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   BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83   

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https://dejure.org/1983,523
BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83 (https://dejure.org/1983,523)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1983 - 4 StR 375/83 (https://dejure.org/1983,523)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1983 - 4 StR 375/83 (https://dejure.org/1983,523)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Auseinandersetzung mit einzelnen Zeugenaussagen durch den Tatrichter in den Urteilsgründen - Umfang der Überprüfung von Fehlern im Urteil im Rahmen der Revision - Voraussetzungen des Freispruchs wegen geringer Zweifel

  • junsv.nl

    Beteiligung an zwei Massenerschiessungen von Juden aus Wladimir-Wolynsk. Einzelerschiessungen von Juden vor, während und nach den Erschiessungsaktionen. Tötung von Kindern, indem diese vom 1.Stock des jüdischen Krankenhauses auf die Strasse geworfen wurden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 180
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83
    Kann er vorhandene, wenn auch nur geringe Zweifel nicht überwinden, muß er den Angeklagten freisprechen (vgl. BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH VRS 39, 103; BGH, Urteil vom 8. November 1977 - 5 StR 446/77 -, mitgeteilt bei Holtz in MDR 1978, 281).

    Das Revisionsgericht kann einen auf vorhandene Zweifel gestützten Freispruch auch dann nicht beanstanden, wenn es aufgrund der festgestellten Beweisanzeichen der Auffassung ist, daß eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit für die Schuld des Angeklagten vorliege (vgl. BGHSt 10, 208, 209 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]/210).

  • BGH, 20.12.1977 - 1 StR 287/77

    Besorgnis der Befangenheit wegen Bestellung von zwei Pflichtverteidigern durch

    Auszug aus BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83
    Kann er vorhandene, wenn auch nur geringe Zweifel nicht überwinden, muß er den Angeklagten freisprechen (vgl. BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH VRS 39, 103; BGH, Urteil vom 8. November 1977 - 5 StR 446/77 -, mitgeteilt bei Holtz in MDR 1978, 281).
  • BGH, 08.11.1977 - 5 StR 446/77

    Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung bei Freispruch infolge

    Auszug aus BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83
    Kann er vorhandene, wenn auch nur geringe Zweifel nicht überwinden, muß er den Angeklagten freisprechen (vgl. BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH VRS 39, 103; BGH, Urteil vom 8. November 1977 - 5 StR 446/77 -, mitgeteilt bei Holtz in MDR 1978, 281).
  • BGH, 06.10.1983 - 4 StR 443/83

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Revision - Rechtliche Wirkungen von

    Auszug aus BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83
    Es kann sie nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78, mitgeteilt bei Holtz in MDR 1978, 806; BGH, Urteil vom 6. Oktober 1983 - 4 StR 443/83 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.06.1978 - 2 StR 46/78

    Anforderungen an die für eine Veruteilung erforderliche richterliche Überzeugung

    Auszug aus BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83
    Es kann sie nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78, mitgeteilt bei Holtz in MDR 1978, 806; BGH, Urteil vom 6. Oktober 1983 - 4 StR 443/83 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

    Daran ändert sich auch nicht allein dadurch etwas, daß eine vom Tatrichter getroffene Feststellung "lebensfremd erscheinen" (BGH NStZ 1984, 180) mag (vgl. zusammenfassend Schoreit in KK 5. Aufl. § 261 Rdn. 5 m.N.).
  • BGH, 09.01.2020 - 3 StR 288/19

    BGH hebt den Freispruch im Fall Springmann auf und verwirft die Revision des

    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn das Tatgericht überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. November 1983 - 4 StR 375/83, NStZ 1984, 180; Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 86/16, juris Rn. 11).
  • BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02

    Bosenhof-Morde: Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den

    Die Urteilsgründe müssen aber erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (st. Rspr. vgl.: BGHSt 29, 18, 20; BGH NStZ 1984, 180; StV 2000, 620; 2002, 468; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; Identifizierung 6; Vermutung 4 und 1; Überzeugungsbildung 26; im einzelnen vgl. Nack StV 2002, 510 ff.; 558 ff.; Schäfer StV 1995, 147 ff. jeweils m.w.N.).
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