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   BGH, 14.08.1975 - 4 StR 393/75   

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https://dejure.org/1975,3627
BGH, 14.08.1975 - 4 StR 393/75 (https://dejure.org/1975,3627)
BGH, Entscheidung vom 14.08.1975 - 4 StR 393/75 (https://dejure.org/1975,3627)
BGH, Entscheidung vom 14. August 1975 - 4 StR 393/75 (https://dejure.org/1975,3627)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Prüfung einer Notwehrlage bei einer Körperverletzung - Bestehen von Notwehr bei einer Abwehrhandlung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 27.04.1982 - 5 StR 94/82

    Sofortige und entgültige Beseitigung der Gefahr durch Schuss auf den Angreifer

    Auf einen Kampf mit Ungewissem Ausgang und möglichen, wenn auch normalerweise nicht schweren Körperverletzungen braucht der Verteidiger sich nicht einzulassen (BGH, Beschluß vom 14. August 1975 - 4 StR 393/75; Beschluß vom 16. Dezember 1977 - 5 StR 723/77).
  • BGH, 06.06.1977 - 3 StR 160/77

    Zurückverweisung an ein Schwurgericht im Rahmen der Zuständigkeitsverteilung -

    Daneben besteht in derartigen Fällen die Möglichkeit, die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückzuverweisen (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 14. August 1975 - 4 StR 393/75, vom 24. März 1976 - 3 StR 85/76, vom 30. März 1977 - 2 StR 587/76; Urteil vom 16. November 1976 - 5 StR 584/76).
  • BGH, 06.12.1977 - 5 StR 723/77

    Rechtfertigung aufgrund Notwehr - Vorliegen eines Verteidigungswillens bei

    Das Verteidigungsmittel darf gewählt werden, das die Gewißheit einer sofortigen und endgültigen Beseitigung der Gefahr gewährt (BGH in GA 1956, 49/50; 1969, 23/24); auf einen Zweikampf mit Ungewissem Ausgang und möglichen, wenn auch normalerweise nicht schweren Körperverletzungen braucht der Verteidiger sich nicht einzulassen (BGH Beschluß vom 14. August 1975 - 4 StR 393/75 -).
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