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   BGH, 05.07.1979 - 4 StR 249/79   

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https://dejure.org/1979,5067
BGH, 05.07.1979 - 4 StR 249/79 (https://dejure.org/1979,5067)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1979 - 4 StR 249/79 (https://dejure.org/1979,5067)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1979 - 4 StR 249/79 (https://dejure.org/1979,5067)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung Sache des Tatrichter (Ausnahmen) - Formvoraussetzungen für die Erhebung der Verfahrenbeschwerde - Anforderungen an die Anordnung der Sicherheitsverwahrung (Hang zu Straftaten)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 05.07.1979 - 4 StR 249/79
    Der Tatsachenvortrag des Revisionsführers muß so vollständig sein, daß das Revisionsgericht allein anhand der Revisionsrechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. BGHSt 21, 334, 340; 3, 213, 214).
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

    Auszug aus BGH, 05.07.1979 - 4 StR 249/79
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen rechtsfehlerhaft sind oder wenn der Tatrichter die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezogen hat (vgl. BGHSt 17, 35, 36).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 05.07.1979 - 4 StR 249/79
    Der Tatsachenvortrag des Revisionsführers muß so vollständig sein, daß das Revisionsgericht allein anhand der Revisionsrechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. BGHSt 21, 334, 340; 3, 213, 214).
  • BGH, 10.03.1992 - 5 StR 25/92

    Beurteilung des Symptomcharakters von Taten im Rahmen der Gesamtwürdigung -

    Auch eine im Affekt begangene Straftat kann auf dem Hang zu erheblichen Straftaten beruhen, wenn diese und die vorangegangenen Taten insgesamt Ausdruck innerer Spannungen des Täters sind, die ihn zu Straftaten besonders bereit machen (vgl. BGH StV 1981, 518; BGH JR 1980, 338 mit Anm. Hanack; BGH wistra 1988, 304; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 2; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 5. Juli 1979 - 4 StR 249/79 - bei Holtz MDR 1979, 987).
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