebung des gesamten

    Auszug aus BGH, 14.05.1981 - 4 StR 164/81
    Entscheidet er sich aber für den ungünstigeren Regelstrafrahmen, müssen die Urteilsgründe ferner erkennen lassen, ob die Strafe wegen der erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert oder ob die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nur allgemein strafmildernd berücksichtigt worden ist (BGH, Beschlüsse vom 15. April 1980 - 5 StR 146/80 -, vom 1. Oktober 1980 - 4 StR 536/80 - und Urteil vom 4. Dezember 1980 - 4 StR 582/80).
  • BGH, 06.05.1980 - 4 StR 174/80

    Strafausspruch bei Verurteilung wegen Vergewaltigung und wegen versuchter

    Auszug aus BGH, 14.05.1981 - 4 StR 164/81
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99; BGH, Beschluß vom 31. Januar 1980 - 4 StR 6/80 - und Urteil vom 6. Mai 1980 - 4 StR 174/80 - ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 20.03.1984 - 1 StR 96/84

    Geistiger Entwicklungsrückstand - Intelligenz - Minderbegabung - Schwachsinn -

    Bereits dieser Gesichtspunkt allein kann für die Annahme eines minder schweren Falles Anlaß geben (BGHSt 16, 360, 362; BGH bei Dallinger MDR 1975, 542; BGH bei Holtz MDR 1980, 104; BGH Beschluß vom 14. Mai 1981 - 4 StR 164/81; BGH Urteil vom 6. Mai 1980 - 4 StR 174/80).
  • BGH, 29.06.1983 - 2 StR 80/83

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung - Gesamtbetrachtung aller Umstände für die

    Das Landgericht hat seine Entscheidung über die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens ausführlich begründet und dabei die gebotene Gesamtbetrachtung aller Umstände vorgenommen, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen (BGHSt 26, 97, 99; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1981 - 4 StR 164/81 - und vom 26. Mai 1982 - 2 StR 195/82; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 20.12.1983 - 1 StR 802/83

    Strafbarkeit wegen versuchter Nötigung und wegen schwerer räuberischer Erpressung

    Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles entspricht oder ob der Fall vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGHSt 4, 8, 9 f. [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; 8, 186, 189; 26, 97, 98 f.; BGH NJW 1966, 894; BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 246; BGH, Urteile vom 30. Januar 1976 - 2 StR 792/75 -, vom 29. April 1976 - 4 StR 133/76 -, vom 12. Februar 1980 - 1 StR 476/79 -, vom 5. Oktober 1982 - 1 StR 486/82 -, vom 2. November 1982 - 1 StR 624/82 -, vom 21. Dezember 1982 - 1 StR 760/82; Beschlüsse vom 14. Mai 1981 - 4 StR 164/81 -, vom 22. Juli 1981 - 3 StR 257/81 -, vom 6. März 1982 - 2 StR 195/82 - und vom 8. Dezember 1983 - 1 StR 743/83).
  • BGH, 07.01.1983 - 2 StR 675/82

    Aufhebung des Strafausspruchs - Vorliegen eines minder schweren Falles

    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 99; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1981 - 4 StR 164/81 -, vom 22. Juli 1981 - 3 StR 257/81 - und vom 6. März 1982 - 2 StR 195/82 - ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 06.05.1982 - 2 StR 195/82

    Anforderungen an die Begründung der Ablehnung eines minder schweren Falles -

    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 99; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1981 - 4 StR 164/81 - und vom 22. Juli 1981 - 3 StR 257/81 - ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 472/83

    Anwendung des Ausnahmestrafrahmens nach gebotener Gesamtbetrachtung aller

    Das Landgericht hat seine Entscheidung über die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens ausführlich begründet und dabei die gebotene Gesamtbetrachtung der Umstände vorgenommen, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen (BGHSt 26, 97, 99; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1981 - 4 StR 164/81 - und vom 26. Mai 1982 - 2 StR 195/82 - ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 18.05.1983 - 2 StR 114/83

    Unterlassene Gesamtbetrachtung aller Umstände

    Diese knappen Ausführungen lassen zwar nicht erkennen, ob die Strafkammer in einer Gesamtbetrachtung alle Umstände herangezogen und gewürdigt hat, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kamen (BGHSt 26, 97, 99; BGH Beschlüsse vom 14. Mai 1981 - 4 StR 164/81 -, vom 22. Juli 1981 - 3 StR 257/81 - und vom 6. März 1982 - 2 StR 195/82 - ständige Rechtsprechung); die Entscheidung ist im Ergebnis gleichwohl nicht zu beanstanden.
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 686/81

    Anforderungen an die Begründung der Strafzumessung - Überprüfung des Vorliegens

    Den Urteilsgründen ist nicht zu entnehmen, ob sich das Landgericht der Möglichkeit bewußt gewesen ist, allein wegen des Vorliegens des § 21 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 1981 - 4 StR 595/81, 9. Juli 1981 - 4 StR 338/81, 14. Mai 1981 - 4 StR 164/81; BGH bei Holtz MDR 1980, 104) oder des § 23 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1981 - 3 StR 417/81, Beschlüsse vom 16. und 30. Oktober 1981 - 3 StR 332/81 und 3 StR 380/81) den Strafrahmen des § 308 Abs. 2 StGB anwenden zu können (vgl. Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl., 1981, § 50 Rdn. 2).
  • BGH, 26.11.1981 - 4 StR 595/81

    Äußerer Tatbestand der vollendeten schweren räuberischen Erpressung -

    Ihren Ausführungen ist jedoch nicht zu entnehmen, daß sie sich der Möglichkeit bewußt war, wonach allein die auf alkoholische Beeinflussung zurückzuführende erheblich verminderte Schuldfähigkeit eines Angeklagten Anlaß für die Annahme eines minderschweren Falles sein kann (ständige Rechtspr., vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 104; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1981 und 9. Juli 1981 - 4 StR 164/81 und 4 StR 338/81).
  • BGH, 18.07.1984 - 2 StR 261/84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles des Totschlags -

    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 99; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1981 - 4 StR 164/81 -, vom 22. Juli 1981 - 3 StR 257/81 - und vom 6. März 1982 - 2 StR 195/82 - ständige Rechtsprechung).
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